Verträge der Wasserwirtschaft Anmeldung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen müssen Sie Konzessions-, Demarkations-, Gebietsschutz-und Verbundverträge der Wasserwirtschaft, deren Änderungen und Ergänzungen sowie deren Beendigung oder Aufhebungen bei der zuständigen Kartellbehörde anmelden.
Anmeldepflichtig sind Sie als Vertragspartei. Vertragspartei sind die an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen (Wasserversorgungsunternehmen oder Kommune) über ihre jeweiligen vertretungsberechtigten Organe bzw. die Gebietskörperschaften über den jeweiligen Bürgermeister/Gemeindevorsteher. Hintergrund dieser Leistung ist der fehlende Wettbewerb aufgrund des natürlichen Monopols der Wasserversorgung. Der fehlende Wettbewerb wird durch die Aufsichts-und Kontrollfunktion der Kartellbehörden in Form der Missbrauchsaufsicht ersetzt.
Bei der Anmeldung der Verträge müssen Sie Angaben zur Firma, der Rechtsform, der Anschrift, zu einem bestellten Vertreter bzw. Bevollmächtigten und bei juristischen Personen zum gesetzlichen Vertreter machen. Inhaltlich prüft die zuständige Kartellbehörde, ob wettbewerbsbeschränkende Regelungen oder unzulässige Nebenleistungen im Vertrag enthalten sind. Außerdem unterliegen die Verträge aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Höchstgrenze bei den Konzessionsabgaben, die der Kommune für die eingeräumten Wegerechte zu zahlen sind, der Höchstpreiskontrolle. Für die Freistellung werden Gebühren aufgrund eines Gebührenbescheides erhoben. Der Eingang der Gebühren unterliegt der Haushalts-Überwachung.
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen müssen Sie Konzessions-, Demarkations-, Gebietsschutz-und Verbundverträge der Wasserwirtschaft, deren Änderungen und Ergänzungen sowie deren Beendigung oder Aufhebungen bei der zuständigen Kartellbehörde anmelden.
Anmeldepflichtig sind Sie als Vertragspartei. Vertragspartei sind die an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen (Wasserversorgungsunternehmen oder Kommune) über ihre jeweiligen vertretungsberechtigten Organe bzw. die Gebietskörperschaften über den jeweiligen Bürgermeister/Gemeindevorsteher. Hintergrund dieser Leistung ist der fehlende Wettbewerb aufgrund des natürlichen Monopols der Wasserversorgung. Der fehlende Wettbewerb wird durch die Aufsichts-und Kontrollfunktion der Kartellbehörden in Form der Missbrauchsaufsicht ersetzt.
Bei der Anmeldung der Verträge müssen Sie Angaben zur Firma, der Rechtsform, der Anschrift, zu einem bestellten Vertreter bzw. Bevollmächtigten und bei juristischen Personen zum gesetzlichen Vertreter machen. Inhaltlich prüft die zuständige Kartellbehörde, ob wettbewerbsbeschränkende Regelungen oder unzulässige Nebenleistungen im Vertrag enthalten sind. Außerdem unterliegen die Verträge aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Höchstgrenze bei den Konzessionsabgaben, die der Kommune für die eingeräumten Wegerechte zu zahlen sind, der Höchstpreiskontrolle. Für die Freistellung werden Gebühren aufgrund eines Gebührenbescheides erhoben. Der Eingang der Gebühren unterliegt der Haushalts-Überwachung.
