Ferienangebote
Ferienprogramm: Jetzt digital verfügbar!
Die Stadt Bocholt erweitert ihr digitales Angebot: Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger das Ferienprogramm sowie zahlreiche spannende Freizeitveranstaltungen für Kinder und Jugendliche bequem online einsehen und direkt buchen.
Das neue Online-Portal bietet Familien eine übersichtliche Plattform, um Aktivitäten nach Interessen oder Zeiträumen zu filtern. Die gewünschten Angebote können in einer digitalen Broschürenform zusammengestellt und bei Bedarf ausgedruckt werden. Neben der Website ist das Freizeitprogramm auch auf dem Smartphone verfügbar - ideal für den schnellen Zugriff unterwegs. Die bisherige gedruckte Ferienspielbroschüre gehört damit der Vergangenheit an.
Alles Wichtige auf einen Blick
Zu jedem Angebot finden Eltern und Kinder alle relevanten Informationen wie Termine, Kosten und Anmeldemöglichkeiten. Für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Über das persönliche Nutzerkonto behalten Familien den Überblick über den Status ihrer Anmeldungen.
Finanzierung der Teilnahme durch das Bildungs- und Teilhabepaket
Auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, an den Ferienspielen und Ferienfreizeiten teilzunehmen. Unter der Voraussetzung, dass Sie
- Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach §2 AsylbLG oder
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag erhalten
haben Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben ein Guthaben von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. an den in dieser Broschüre aufgeführten Ferienspielen und Ferienfreizeiten oder darüber hinaus beim Sport oder beim Musikunterricht mitmachen zu können. Ganz ohne Eigenbeitrag und somit Belastung dieses Budgets erfolgt die Teilnahme an den verlässlichen Sommer-Ferienspielangeboten - mehr hierzu ganz unten.
Den Betrag für die Freizeit- und Kulturangebote können Sie in monatlichen Teilbeträgen bis zu 15 Euro oder auch als angesparten Gesamtbetrag (max. 12 Monate = 180 Euro) für eine besondere Aktivität in Anspruch nehmen. Beachten Sie dabei immer den Bewilligungszeitraum.
In Bocholt hat der Fachbereich Soziales die Aufgabe, Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf das Bildungs- und Teilhabepaket zu leisten. Dies umfasst auch die Beratung mit dem Ziel, Anträge und Folgeanträge zu stellen, so dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen diese finanzielle Förderung auch in Anspruch nehmen können. Auch in Vereinen, Schulen und Kitas wird gern umfassend Auskunft zu allen Leistungen des Bildungspakets und der Münsterlandkarte gegeben.
Für Auskünfte und Beratung steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung:
Stadt Bocholt
Fachbereich Soziales
Berliner Platz 2
46395 Bocholt
Tel.: 02871/953 -2200
Mail: jobcenter(at)bocholt(dot)de
Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auch unter www.bildungspaket.bmas.de
Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie auch unter www.bildungspaket.bmas.de
Bezahlen mit der Münsterlandkarte: Einfach - unbürokratisch - sicher
Wer Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat, erhält seit Januar 2017 die Münsterlandkarte. Mit ihr bezahlen berechtigte Kinder und Jugendliche die Kosten für Tagesausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen, Lernförderung, Vereinsbeiträge und Ferienspiele direkt vor Ort, ohne Papiergutschein oder Bargeld.
Ob Schule, Verein, Musikschule, Kindertagesstätte oder Anbieter von Ferienspielen: Einfach die Münsterlandkarte vorzeigen, der Anbieter notiert die Daten und rechnet über das Internet ab - schnell, einfach, unbürokratisch und sicher.
Die Karte erhalten Sie in Bocholt von Ihrem/r Sachbearbeiter/in im Fachbereich Soziales oder bei Ihrem/r persönlichen Ansprechpartner/in im Jobcenter.
Alle Informationen zur Münsterlandkarte gibt es auf unserer Themenseite.
WICHTIG: Übernahme der Kosten der verlässlichen Sommer-Ferienspielangebote
Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport der Stadt Bocholt übernimmt die Kosten für die verlässlichen Ferienspielangebote in den Sommerferien für die Kinder, welche Inhaber einer Münsterlandkarte sind. Somit bleibt das Guthaben der Münsterlandkarte unberührt und für anderweitige Freizeitangebote verfügbar.
Voraussetzung hierfür ist, dass eine Kopie der Münsterlandkarte des jeweiligen Kindes als Nachweis bei der Anmeldung zu den Ferienspielen beim jeweiligen Anbieter der Ferienspiele eingereicht wird.