Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen

Betreuungsbehörde Bocholt

"Ich möchte frühzeitig vorsorgen, wenn ich durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in eine Lage gerate, in der ich meine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann."

Zitat

Unsere Aufgaben

Immer wieder hört man von Ereignissen und Schicksalsschlägen, bei denen Menschen plötzlich und ungewollt in Situationen geraten, in denen sie für sich selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Sie sind dann auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen, die in ihrem Sinne entscheiden und persönliche Angelegenheiten regeln können.

Sie brauchen Menschen, die

  • Ihre Wünsche kennen
  • Wissen, wie Sie in welcher Lebenssituation für sich entscheiden würden
  • In Ihrem Sinne handeln
  • Ihre jetzt getroffenen Entscheidungen in Zukunft umsetzen

Wir geben Ihnen hier einen Eindruck, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, selbstbestimmt und vorausschauend für den Notfall Vorsorge zu treffen und so sicherzustellen, dass Ihr Wille auch in dieser Situation Berücksichtigung findet. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, durch die Betreuungsbehörde der Stadt Bocholt Ihre Vorsorgevollmacht amtlich beglaubigen zu lassen.

Als große kreisangehörige Gemeinde ist die Stadt Bocholt als einzige Gemeinde im Kreis Borken Betreuungsbehörde im Sinne des Landesbetreuungsgesetzes.

Neben der Ermittlung von Sachverhalten für das Amtsgericht ist ein Aufgabenschwerpunkt die Begleitung und Beratung Betroffener im betreuungsgerichtlichen Verfahren. Außerdem bieten wir gemeinsam mit den beiden Betreuungsvereinen in Bocholt Unterstützung, Beratung und Schulung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Berufsbetreuern, Vollmachtnehmerinnen und Vollmachtnehmern und Vollmachtgeberinnen und Vollmachtgebern.

Die Betreuungsbehörde Bocholt ist zudem zuständig für das Registrierungsverfahren von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern.

Fragen und Antworten zum Thema Vorsorge treffen:

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Kann ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung bzw. einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln, richtet das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung mit bestimmten Aufgabenfeldern ein. Die rechtliche Betreuung kann durch eine ehrenamtlich tätige Person oder durch einen Berufsbetreuer bzw. eine Berufsbetreuerin geführt werden.

Wie werde ich ehrenamtliche/r oder rechtliche/r Betreuer/in?

Wenn Sie interessiert sind, eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung zu übernehmen, oder zunächst weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an einen der beiden Bocholter Betreuungsvereine der AWO bzw. des SkF. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Vertretungsmacht, für Sie im Bedarfsfall rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu können.

Um Änderungen des Grundbuches (z. B. im Falle der Veräußerung einer Immobilie des Vollmachtgebers) veranlassen zu können, ist eine öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht erforderlich. Diese können Sie bei der Betreuungsbehörde gegen eine Gebühr von 10,00 Euro oder bei einem Notar vornehmen lassen. Mit der Beglaubigung wird die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt. Sie erhöht zudem die Akzeptanz der Vollmacht gegenüber Dritten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre "Vorsorge treffen".

Was ist der wesentliche Unterschied zwischen amtlicher und notarieller Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht?

Amtlich: wird mit dem Tod des Vollmachtnehmers unwirksam, so dass beispielsweise nach dem Tod keine Immobilien mehr veräußert werden können

Kosten der Beglaubigung in der Betreuungsbehörde: 10,00 EUR

Notariell: gilt auch nach dem Tod noch fort, so dass beispielsweise auch nach dem Tod noch Immobilien veräußert werden können.

Die Kosten einer notariellen Beglaubigung erfahren Sie bei einem Notar.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

In der Betreuungsverfügung legen Sie schriftlich fest, wer Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll oder wer Ihre rechtliche Betreuung nicht übernehmen soll.

Was ist eine Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche künftigen medizinischen, pflegerischen oder ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen. Sie willigen somit in bestimmte zukünftige medizinische Maßnahmen ein oder untersagen diese.

Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- oder Behandlungssituation zu, entscheidet die Vertreterin oder der Vertreter nach Erörterung der in Frage kommenden ärztlichen Maßnahmen mit der Ärztin oder dem Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung. Können sich - bei besonders folgenschweren Entscheidungen - die Vertreterin oder der Vertreter und die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nicht darüber einigen, ob die beabsichtigte Entscheidung auch tatsächlich dem Willen der betroffenen Patientin oder des betroffenen Patienten entspricht, muss die Vertreterin oder der Vertreter die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.