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Industrieparkerweiterung

Mehr Platz für Unternehmen und Gewerbe

Bocholt - der ideale Industrie- und Gewerbestandort zwischen dem Rhein-Ruhr-Raum und den Niederlanden.

Der Industriepark Bocholts bietet Unternehmen einen innovativen und zentral gelegenen Standort. Dieser ist Sitz von rund 380 Unternehmen mit ca. 7.200 Beschäftigten. Damit ist der Industriepark mit einer Größe von ca. 300 ha der größte zusammenhängende und vollerschlossene Industriepark in Nordrhein-Westfalen.

Standortvorteile

Zentral gelegen, mit direkter Verkehrsanbindung an die B67 und die B473, als auch an das ÖPNV-Netz, bietet er neben einer Anbindung an den Düsseldorfer Flughafen (ca. 80 km) und an den Flughafen Münster-Osnabrück (ca. 90 km) einen Wasserstraßenanschluss in Emmerich  in ca. 30 km sowie in Duisburg in ca. 55 km Entfernung. Ihn zeichnet damit vor allem die hervorragende Lage, die optimale Verkehrsinfrastruktur sowie sein weitreichendes Dienstleistungsangebot aus.

Die Lage am Rande des Rhein-Ruhr-Raumes mit direkter Nachbarschaft zu den Niederlanden führte in der Vergangenheit zu zahlreichen Investitionen und Ansiedlungen in den Bereichen Verkehr, Logistik sowie Distribution. Eine wirtschaftliche Dynamik sowie ein kaufkräftiges Umfeld schaffen optimale Rahmenbedingungen zur Ansiedlung einer erfolgsversprechenden Niederlassung Ihres Unternehmens.

Zielgruppen

Der I-Park Bocholts fokussiert sich auf Unternehmen, die Industriegebietsflächen benötigen oder dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind. Ferner sind insbesondere solche Rahmenbedingungen vorhanden und auszubauen, die Unternehmen der Bereiche Maschinenbau, Ernährungsgewerbe sowie Ressourceneffizienz anziehen. Selbstverständlich sind darüber hinaus auch Unternehmen anderer Branchen herzlich willkommen.

Der Industriepark wird derzeit um 40 Hektar erweitert.

Interessensbekundungsverfahren für ein gastronomisches Angebot im Industriepark

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Die Stadt Bocholt hat ein Interessensbekundungsverfahren für die Schaffung eines gastronomischen Angebots im Industriepark gestartet. Ziel ist es, ein Angebot zu entwickeln, das speziell auf die Versorgung der dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichtet ist. 

Interessierte Marktteilnehmende sind eingeladen hier teilzunehmen.

Häufige Fragen

Geplante Erweiterung

Der Industriepark befindet sich in der nach Süden geplanten Erweiterung um vier Bauabschnitte mit insgesamt 40 Hektar. Davon ist ein Bauabschnitt bereits entwickelt und einer für dieses Jahr geplant. Die zwei weiteren Bauabschnitte können je nach Bedarf erschlossen und geplant werden. Insgesamt wird der Industriepark schließlich über 300 Hektar zusammenhängende Fläche, beidseitig der B67, umfassen.

Für dieses Vorhaben sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung als Gewerbe- und Industriegebiet zu schaffen. In diesem Zuge sind zum einen unterschiedliche Industrie- und Gewerbegebietsflächen und zum anderen Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft sowie für die Forstwirtschaft als auch Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen vorgesehen.

Für die Erweiterung sind letztendlich eine Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans sowie die Erstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Voraussetzung dafür ist die Erstellung eines Umweltberichtes gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), um den Belangen des Umweltschutzes Rechnung tragen zu können.

Öffentlich verfügbar ist in diesem Zusammenhang die

  • Begründung einschließlich Umweltbericht von Februar 2020 zur Aufstellung des Bebauungsplanes, worin unter Anwendung der Anlage 1 zum BauGB insbesondere die Bestandssituationen und die Auswirkungen der Planungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, seine Gesundheit, Kulturgüter, sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen untersucht und bewertet werden; Grundlage für die Aussagen, die zu den einzelnen Schutzgütern getroffen werden, bilden verschiedene Fachgutachten sowie fachgutachterliche Stellungnahmen/ Planungen.

