Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Betreiber von Anlagen zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind zur Überwachung der Emissionen an Luftschdstoffen verpflichtet. In regelmäßigen Abständen sind hier Messungen durchzuführen.
Betreiber von Anlagen zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind zur Überwachung der Emissionen an Luftschdstoffen verpflichtet. In regelmäßigen Abständen sind hier Messungen durchzuführen.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am