Wohngeldstelle
Was wir tun
Zu den Aufgaben der Wohngeldstelle gehört hauptsächlich die Beratung ratsuchender Bürgerinnen und Bürger zum Wohngeld und den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger, sowie die Bearbeitung und Zahlbarmachung von Anträgen auf Wohngeld (Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum).
Die Beschäftigten der Wohngeldstelle sind auch Ansprechpersonen, wenn es um die Gewährung von Ratenzahlungen/ Stundungen in Fällen überzahlter Fälle geht.
Fragen zum Wohnberechtigungsschein?
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Wohngeldreform 2023
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.