Darüber hinaus sind folgende Fachbeiträge und -gutachten bei der Stadt Bocholt verfügbar:

  • Geruchsimmissionsprognose mit ergänzender Stellungnahme zu den Einwendungen i.R.d. frühzeitigen Beteiligung
  • Gutachterliche Stellungnahme zu Bioaerosiolemissionen und -immissionen mit ergänzender Stellungnahme zu den Einwendungen i.R.d. frühzeitigen Beteiligung
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan, Thema: Art/ Umfang des Eingriffs in Natur und Landschaft
  • Artenschutzvorprüfung Stufe 1, Thema: Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
  • Vertiefende Artenschutzprüfung Stufe 2, Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
  • Entwässerungsplanung, Thema: Entwurfsplanung zur Abführung von Schmutz- und Niederschlagswasser
  • Baugrunduntersuchung 2009, Thema: Beurteilung der Boden- und Grundwasserverhältnisse
  • Baugrunduntersuchung 2018, Thema: Beurteilung der Boden- und Grundwasserverhältnisse
  • Bericht des Entsorgungs- und Servicebetrieb Bocholt, Thema: Abführung des Niederschlagswassers
  • Lärmprognose im Einwirkungsbereich der B67, Thema: Prognose des Straßenverkehrslärms
  • Entwicklungsplan südlich IP-Erweiterung, Thema: Übersicht südliche IP-Erweiterung
  • Verkehrsuntersuchung, Thema: Auswirkungen auf das Verkehrsnetz

  • Gewässerplanung, Thema: Umgestaltung des Laaker Baches

Verfahrensablauf Flächennutzungsplan

  • Einleitung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Ausschuss für Planung und Bau am 22.09.2016 (Vorlage: 0169-2016)
  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit Beteiligung der Behörden vom 18.12.2018 bis 19.01.2018
  • Beschluss zur öffentlichen Auslegung im Ausschuss für Planung und Bau am 04.07.2018 (Vorlage: 0161-2018)
  • Öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Behörden vom 23.10.2018 bis 23.11.2018
  • Satzungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 10.07.2019
  • Erneute öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Behörden vom 14.10.2019 bis 15.11.2019
  • Satzungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2019
  • Genehmigung der Bezirksregierung Münster am 20.01.2020
  • Rechtswirksamkeit der Änderung seit dem 20.02.2020

Verfahrensablauf Bebauungsplan

  • Einleitung des Bebauungsplanes 8-21 im Ausschuss für Planung und Bau am 22.09.2016 (Vorlage: 0168-2016)
  • Frühzeitige Beteiligung mit Beteiligung der Behörden vom 18.12.2018 bis 19.01.2019
  • Beschluss zur öffentlichen Auslegung im Ausschuss für Planung und Bau am 04.07.2018 (Vorlage: 0160-2018)
  • Öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Behörden vom 23.10.2018 bis 23.11.2018
  • Beschluss zur Durchführung vorzeitiger und vertiefender archäologischer Untersuchungen im Ausschuss für Planung und Bau am 30.01.2019 (Vorlage: 0017-2019)
  • Öffentliche Veranstaltung am 26.02.2019
  • Satzungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 10.07.2019
  • Erneute öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Behörden vom 09.03.2020 bis 09.04.2020
  • Update: Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen hat gemäß dem Urteil unter dem Aktenzeichen 10 D 187/20.NE im Normenkontrollverfahren gegen die Stadt Bocholt aufgrund der mündlichenVerhandlung vom 30. Mai 2023 den Bebauungsplan 8-21 südl. I-Park-Erweiterung für unwirksam erklärt.
  • Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung wird das Heilungsverfahren unmittelbar durchgeführt.

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Bocholter Wirtschaftsförderung

Bei Fragen oder der Suche nach einem Gewerbegrundstück hilft die Bocholter Wirtschaftsförderung.