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Leistungen

Unterbrechung des Studiums Beurlaubung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Sie möchten Ihr Studium unterbrechen bzw. ein Urlaubssemester beantragen?

Sie möchten Ihr Studium unterbrechen bzw. ein Urlaubssemester beantragen?

Wenn Sie Ihr Studium aus wichtigen Gründen unterbrechen möchten, müssen Sie dieses Vorhaben von Ihrer Hochschule genehmigen lassen.

 

Eine Beurlaubung erfolgt in der Regel für die Dauer eines Semesters und ist für jedes Semester erneut zu beantragen.

 

Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie in der Regel keine Prüfungen ablegen.

 

Abweichend davon dürfen beurlaubte Studierende in bestimmten Fällen (siehe Rechtsgrundlage)

 

  • an Lehrveranstaltungen teilnehmen,
  • Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und
  • Hochschuleinrichtungen nutzen.

Für die Frage, ob im konkretenUrlaubssemester eine vorgenannte Ausnahme vorliegt, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

Wenn Sie Ihr Studium aus wichtigen Gründen unterbrechen möchten, müssen Sie dieses Vorhaben von Ihrer Hochschule genehmigen lassen.

 

Eine Beurlaubung erfolgt in der Regel für die Dauer eines Semesters und ist für jedes Semester erneut zu beantragen.

 

Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie in der Regel keine Prüfungen ablegen.

 

Abweichend davon dürfen beurlaubte Studierende in bestimmten Fällen (siehe Rechtsgrundlage)

 

  • an Lehrveranstaltungen teilnehmen,
  • Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und
  • Hochschuleinrichtungen nutzen.

Für die Frage, ob im konkretenUrlaubssemester eine vorgenannte Ausnahme vorliegt, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

Kurztext

  • Unterbrechung des Studiums beantragen
  • Ein Urlaubssemester beantragen

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen.

Die wegen der in Ihrem Beurlaubungsfall konkret benötigten Unterlagen und Nachweise können sich aus der Einschreibungsordnung Ihrer Hochschule ergeben. Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

Ihrem Antrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise für den Grund der Unterbrechung beilegen.

Die wegen der in Ihrem Beurlaubungsfall konkret benötigten Unterlagen und Nachweise können sich aus der Einschreibungsordnung Ihrer Hochschule ergeben. Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hochschule.

Voraussetzungen

Gründe für eine Unterbrechung des Studiums können beispielsweise sein:

  • Auslandsstudium
  • Mutterschafts- und Erziehungszeiten
  • Krankheit
  • Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
  • betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums
  • ein Praktikum, das dem Studienzweck dient
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Sonstige Gründe

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für den Urlaubsantrag können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Wenn Sie andere wichtige Gründe haben, wenden Sie sich zur Klärung an Ihre Hochschule.

Gründe für eine Unterbrechung des Studiums können beispielsweise sein:

  • Auslandsstudium
  • Mutterschafts- und Erziehungszeiten
  • Krankheit
  • Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
  • betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums
  • ein Praktikum, das dem Studienzweck dient
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Sonstige Gründe

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für den Urlaubsantrag können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Wenn Sie andere wichtige Gründe haben, wenden Sie sich zur Klärung an Ihre Hochschule.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Beurlaubung bei Ihrer Hochschule beantragen. Dem Antrag müssen Sie eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beifügen (siehe "erforderliche Unterlagen"). 

 

Über die Genehmigung des Urlaubssemesters erhalten Sie eine Bestätigung, bzw. an vielen Hochschulen können Sie den Status Ihres Antrags im Online-Portal der Hochschule einsehen. 

 

Eventuelle Sonderregelung zur Ablegung von Prüfungsleistungen während des Urlaubssemesters klären Sie direkt mit Ihrer Hochschule.

Sie müssen die Beurlaubung bei Ihrer Hochschule beantragen. Dem Antrag müssen Sie eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beifügen (siehe "erforderliche Unterlagen"). 

 

Über die Genehmigung des Urlaubssemesters erhalten Sie eine Bestätigung, bzw. an vielen Hochschulen können Sie den Status Ihres Antrags im Online-Portal der Hochschule einsehen. 

 

Eventuelle Sonderregelung zur Ablegung von Prüfungsleistungen während des Urlaubssemesters klären Sie direkt mit Ihrer Hochschule.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.
Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

Fristen

Die Beurlaubung ist grundsätzlich während der Frist für die Rückmeldung unter Beifügung der erforderlichen Nachweise zu beantragen.
Die Beurlaubung ist grundsätzlich während der Frist für die Rückmeldung unter Beifügung der erforderlichen Nachweise zu beantragen.

Formulare

Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.
Weiterführende Informationen sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine "allgemeingültigen Besonderheiten". Die Thematik sollte direkt mit jeder Hochschule besprochen werden.

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um die Beurlaubung direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.

Es gibt keine "allgemeingültigen Besonderheiten". Die Thematik sollte direkt mit jeder Hochschule besprochen werden.

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um die Beurlaubung direkt an die zuständige Stelle der jeweiligen Hochschulen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16. Dezember 2022