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Infos zur Grundsteuer

Allgemeine Informationen zur Grundsteuer

Grundsteuer (Bild: Envato.com)

Im Januar wurden in Bocholt knapp 30.000 Grundsteuerbescheide an die Haushalte verschickt. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die Grundsteuer ist und wie Sie Ihren Grundsteuerbescheid prüfen können.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. Sie betrifft sowohl private als auch gewerbliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen.

Das bedeutet: Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, eine Immobilie vermieten oder ein unbebautes Grundstück Ihr Eigen nennen, sind Sie zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.

Wer muss die Grundsteuer zahlen?

Grundsätzlich sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Immobilien zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Wenn Sie eine Immobilie vermieten, können Sie die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus mehreren Faktoren:

  1. Grundsteuerwert: Dieser wird durch das Finanzamt anhand gesetzlicher Bewertungsverfahren ermittelt.

  2. Grundsteuermessbetrag: Der Grundsteuermessbetrag ist die vom Finanzamt ermittelte Grundlage zur Berechnung der Steuer.

  3. Hebesatz: Dieser wird individuell von der Stadt Bocholt festgelegt und beeinflusst die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer.

Wie setzen sich diese Werte zusammen?

Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus dem Grundsteuerwert und der gesetzlich vorgeschriebenen Grundsteuermesszahl.

Die Ermittlung des Grundsteuerwerts erfolgt durch das Finanzamt anhand verschiedener Kriterien, die je nach Art der Immobilie oder des Grundstücks unterschiedlich sind. Dazu zählen beispielsweise die Grundstücksgröße, der Bodenrichtwert und das Alter des Gebäudes (bei Wohneigentum), oder die Lage und Nutzung (bei Gewerbeimmobilien).

Die Höhe der Grundsteuermesszahl variiert je nach Art der Nutzung des Grundstücks. Mit der Grundsteuerreform wurde sie bundesweit angepasst. 

Infos zur Grundsteuer (Bild: Envato.com)

Wer ermittelt die Grundsteuer?

Das bekannte dreistufige Verfahren zur Grundsteuerermittlung bleibt auch mit der Grundsteuerreform bestehen:

Grundsteuerwert x Grundsteuersteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Auf Grundlage der durch Sie abgegebenen Feststellungserklärung hat das Finanzamt Borken einen neuen Grundsteuerwert für Ihren Grundbesitz zum 1. Januar 2025 ermittelt und einen neuen Grundsteuerwertbescheid erstellt.

Hieraus und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl hat das Finanzamt Borken den Grundsteuermessbetrag errechnet und einen neuen Grundsteuermessbescheid erstellt.

Die Stadt Bocholt darf von diesen ermittelten Grundsteuermessbeträgen durch das Finanzamt Borken nicht abweichen.

Die Stadt Bocholt hat im letzten Schritt nur einen individuellen aufkommensneutralen Hebesatz ermittelt, mit dem die Grundsteuermessbeträge multipliziert werden. Mit der hieraus ermittelten Grundsteuer erstellt die Stadt Bocholt einen Grundsteuerbescheid, der Ihnen mit diesem Grundbesitzabgabenbescheid zukommt.

Wer beantwortet Fragen zur Grundsteuer?

Sollten Sie daher Fragen zur Bewertung Ihres Grundstücks, zum Grundsteuerwert oder zum Grundsteuermessbetrag haben, wenden Sie sich bitte direkt an:

Finanzamt Borken (Telefon: 02861/938-1959)
www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-borken

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Stadt Bocholt in diesen Angelegenheiten keine Auskunft geben kann, da diese Daten ausschließlich vom Finanzamt ermittelt und bereitgestellt werden.

Bei Fragen zu Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter

Stadt Bocholt, Abteilung Steuern (Telefon: 02871/953-4022)
E-Mail: steuerverwaltung(at)bocholt(dot)de

Weitere ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Website des Finanzamts Borken oder auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Luftbild der Stadt Bocholt

Kontrolle der Bescheide

Welche Hebesätze gelten für Bocholt?

Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A sowie für die Grundsteuer B (Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke) in Bocholt wie folgt neu festgesetzt:

  • Betriebe der Land- und Fortwirtschaft: 461 %

  • Wohngrundstücke: 613 %

    • bebaute Grundstücke, die gemäß § 250 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren zu bewerten sind: Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum

  • Nichtwohngrundstücke: 1.224 %

    • unbebaute Grundstücke (nach § 257 des Bewertungsgesetzes)
    • bebaute Grundstücke, die gemäß § 250 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes im Sachwertverfahren zu bewerten sind: Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute Grundstücke

Sowohl der Beschluss über die Hebesätze sowie die Erstellung der Grundbesitzabgabenbescheide (inkl. der Berechnung der Grundsteuer) sind dabei auf Basis dieser aufkommensneutral berechneten Hebesätze und somit grundsätzlich korrekt erfolgt.

Die Grundsteuermessbeträge sowie die Grundstücksart für die Berechnung der Grundsteuer werden vom Finanzamt Borken bereitgestellt und automatisiert in die Bescheide übernommen. Eine Einzelfallprüfung konnte für die Grundbesitzabgabenbescheide aufgrund der Masse (ca. 60.000 Datensätze) nicht vorgenommen werden. Darüber hinaus ist die Stadt Bocholt rechtlich verpflichtet, die Daten des Finanzamtes Borken zu übernehmen.

Daher wird empfohlen, den Grundbesitzabgabenbescheid wie folgt zu prüfen:

Überprüfung: Stimmt der Grundsteuermessbetrag?

Es ist zu prüfen, ob der Grundsteuermessbetrag des Grundbesitzabgabenbescheides (Stadt Bocholt) korrekt ist. Einerseits ist zu überprüfen, ob der Messbetrag mit dem Grundsteuermessbetragsbescheid (Finanzamt Borken) übereinstimmt. Andererseits ist die Vorgehensweise der Berechnung innerhalb des Grundsteuermessbetragsbescheides zu prüfen.

Bei Fragen hinsichtlich des Grundsteuermessbetrages wird darum gebeten, Kontakt mit dem Finanzamt Borken aufzunehmen.

Überprüfung: Stimmt die Grundstücksart?

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass der Hebesatz im Bescheid nicht der korrekten Grundstücksart entspricht. Das bedeutet, dass z.B. für ein Wohngrundstück der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke zugrunde gelegt wurde oder umgekehrt.

In diesen Fällen wird um Überprüfung des Grundsteuerwertbescheides (Finanzamt Borken) gebeten. Die korrekte Zuordnung der Grundstücksart kann in den §§ 243 ff Bewertungsgesetz und für bebaute Grundstücke insbesondere ab den §§248 ff Bewertungsgesetz nachgeprüft werden.

Ist im Grundsteuerwertbescheid eine fehlerhafte Grundstücksart angegeben, wird darum gebeten, Kontakt zum Finanzamt Borken aufzunehmen.

Ist die korrekte Grundstücksart angegeben, kann es sich um einen technischen Fehler handeln. In diesen Fällen wird darum gebeten, Kontakt zur Stadt Bocholt (Geschäftsbereich Steuern) aufzunehmen.