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Grenzangelegenheiten

Grenzmaße: Wo verläuft Ihre Grenze?

Manchmal ist es notwendig den Verlauf der Grundstücksgrenze zu kennen - beispielsweise, wenn ein Zaun errichtet werden soll. Grundstücksgrenzen werden bei verschiedenen Vermessungen festgestellt und ins Liegenschaftskataster übernommen. In der Örtlichkeit werden Grenzen mit Grenzsteinen oder anderen Grenzzeichen abgemarkt und somit sichtbar gekennzeichnet. Zusätzlich werden die Ergebnisse der Grenzermittlung in einem Fortführungsriss und in einer Grenzniederschrift festgehalten. Gerne informieren wir Sie über den Verlauf, die festgestellten Abmarkungen und den zur Verfügung stehenden Grenzmaßen.

Wenn Sie Ihre Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit angezeigt haben möchten, können Sie sich an eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) wenden. Unten haben wir Ihnen eine Liste mit allen in Nordrhein-Westfalen tätigen ÖbVI's verlinkt.

Schiedsamt: Sich vertragen ist besser als klagen

Sollten Sie Probleme mit Ihren Nachbarn haben, hilft das Schiedsamt kostengünstig und
zielorientiert für beide Parteien weiter. Schiedsämter werden von ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen geführt. Sie haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten ausgerichtet. Darüber hinaus können Sie auch bei strafrechtlichen Auseinandersetzungen tätig werden.
 
Weitere Informationen zur Tätigkeit und Zuständigkeit des Schiedsamtes erhalten Sie hier.

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