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Leistungen

Denkmalauskunft Ausstellung Bodendenkmal

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie eine Denkmalauskunft erhalten möchten, müssen Sie diese bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde beantragen. Für Bodendenkmale können alle antragstellenden Personen eine Auskunft erhalten. 

Wenn Sie eine Denkmalauskunft erhalten möchten, müssen Sie diese bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde beantragen. Für Bodendenkmale können alle antragstellenden Personen eine Auskunft erhalten. 

Kurztext

  • Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst. hier: Denkmalliste.
  • Die Denkmalliste ist öffentlich und kann eingesehen werden.
  • Erhalt der Auskunft für alle antragstellenden Personen.
  • Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst. hier: Denkmalliste.
  • Die Denkmalliste ist öffentlich und kann eingesehen werden.
  • Erhalt der Auskunft für alle antragstellenden Personen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

keine

Voraussetzungen

keine

keine

Formulare

keine

keine

Verfahrensablauf

  • die Denkmalliste kann online runtergeladen werden oder
  • bei der jeweiligen Stadt zu erfragen
  • die Denkmalliste kann online runtergeladen werden oder
  • bei der jeweiligen Stadt zu erfragen

Fristen

keine
keine

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine
keine

Bearbeitungsdauer

keine
keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 11. Januar 2024

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