Kurztext
- Verträge der Wasserwirtschaft Anmeldung
- Antragsteller muss Konzessions-, Demarkations-, Gebietsschutz- und Verbundverträge der Wasserwirtschaft, deren Änderungen und Ergänzungen sowie deren Beendigung oder Aufhebungen bei der zuständigen Kartellbehörde anmelden; anzeigepflichtig sind die an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen über ihre jeweiligen vertretungsberechtigten Organe bzw. die Gebietskörperschaften über den jeweiligen Bürgermeister/Gemeindevorsteher
- Zuständig: Energie-Landeskartellbehörden
- Verträge der Wasserwirtschaft Anmeldung
- Antragsteller muss Konzessions-, Demarkations-, Gebietsschutz- und Verbundverträge der Wasserwirtschaft, deren Änderungen und Ergänzungen sowie deren Beendigung oder Aufhebungen bei der zuständigen Kartellbehörde anmelden; anzeigepflichtig sind die an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen über ihre jeweiligen vertretungsberechtigten Organe bzw. die Gebietskörperschaften über den jeweiligen Bürgermeister/Gemeindevorsteher
- Zuständig: Energie-Landeskartellbehörden
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Unterzeichneter Wasserkonzessionsvertrag in Kopie
- Es sind bei der Anmeldung für jedes beteiligte Unternehmen die folgenden Anmeldekriterien anzugeben:
1. Firma oder sonstige Bezeichnung,
2. Ort der Niederlassung oder Sitz,
3. Rechtsform und Anschrift sowie
4. Name und Anschrift des bestellten Vertreters oder des sonstigen Bevollmächtigten, bei juristischen Personen des gesetzlichen Vertreters
Darüber hinaus sind kartellrechtlich bedeutsame Bestandteile des Vertrages (einschließlich Lagepläne, Gebietskarten des Versorgungsgebietes etc.) beizufügen.
- Unterzeichneter Wasserkonzessionsvertrag in Kopie
- Es sind bei der Anmeldung für jedes beteiligte Unternehmen die folgenden Anmeldekriterien anzugeben:
1. Firma oder sonstige Bezeichnung,
2. Ort der Niederlassung oder Sitz,
3. Rechtsform und Anschrift sowie
4. Name und Anschrift des bestellten Vertreters oder des sonstigen Bevollmächtigten, bei juristischen Personen des gesetzlichen Vertreters
Darüber hinaus sind kartellrechtlich bedeutsame Bestandteile des Vertrages (einschließlich Lagepläne, Gebietskarten des Versorgungsgebietes etc.) beizufügen.
Voraussetzungen
Damit Sie Ihre Anzeigepflicht nach dem GWB erfüllen, müssen Sie Ihren Vertrag der Wasserwirtschaft vollständig bei der zuständigen Behörde anmelden (schriftliche oder elektronische Übersendung des gegenständlichen Vertrags bzw. der gegenständlichen Verträge) und-die folgenden Informationen angeben:
- Firma oder sonstige Bezeichnung,
- Ort der Niederlassung oder Sitz,
- Rechtsform und Anschrift sowie
- Name und Anschrift des bestellten Vertreters oder des sonstigen Bevollmächtigten, bei juristischen Personen des gesetzlichen Vertreters.
Damit Sie Ihre Anzeigepflicht nach dem GWB erfüllen, müssen Sie Ihren Vertrag der Wasserwirtschaft vollständig bei der zuständigen Behörde anmelden (schriftliche oder elektronische Übersendung des gegenständlichen Vertrags bzw. der gegenständlichen Verträge) und-die folgenden Informationen angeben:
- Firma oder sonstige Bezeichnung,
- Ort der Niederlassung oder Sitz,
- Rechtsform und Anschrift sowie
- Name und Anschrift des bestellten Vertreters oder des sonstigen Bevollmächtigten, bei juristischen Personen des gesetzlichen Vertreters.
Weiterführende Informationen
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Anzeige schriftlich oder elektronisch tätigen. Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige erfüllt sind. Nach erfolgreicher kartellrechtlicher Überprüfung erhalten Sie den Erlass eines Bescheides.
Sie können Ihre Anzeige schriftlich oder elektronisch tätigen. Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige erfüllt sind. Nach erfolgreicher kartellrechtlicher Überprüfung erhalten Sie den Erlass eines Bescheides.
Fristen
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 21. Juni 2024