Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen

Betreuungsstelle

Ich möchte frühzeitig vorsorgen, wenn ich durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in eine Lage gerate, in der ich meine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann.

Unsere Aufgaben

Immer wieder hört man von Ereignissen und Schicksalsschlägen, bei denen Menschen plötzlich und ungewollt in Situationen geraten, in denen sie für sich selber keine Entscheidungen mehr treffen können. Sie sind dann auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen, die in ihrem Sinne entscheiden und persönliche Angelegenheiten regeln können.

Sie brauchen Menschen, die

  • Ihre Wünsche kennen
  • Wissen, wie Sie in welcher Lebenssituation für sich entscheiden würden
  • In Ihrem Sinne handeln
  • Ihre jetzt getroffenen Entscheidungen in Zukunft umsetzen

Wir geben Ihnen hier einen Eindruck, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, selbstbestimmt und vorausschauend für den Notfall Vorsorge zu treffen und so sicherzustellen, dass Ihr Wille auch in dieser Situation Berücksichtigung findet. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Damit Sie beruhigt sind.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit durch die Betreuungsstelle der Stadt Bocholt Ihre Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen.

Als große kreisangehörige Gemeinde ist die Stadt Bocholt als einzige Gemeinde im Kreis Borken Betreuungsbehörde im Sinne des Landesbetreuungsgesetzes.

Neben der Vormundschaftsgerichtshilfe für das Amtsgericht ist ein Aufgabenschwerpunkt die Werbung, Beratung, Schulung und Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer/innen. Auch Vollmachtnehmer/innen werden in gleicher Weise unterstützt.

So sorgen Sie vor

Vorsorgevollmacht

Diese Vollmacht können Sie wirksam nur erteilen, solange Sie geschäftsfähig sind. Sie können in einer solchen Vollmacht festlegen, für welche Lebensbereiche der/die von Ihnen Bevollmächtigte für Sie entscheiden und handeln darf (z.B. in Gesundheits- oder Vermögensangelegenheiten).

Sie können auch die Bedingungen benennen, wie und wann der/die Bevollmächtigte für Sie tätig werden darf. Eine gerichtliche Kontrolle in Bezug auf die Umsetzung und Nutzung der Vollmacht durch Ihre/n Bevollmächtigte/n findet in der Regel nicht statt.

Hier gibt es das Dokument zum Download. (PDF)

Betreuungsverfügung

Für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, können Sie bereits im Vorfeld Ihre Vorschläge zur Auswahl Ihrer rechtlichen Betreuerin, Ihres rechtlichen Betreuers schriftlich niederlegen. In einer solchen Betreuungsverfügung können Sie auch erklären, welche Person nicht für die  rechtliche Betreuung eingesetzt werden soll und welche Wünsche Sie zur Wahrnehmung der Betreuung haben.

Eine solche Willenserklärung können Sie auch abgeben, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind. Ihre Vorschläge berücksichtigt das Betreuungsgericht, wenn diese Ihrem Wohl nicht zuwiderlaufen und Sie an Ihren Vorschlägen erkennbar festhalten wollen. Die vorgeschlagene Person muss geeignet und gewillt sein, die rechtliche Betreuung für Sie zu übernehmen.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und in welchem Umfang bei Ihnen in bestimmten, näher bezeichneten Krankheitssituationen medizinische Maßnahmen durchgeführt werden oder beendet werden sollen.

Auf diese Weise können Sie trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.