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Leistungen

Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Betreiber von Anlagen zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind zur Überwachung der Emissionen an Luftschdstoffen verpflichtet. In regelmäßigen Abständen sind hier Messungen durchzuführen.

Betreiber von Anlagen zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind zur Überwachung der Emissionen an Luftschdstoffen verpflichtet. In regelmäßigen Abständen sind hier Messungen durchzuführen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am