Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen
Leistungen

Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel Entgegennahme

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Mitteilung zum Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals

Mitteilung zum Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals

Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen. 

Unter einem archäologischen Kulturdenkmal versteht man ein im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Denkmal).

Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet. 

Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen. 

Unter einem archäologischen Kulturdenkmal versteht man ein im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Denkmal).

Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet. 

Kurztext

  • Mitteilung zum Eigentümerwechsel von unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmalen
  • Die Anzeige eines Pflichtigen befreit den Anderen
  • Mitteilung zum Eigentümerwechsel von unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmalen
  • Die Anzeige eines Pflichtigen befreit den Anderen

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • formfreier Antrag
  • formfreier Antrag

Voraussetzungen

  • formfreier Antrag
  • formfreier Antrag

Formulare

  • Wenden Sie sich an Ihre zuständige Denkmalbehörde.
  • Wenden Sie sich an Ihre zuständige Denkmalbehörde.

Verfahrensablauf

Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen. 

Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet. 

Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen. 

Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet. 

Fristen

Anzeige des Eigentumswechsels innerhalb von einem Monat nach Veräußerung.
Anzeige des Eigentumswechsels innerhalb von einem Monat nach Veräußerung.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine
keine

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der oberen Denkmalschutzbehörde.
Abhängig von der oberen Denkmalschutzbehörde.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31. Juli 2023