Bundestagswahl2025
Vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt.
In Bocholt können 54.396 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben. Das Bocholter Wahlamt wird 40 Wahllokale einrichten. Auch die Stimmabgabe per Briefwahl wird wieder möglich sein.
Vom 13. Januar bis Ende Januar werden Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollte, wird gebeten, sich an das Bocholter Wahlamt zu wenden.
Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Diese können sowohl schriftlich als auch mündlich beantragt werden; telefonische Anträge sind leider nicht möglich. Um den Prozess zu erleichtern, sind die Wahlbenachrichtigungen mit einem QR-Code versehen, der bereits die notwendigen persönlichen Angaben enthält. Alternativ können Interessierte den Antrag auf Briefwahl bequem über diesen Link stellen.
Wahlberechtigte sollten beachten, dass die Postlaufzeiten aufgrund des vorgezogenen Wahltermins verkürzt sind. Die Briefwahl kann zudem zwei Wochen vor der Wahl "vor Ort" im Wahlamt beantragt werden. Hier besteht die Möglichkeit, die Unterlagen persönlich zu erhalten, sodass sogar direkt an Ort und Stelle gewählt werden kann.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst zwei Wochen vor der Wahl beginnt, auch wenn die Wahlberechtigten ihren Antrag bereits früher eingereicht haben. Dies hängt damit zusammen, dass die endgültige Liste der Parteien sowie Kandidatinnen und Kandidaten voraussichtlich erst Ende Januar festgelegt werden kann. Der Druck der Stimmzettel kann erst dann beginnen, und die Stimmzettel werden anschließend an die Briefwählerinnen und Briefwähler verschickt.
Frist
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig zurückgeschickt oder direkt im Wahlamt abgegeben werden, um bis zum 23. Februar um 18 Uhr zur Auszählung zugelassen zu werden.
Setz´ Dich ein für die Demokratie! Jetzt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer die Bundestagswahl 2025 unterstützen.
Wahlhelferin und Wahlhelfer werden
Um einen reibungslosen Wahlablauf zu gewährleisten, ist die Stadt Bocholt an diesem Wahlsonntag auf die Unterstützung von rund 500 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern angewiesen.
Voraussetzung für das Ehrenamt ist, dass Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wahlberechtigt sind; sie müssen also mindestens 18 Jahre alt sein.
Ein Wahlvorstand besteht aus acht Personen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer geben beispielsweise die Stimmzettel aus, sorgen für eine ordnungsgemäße Wahl und zählen später die Stimmzettel aus. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden im Vorfeld der Wahl durch die Stadt Bocholt geschult. Für den Einsatz am Wahltag erhalten sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.
Die Wahl findet voraussichtlich Sonntag, 23. Februar 2025, von 8 bis 18 Uhr statt. Die Wahlvorstände treffen sich um 7:30 Uhr in den zugeteilten, soweit es geht wohnortnahen Wahllokalen und teilen sich in zwei Schichten (von 8-13 Uhr und von 13-18 Uhr) auf.
Ab 18 Uhr erfolgt in den Wahlvorständen die gemeinsame Ermittlung des Wahlergebnisses.
Anmeldung
Wenn Sie Interesse an der Wahlhelfertätigkeit am 23. Februar 2025 haben, melden Sie sich bitte vorzugsweise über
- das Online-Formular
- oder unter der E-Mail wahlamt(at)bocholt(dot)de.
Sie erhalten nach Erstellung der Einsatzplanung weitere Nachricht für den Fall, dass Sie einem Wahllokal oder Briefwahlvorstand zugeteilt werden.
Wahlbezirke, Stimmbezirke, Wahllokale
Klicken Sie auf die Karte und die Symbole, um sich über Wahlbezirke, Stimmbezirke und Wahllokale in Bocholt zu informieren.