Bürgergeld - Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es ersetzt das ehemalige Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt. Das Bürgergeld gibt es in Deutschland seit dem 01.01.2023.
Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht:
- Bei Bedürftigkeit
- bei grundsätzlicher Erwerbsfähigkeit
- meist im Anschluß an das Arbeitslosengeld I
Bedarf - Der Bedarf ist der Geldbetrag, den Menschen zum Leben benötigen. Hierzu gehört die Anschaffung von Kleidung und Lebensmitteln und allem für den täglichen Bedarf (auch Strom). Dieser Betrag wurde berechnet und ist abhängig vom Alter und der Familiensituation. Beim Jobcenter nennt er sich auch "Regelbedarf"
Bedarfsgemeinschaft - Eine Bedarfsgemeinschaft, auch BG abgekürzt, entsteht, wenn mehrere Menschen aus einem Haushalt Leistungen beantragen (z.B. eine Familie mit Kindern unter 25 Jahren, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder auch Menschen, die eine feste Beziehung miteinander führen). Mindestens eine Person muss erwerbsfähig sein. Damit nicht immer alle Mitglieder der BG zur Antragstellung erscheinen müssen, kann schriftlich ein Vertreter oder eine Vertreterin der BG für bestimmte Angelegenheiten festgelegt werden. (siehe auch: Haushaltsgemeinschaft)
Bescheid - Wenn Sie beim Jobcenter Bocholt einen Antrag auf Bürgergeld stellen, bekommen Sie schriftlich eine Antwort. Das nennt man auch Bescheid. Dieser Bescheid enthält z.B. die Information, wie über Ihren Antrag entschieden wurde. Ob er also genehmigt wurde oder nicht, ob sich etwas ändert oder ob Sie unter Umständen auch zu Unrecht Leistungen erhalten haben und etwas zurückzahlen müssen.
Datenschutz - Sie müssen beim Beantragen von Bürgergeld beim Jobcenter viele persönliche Daten angeben. Diese sind wichtig, damit das Jobcenter Bocholt berechnen kann, ob und wie viel Geld Ihnen zusteht. Sie können aber sicher sein, dass Ihre Daten beim Jobcenter vorschriftsmäßig behandelt werden und ganz besonders geschützt sind. Hierzu gibt es Vorschriften, an die das Jobcenter Bocholt sich strikt hält.
Einkommen - Das Einkommen ist Geld, welches Sie regelmäßig (z.B. Gehalt, Zinsen, Wohngeld, Unterhalt, Kindergeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder Mieteinnahmen) erhalten. Aber auch einmalige Einnahmen, z.B. Steuererstattungen, Nebenkostenerstattungen oder Einnahmen aus Verkäufen gehören zum Einkommen und müssen angegeben werden.
Erwerbsfähigkeit - Die Erwerbsfähigkeit ist die Fähigkeit eines jeden Menschen über 15 Jahre, mindestens 3 Stunden täglich arbeiten zu können.
Haushaltsgemeinschaft - Im Gegensatz zur Bedarfsgemeinschaft wohnen die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft (auch HG genannt) zusammen, gehören aber nicht zusammen. Das sind z.B. Kinder über 25 Jahren, Pflegekinder, Großeltern, Onkel und Tanten, die mit im Haushalt leben.
Hilfebedürftigkeit - Sie gelten im Jobcenter als hilfebedürftig und können somit grundsätzliche einen Antrag auf Bürgergeld stellen, wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben, oder aber das Geld, welches Sie verdienen, nicht für die ganze Familie ausreicht. Ebenfalls hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie bereits Hilfe von anderen Sozialträgern erhalten (z.B. Kinderzuschlag), das Geld aber dennoch nicht ausreicht.
Informationen - Sie bekommen immer eine Information vom Jobcenter Bocholt, wenn sich für Sie wichtige Änderungen ergeben. Bitte lesen Sie daher alle Briefe sorgfältig durch und fragen Sie bei Bedarf nach. Die Daten Ihrer Kontaktperson stehen oben rechts auf dem Brief.
Kosten der Unterkunft (KdU) - Das Jobcenter Bocholt übernimmt die Kosten für Ihre Unterkunft und die Heizkosten, sofern diese angemessen sind. Das berechnet Ihr zuständige/r Sachbearbeiter/in, hier können Sie auch die aktuellen Obergrenzen für Miete bzw. Größe der Wohnung erfragen. Auch wenn Sie im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung leben, wird das Jobcenter die Kosten entsprechend berechnen.
Mehrbedarf/besonderer Mehrbedarf - Manchmal reicht der normale Regelbedarf nicht, wenn man sich in besonderen Situationen befindet. Daher kann es sein, dass man die Möglichkeit hat, Mehrbedarf zu beantragen. Dies ist möglich, wenn man schwanger ist (ab der 13. Schwangerschaftswoche), eine Behinderung hat, auf spezielle Nahrungsmittel angewiesen oder oder auch als Schülerin bzw. Schüler durch die Schule vorgeschriebene Bücher kaufen muss.
Weiter gibt es so besonderen Mehrbedarf, wenn die Kosten für den Lebensunterhalt und besonderen Gründen höher sind. Dazu gehören z.B. besondere Hygienemittel bei speziellen Erkrankungen oder Reisekosten zu Umgangskontakten mit dem eigenen Kind. Brillen und Zahnersatz gehören nicht zu den besonderen Bedarfen!
Mitwirkungspflicht - Alle Menschen, die Bürgergeld erhalten, müssen mit dem Jobcenter zusammenarbeiten. Das nennt man auch Mitwirkungspflicht. Sie müssen also:
- immer richtige und vollständige Angaben machen
- Ihre Angaben auch beweisen können, z.B. durch Vorzeigen von Urkunden oder Bescheinigungen
- sofort mitteilen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändert, was für den Bezug der Leistungen wichtig ist. Also, wenn Sie beispielsweise einen Job gefunden haben oder sich Ihre Miete erhöht.
- dem Jobcenter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, wenn Sie aktuell krank geschrieben sind.
Schülerinnen/Schüler - Da jede Person über 15 Jahren als erwerbsfähig gilt, werden auch Jugendliche ab diesem Alter in das Fallmanagement des Jobcenters Bocholt eingeladen. Hier geht es natürlich in der Beratung darum, den Schülerinnen und Schülern die bestmögliche Unterstützung in ihrer Schullaufbahn, bei der Wahl einer Ausbildungsstelle oder dem Erreichen anderer beruflicher Ziele anzubieten.
Vermögen - Wenn Sie beim Jobcenter Bocholt einen Antrag auf Bürgergeld stellen, müssen Sie auch Ihr Vermögen angeben. Dazu gehören zum Beispiel: Guthaben auf dem Konto, Autos, Motorräder, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, wertvoller Schmuck oder andere kostbare Gegenstände.
Vorrangige Leistungen - Bevor Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch bezogen werden können, müssen Sie erst prüfen, ob es nicht andere Leistungen gibt, die zuerst genutzt werden müssen, so genannte "Vorrangige Leistungen". Dies ist z.B. Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Rente, Krankengeld, Elterngeld, BafÖg oder Arbeitslosengeld I.
Widerspruch - Wenn Sie einen Brief mit einer Entscheidung des Jobcenters Bocholt erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einreichen. Sie müssen den Widerspruch schriftlich einreichen und einen Grund nennen, warum Sie mit der Entscheidung des Jobcenters Bocholt nicht einverstanden sind.