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Auskunft über Grundstückshöhen

Das gilt es zu beachten

Sie benötigen in städtischen Neubaugebieten für Ihr Grundstück Höhenangaben zum noch ausstehenden Straßenendausbau?

Diese können Sie nach Abschluss des entsprechenden Bebauungsplanverfahrens beim Geschäftsbereich Mobilität (E-Mail senden) einholen, vorausgesetzt es handelt sich um ein Baugebiet, dass federführend durch die städtische TEB (Fachbereich 31- Grundstücks- und Bodenwirtschaft) entwickelt wird.

Senden Sie dazu per Mail auch einen maßstäblichen Lageplan des betreffenden Grünstückes im pdf-Format. Sie erhalten anschließend von uns den Lageplan mit den erforderlichen Höheneintragungen zurück. Entsprechende Anfragen zu Baugebieten Dritter sind bei den jeweiligen Bauträgern zu stellen.

Angaben zum Höhenniveau an bereits ausgebauten städtischen Straßen sind leider nicht möglich.