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Unterhaltsheranziehung

Eine Unterhaltsheranziehung setzt die Leistungsfähigkeit der oder des Unterhaltspflichtigen voraus. Die oder der Betreffende ist z. B. gegenüber Kindern oder Ehegatten zum Unterhalt verpflichtet, wenn diese ihren notwendigen Lebensbedarf nicht mit eigenen Mitteln bestreiten können.

Unterhalt bei Leistungsbezug

Wenn Sie selber Bürgergeld, Leistungen nach dem SGB XII, Asylleistungen oder Unterhaltsvorschuss erhalten, wird Ihnen die Unterhaltsheranziehung im Fachbereich Soziales helfen. Im Nachgang zum Bewilligungsschreiben bzgl. der o.a. Leistungen wird die Heranziehungsstelle Sie ebenfalls anschreiben und einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin aus der Abteilung nennen. An diese bzw. diesen können Sie sich bei Fragen oder Problemen wenden.

Sollten Sie nicht wissen, wer Ihr Ansprechpartner ist, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden aus der Leistungsabteilung.

Unterhalt allgemein

Wenn Sie in Bocholt keine Sozialleistungen beziehen und mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind haben, so können Sie sich über eine Beistandschaft beim Bocholter Jugendamt beraten und unterstützen lassen, bis Ihr Kind volljährig ist.