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Bundestagswahl2025

Vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages findet voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025, in Deutschland die Bundestagswahl statt. Um einen reibungslosen Wahlablauf zu gewährleisten, ist die Stadt Bocholt an diesem Wahlsonntag auf die Unterstützung von rund 500 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern angewiesen.

In Bocholt können rund 58.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben. Das Bocholter Wahlamt wird Wahllokale einrichten. Auch die Stimmabgabe per Briefwahl wird wieder möglich sein.

Setz´ Dich ein für die Demokratie! Jetzt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer die Bundestagswahl 2025 unterstützen.

Wahlhelferin und Wahlhelfer gesucht

Voraussetzung für das Ehrenamt ist, dass Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wahlberechtigt sind; sie müssen also mindestens 18 Jahre alt sein.

Ein Wahlvorstand besteht aus acht Personen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer geben beispielsweise die Stimmzettel aus, sorgen für eine ordnungsgemäße Wahl und zählen später die Stimmzettel aus. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden im Vorfeld der Wahl durch die Stadt Bocholt geschult. Für den Einsatz am Wahltag erhalten sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.

Die Wahl findet voraussichtlich Sonntag, 23. Februar 2025, von 8 bis 18 Uhr statt. Die Wahlvorstände treffen sich um 7:30 Uhr in den zugeteilten, soweit es geht wohnortnahen Wahllokalen und teilen sich in zwei Schichten (von 8-13 Uhr und von 13-18 Uhr) auf.

Ab 18 Uhr erfolgt in den Wahlvorständen die gemeinsame Ermittlung des Wahlergebnisses.

Anmeldung

Wenn Sie Interesse an der Wahlhelfertätigkeit am 23. Februar 2025 haben, melden Sie sich bitte vorzugsweise über

Sie erhalten nach Erstellung der Einsatzplanung weitere Nachricht für den Fall, dass Sie einem Wahllokal oder Briefwahlvorstand zugeteilt werden.