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Einen Hund

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Anmeldung eines Hundes

Unabhängig von der Größe, dem Gewicht oder der Rasse Ihres Hundes, müssen Sie Ihren Hund in Bocholt anmelden. Für die Haltung von großen Hunden, gefährlichen Hund oder Hunden bestimmter Rassen gelten besondere Vorschriften die von der örtlichen Ordnungsbehörde, dem Fachbereich Allgemeine Ordnung zu prüfen sind. 

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Wie kann ich meinen Hund anmelden?

Sie können Ihren Hund entweder persönlich beim Bürgerbüro oder über den Onlineantrag anmelden.

Zur Anmeldung Ihres Hundes benötigt der Fachbereich Finanzen und Beteiligung, Geschäftsbereich Forderungsmanagement folgende Angaben:

  • Anschrift und Geburtsdatum der Halterin oder des Halters
  • Rasse des Hundes
  • Größe und Gewicht des Hundes
  • Wann haben Sie den Hund in ihrem Haushalt aufgenommen bzw. wann sind sie mit ihrem Hund nach Bocholt gezogen?
  • Herkunft des Hundes

Zur Anmeldung stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:

Sie möchten ihren Hund persönlich anmelden?

Um Ihren Hund persönlich beim Bürgerbüro anzumelden, vereinbaren Sie bitte einen Termin über die Themenseite Bürgerbüro.

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Ich habe einen großen Hund. Was muss ich beachten?

Hunde, die ausgewachsen

  • ein Gewicht von mindestens 20 kg und/oder
  • eine Schulterhöhe (Widerrist) von mindestens 40 cm erreichen,
  • die nicht zu einer der Rassen gehören, die in § 10 Landeshundesgesetz ausdrücklich genannt sind,
  • die nicht als "gefährliche" Hunde eingestuft sind, 

gelten als "große Hunde"

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Sachkundenachweise oder ein Jagdschein

Bei großen Hunden wird der Sachkundenachweis erbracht durch:

  • die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen
  • die Bescheinigung einer anerkannten Stelle
  • die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung (inklusive der Versicherungssumme)
  • Nachweis über die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip

Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschließen.

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Mein Hund gilt als "gefährlicher Hund". Was muss ich beachten?

Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden, sowie bei anderen Hunden, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt worden ist, gelten als gefährliche Hunde.

Um einen Hund dieser Rassen in Bocholt halten zu können, bedarf es der vorherigen Erlaubnis des Fachbereichs Öffentliche Ordnung.

Die folgenden Erlaubnis- und Haltungsvoraussetzungen müssen vorliegen und durch den Halter bzw. der Halterin nachgewiesen werden:

Voraussetungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Sichere Haltung und Führung des Hundes
  • ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Hundes
  • Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
  • Nachweis eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses an der Haltung dies Hundes
  • Haftpflichtversichung (Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden)    

Benötigte Unterlagen:

  • Sachkundenachweis durch Bescheinigung des amtlichen Tierarztes
  • Führungszeugnis (Belgart "0")
  • Nachweis der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung
  • Mikrochip-Nummer

Pflichten:

Gefährliche Hunde sind an einer geeigneten Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen. Eine andere den Hund ausführende Person als der Halter muss die obigen Voraussetzungen besitzen. Der Halter hat seinen Umzug, die Haltung, den Erwerb und die Abgabe eines gefährlichen Hundes der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung, Geschäftsbereich Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Wahlen. Wir beraten Sie gerne:

Frau Thiel

Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Wahlen

Öffentliche Ordnung

Send e-mail

+49 2871 953-2107

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Mein Hund gilt als "Hund bestimmter Rasse" laut Landeshundegesetz. Was muss ich beachten?

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Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowe deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden fallen gem. § 10 LHundGNRW unter die Regelungen "Hunde bestimmter Rassen".

Wer einen Hund dieser Rassen halten, ausbilden oder abrichten möchte, braucht dazu eine sogenannte ordnungsbehördliche Erlaubnis. Sie wird in Bocholt vom Fachbereich Öffentliche Ordnung erteilt und muss umgehend beantragt werden.

Die folgenden Erlaubnis- und Haltungsvoraussetzungen müssen vorliegen und durch den Halter bzw. der Halterin nachgewiesen werden.  

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Sichere Haltung und Führung des Hundes
  • ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Hundes
  • Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
  • Nachweis eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses an der Haltung dies Hundes
  • Haftversicherung

Benötigte Unterlagen: 

  • Sachkundenachweis von einer anerkannten sachverständige Person oder einer anerkannten sachverständige Stelle
  • Führungszeugnis (Belgart "0")
  • Nachweis der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung
  • Mikrochipnummer

Pflichten:

Gefährliche Hunde sind an einer geeigneten Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen. Eine andere den Hund ausführende Person als der Halter muss die obigen Voraussetzungen besitzen. Der Halter hat sein Umzug, die Haltung, Erwerb und Abgabe eines gefährlichen Hundes der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Fachbereichs Allgemeine Ordnung, Geschäftsbereich Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Wahlen. Wir beraten Sie gerne:

Frau Thiel

Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Wahlen

Öffentliche Ordnung

Send e-mail

+49 2871 953-2107

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Häufige Fragen

Was kostet die Hundeanmeldung?

Die Anmeldung eines Hundes ist kostenfrei.

Beachten Sie: Bei der Anmeldung von großen Hunden etc. fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 25 Euro an.

Wer legt die gesetzlichen Regelungen fest?

Festgehalten sind die Bestimmungen zur An- und Abmeldung sowie zur Haltung von Hunden im Landeshundegesetz des Landes NRW und in der Ortsstazung der Stadt Bocholt: