Betreuungsstelle
Ich möchte frühzeitig vorsorgen, wenn ich durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in eine Lage gerate, in der ich meine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann.
Unsere Aufgaben
Immer wieder hört man von Ereignissen und Schicksalsschlägen, bei denen Menschen plötzlich und ungewollt in Situationen geraten, in denen sie für sich selber keine Entscheidungen mehr treffen können. Sie sind dann auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen, die in ihrem Sinne entscheiden und persönliche Angelegenheiten regeln können.
Sie brauchen Menschen, die
- Ihre Wünsche kennen
- Wissen, wie Sie in welcher Lebenssituation für sich entscheiden würden
- In Ihrem Sinne handeln
- Ihre jetzt getroffenen Entscheidungen in Zukunft umsetzen
Wir geben Ihnen hier einen Eindruck, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, selbstbestimmt und vorausschauend für den Notfall Vorsorge zu treffen und so sicherzustellen, dass Ihr Wille auch in dieser Situation Berücksichtigung findet. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Damit Sie beruhigt sind.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit durch die Betreuungsstelle der Stadt Bocholt Ihre Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen.
Als große kreisangehörige Gemeinde ist die Stadt Bocholt als einzige Gemeinde im Kreis Borken Betreuungsbehörde im Sinne des Landesbetreuungsgesetzes.
Neben der Vormundschaftsgerichtshilfe für das Amtsgericht ist ein Aufgabenschwerpunkt die Werbung, Beratung, Schulung und Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer/innen. Auch Vollmachtnehmer/innen werden in gleicher Weise unterstützt.