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Leistungen

unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Sie möchten Ihre Meldedaten korrigieren oder vervollständigen lassen? Hier erfahren Sie Näheres.

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Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 

Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen. Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen. 

Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervollständigt. 

Kurztext

  • unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
  • formloser Antrag der betroffenen Person erforderlich
  • Meldedaten sind unvollständig oder nicht korrekt
  • zuständige Behörde überprüft die Angaben
  • zuständig: Meldebehörde
  • unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
  • formloser Antrag der betroffenen Person erforderlich
  • Meldedaten sind unvollständig oder nicht korrekt
  • zuständige Behörde überprüft die Angaben
  • zuständig: Meldebehörde

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen folgende Nachweise vorlegen: Dokumente, die die richtigen Daten belegen.

Sie müssen folgende Nachweise vorlegen: Dokumente, die die richtigen Daten belegen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
  • zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • unrichtige oder unvollständige Daten im Melderegister,
  • zweifelsfrei feststellbare Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bisherigen Daten.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine.
keine.

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
  • Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
  • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
  • Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
  • Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
  • Ein formeller Antrag ist nicht vorgeschrieben.
  • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
  • Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
  • Die zuständige Behörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.

Fristen

keine
keine

Formulare

keine

keine

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09. November 2021