Denkmalauskunft Ausstellung Bodendenkmal
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Wenn Sie eine Denkmalauskunft erhalten möchten, müssen Sie diese bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde beantragen. Für Bodendenkmale können alle antragstellenden Personen eine Auskunft erhalten.
Wenn Sie eine Denkmalauskunft erhalten möchten, müssen Sie diese bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde beantragen. Für Bodendenkmale können alle antragstellenden Personen eine Auskunft erhalten.
Kurztext
- Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst. hier: Denkmalliste.
- Die Denkmalliste ist öffentlich und kann eingesehen werden.
- Erhalt der Auskunft für alle antragstellenden Personen.
- Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst. hier: Denkmalliste.
- Die Denkmalliste ist öffentlich und kann eingesehen werden.
- Erhalt der Auskunft für alle antragstellenden Personen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
keine
Voraussetzungen
keine
keine
Formulare
keine
keine
Verfahrensablauf
- die Denkmalliste kann online runtergeladen werden oder
- bei der jeweiligen Stadt zu erfragen
- die Denkmalliste kann online runtergeladen werden oder
- bei der jeweiligen Stadt zu erfragen
Fristen
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Bearbeitungsdauer
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 11. Januar 2024