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Unternehmen des Jahres 2022

Unternehmen des Jahres 2022: Die BENNING Elektrotechnik und Elektronik GmbH & Co. KG

"Unternehmen des Jahres 2022": And the winner is... Die BENNING Elektrotechnik und Elektronik GmbH & Co. KG

Alle 2 Jahre wird der mit 5.000 Euro dotierte Preis "Unternehmen des Jahres" an ein Bocholter Unternehmen verliehen. Durch diesen Preis soll dem entsprechenden Unternehmen Anerkennung für außergewöhnliche unternehmerische Leistungen und Verantwortung in der Stadt Bocholt gezollt werden. Die Erfolge engagierter Unternehmen und Unternehmerpersönlichkeiten sollen so popularisiert werden, um Impulse für weitere Innovationen und Investitionen in Bocholt und der Region zu geben. Ziel ist die Standort- und Beschäftigungsförderung in Bocholt.

Initiiert und seit 1996 organisiert hatte den Preis die Stadtsparkasse Bocholt.

Mit der Verleihung "Unternehmen des Jahres 2012" wurde die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt mbH & Co. KG erstmalig gebeten, die Organisation der Auswahl des zu ehrenden Unternehmens und auch die Durchführung und Konzeption der Festveranstaltung zu übernehmen. In diesem Zusammenhang wurden die Vergabekriterien überarbeitet. Gestiftet wird der Unternehmerpreis weiterhin von der Stadtsparkasse Bocholt.

Der Preis

Beginn: erstmals 1996

Rythmus: zweijährig, Vergabe im Folgejahr

Dotierung: € 5.000,-

Der Preisträger verpflichtet sich diesen Betrag einzusetzen

a.) für die Fortbildung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder

b.) für Investitionen -im Umweltschutzbereich des Unternehmens, -zur Sicherheit und zum Schutz der Beschäftigten oder -in Wissenschaft und Forschung (Innovationen)

c.) als steuerlich anerkannte Spende für soziale, wissenschaftliche oder sonstige gemeinnützige Zwecke

Zusätzlich: Sachpreis (Skulptur des Bocholter Künstlers Jürgen Ebert)

Verleihung: Im Rahmen einer öffentlichen Feier, in welcher die Leistungen des Preisträgers durch einen Fachvortrag angemessen gewürdigt werden.

Kriterien für die Preisverleihung

  • Bekenntnis zum Standort Bocholt sowie außergewöhnliche Aktivitäten für den Wirtschaftsstandort Bocholt
  • Erfolgreiche Neugründung oder Fortführung eines Betriebes mit überdurchschnittlicher Einrichtung
    neuer oder Steigerung bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • Erfolgreiche Gesamtentwicklung des Unternehmens und besondere unternehmerische Leistungen (z. B. erfolgreiche Akquisitionen, Krisenmanagement, Neuausrichtung,Investitionsentwicklung)
  • Besondere Leistungen / Aktivitäten in den Bereichen Umweltschutz, Energiesparen und Ressourcenschonung
  • Erfolgreiche Innovation, Modernisierung und / oder außergewöhnliche Leistungen im Bereich Wissenschaft und Forschung (Technologietransfer)
  • Außerordentliches soziales oder kulturelles Engagement. Dies schließt insbesondere den Themenbereich des Corporate Social Responsibility (CSR), also die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, mit ein.
  • Service und Kundennähe
    Beispiele:
    - besonderer Kundenservice, besondere Dienstleistungen, Flexibilität, ständiger Kontakt
    - Kundennähe: absoluter Wille, sich mit Wünschen/Forderungen der Kunden intensiv auseinander zu setzen, sowohl mit firmeneigenen Know-How als auch mit Fachkompetenz, intensive persönliche Betreuung, schnelle Reaktion

Die Jury

  • Bürgermeister der Stadt Bocholt (Vorsitzender der Jury)
  • Letztmaliger Preisträger
  • Dekane der Fachbereiche Wirtschaft + Informationstechnik und Maschinenbau der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen, Abt. Bocholt (im Wechsel)
  • Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse Bocholt
  • Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Tourimus
  • Verleger der BBV-Mediengruppe

IHK Nord Westfalen, Geschäftsstelle Bocholt und die Kreishandwerkerschaft, Hauptgeschäftsstelle Bocholt (im Wechsel)

Zur Jurysitzung begründet jeder Juror seine Favorisierung für einen der eingereichten Vorschläge auf der Grundlage der von den Vorschlagsberechtigten vorgelegten Vorschläge, den entsprechenden Begründungen sowie den vorliegenden Wettbewerbsunterlagen. Über die Vorschläge der einzelnen Juroren wird diskutiert, bis die Jury übereinstimmend, im Zweifelsfall per Mehrheitsabstimmung, zu einem Resultat gekommen ist. Die Mitglieder der Jury vertreten die getroffenen Entscheidungen ihrer Jury einstimmig.

Die Entscheidung der Jury bleibt bis zur Preisverleihung geheim. Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Jury sind ausgeschlossen.

Vorschlagsverfahren

Vorschlagsberechtigt sind:

  • Kreishandwerkerschaft Borken, Hauptgeschäftsstelle Bocholt
  • IHK Nord Westfalen, Geschäftsstelle Bocholt
  • Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen, Abt. Bocholt
  • Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH (WFG)
  • Vorstand der Stadtsparkasse Bocholt
  • Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
  • Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt GmbH & Co. KG

Die Selbstbewerbung ist ausgeschlossen. Jeder Vorschlagsberechtigte kann einen Vorschlag einreichen. Jeder Vorschlag ist zu begründen.