Wohngeldstelle
Was wir tun
Zu den Aufgaben der Wohngeldstelle gehört hauptsächlich die Beratung ratsuchender Bürgerinnen und Bürger zum Wohngeld und den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger, sowie die Bearbeitung und Zahlbarmachung von Anträgen auf Wohngeld (Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum).
Die Beschäftigten der Wohngeldstelle sind auch Ansprechpersonen, wenn es um die Gewährung von Ratenzahlungen/ Stundungen in Fällen überzahlter Fälle geht.
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Nähere Informationen zum Wohngeld
! Aktueller Hinweis !
Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen beträgt die Bearbeitungszeit derzeit 6-8 Wochen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen. Das Team der Wohngeldstelle arbeitet mit Hochdruck daran, jeden Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, das die Wiohngeldstelle keine individuellen Anfragen zum Bearbeitungsstand erteilen kann, sofern die Einreichung Ihrer Unterlagen in der derzeitigen Bearbeitungsdauer liegt.
Sie erhalten automatisch eine Benachrichtigung, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.
Eine gesonderte Eingangsbestädtigung erfolgt nicht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!