unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.
Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt.
Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.
Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt.
Kurztext
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- formloser Antrag der betroffenen Person erforderlich
- Meldedaten sind unvollständig oder nicht korrekt
- zuständige Behörde überprüft die Angaben
- zuständig: Meldebehörde
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- formloser Antrag der betroffenen Person erforderlich
- Meldedaten sind unvollständig oder nicht korrekt
- zuständige Behörde überprüft die Angaben
- zuständig: Meldebehörde
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen folgende Nachweise vorlegen: Dokumente, die die richtigen Daten belegen.
Sie müssen folgende Nachweise vorlegen: Dokumente, die die richtigen Daten belegen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
- zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
- zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
- Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
- Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
- Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
- Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
- Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
- Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
- Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
- Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
Fristen
Formulare
keine
keine
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09. November 2021