Hilfefonds zur wirtschaftlichen Unterstützung der Bocholter Landwirtschaft
Sie sind Landwirtin bzw. Landwirt oder bewirtschaften Flächen im Flächenverzeichnis für die Stadt Bocholt?
Diese Flächen sind durch naturbedingte Ereignisse wie Wasserschäden oder Saatfraß geschädigt?
Dann kommt für Sie vielleicht der Hilfefonds zur wirtschaftlichen Unterstützung der Bocholter Landwirtschaft in Betracht.
Die Stadt Bocholt hat 2021 eine Richtlinie beschlossen, mit der Schäden durch naturbedingte Ereignisse ausgeglichen werden können, die nicht versicherbar sind. In Abstimmung mit dem landwirtschaftlichen Stadtverband ist diese Richtlinie zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung erarbeitet und im Dezember 2021 durch die Politik beschlossen worden.
Bocholt trägt mit diesem Hilfefonds dem Gedanken der Solidarität mit der lokalen Landwirtschaft gegenüber Rechnung, die individuell wirtschaftliche Einbußen aus Gründen des Hochwasser- und/oder Naturschutzes hinnehmen muss. Denn diese kommen der allgemeinen Bevölkerung bzw. dem Gemeinwohl zu Gute.
Bei folgenden Schäden kann gemäß der beschlossenen Richtlinie eine entsprechende Hilfezahlung beantragt werden:
- Wasserschäden infolge von Regen- und/oder Überflutungsereignissen
- Saatfraß durch Saatkrähen
Details und Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der "Richtlinie der Stadt Bocholt zur Hilfegewährung an Landwirte bei naturbedingten Schadensereignissen". Für den Antrag ist das folgende Formular nebst den in der Richtlinie benannten Anlagen einzureichen.
Folgende 3 Anlagen sind dem Antrag beizufügen:
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Auszug aus dem Register der Landwirtschaftskammer Borken bzgl. der betroffenen Flächen
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Bestätigung der Schadenfeststellung der Landwirtschaftskammer Borken und/oder eines/r von der Landwirtschaftskammer Borken anerkannten Wildschadenschätzer/in
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Sachverständigen-Erklärung über die Nichtversicherbarkeit gegen den angemeldeten Schaden