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Städtischer Fachbereich Revision

Sonderstellung innerhalb der Verwaltung

Die Stadt Bocholt ist als große kreisangehörige Kommune verpflichtet, eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten (§ 101 Gemeindeordnung NRW).

Die örtliche Rechnungsprüfung wird bei der Stadt Bocholt vom Fachbereich Revision wahrgenommen.

In der Verwaltungsstruktur nimmt der Fachbereich Revision eine Sonderstellung ein. Er ist der Stadtverordnetenversammlung unterstellt und allein gegenüber dieser verantwortlich. Bei der Erfüllung der Prüfungsaufgaben ist der Fachbereich unabhängig und weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. Er kann daher verwaltungsintern weitgehend unabhängig tätig werden.

Die Prüfungstätigkeit erstreckt sich über die gesamte Aufgabenbreite der Stadtverwaltung Bocholt einschließlich ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (z. B. Entsorgungs- und Servicebetrieb der Stadt Bocholt) und sonstigen Einrichtungen (z. B. Volkshochschule). Neben der Prüfung des Verwaltungshandelns gewinnt die Beratung der Fachbereiche und der Verwaltungsführung sowie die begleitende Prüfung von Prozessen eine zunehmende Bedeutung.


#Revision

Ziele

Ziel des Fachbereichs Revision ist es sicherzustellen, dass die Verwaltung Recht und Gesetz beachtet, die Haushaltsmittel effektiv und wirtschaftlich einsetzt und das Verwaltungshandeln mit einem möglichst großen Nutzen, insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger verbunden ist. Die Prüfungshandlungen sind risiko- und nutzenorientiert ausgerichtet, um Mehrwerte zu schaffen. Defizite werden ermittelt, deren Ursachen analysiert und Handlungsempfehlungen gegeben.

Die Grafik verdeutlicht das Zusammenspiel zwischen Politik, örtlicher Rechnungsprüfung (Fachbereich Revision) und Verwaltung.

Selbstverständnis und Arbeitsweise

Die Revision ...

  • versteht sich als unabhängiger, verlässlicher und kompetenter Partner der Stadtverordnetenversammlung und der Verwaltung der Stadt Bocholt,

  • ist aktives Hilfsorgan der Stadtverordnetenversammlung und leistet Führungsunterstützung, indem sie risiko- und nutzenorientiert berät und prüft,
  • prüft wirtschaftlich und unter einem ganzheitlichen Ansatz,

  • kommuniziert offen und wertschätzend und gewährleistet einen transparenten Prüfungsablauf,

  • stellt sich den Herausforderungen einer modernen Rechnungsprüfung und entwickelt sich fachlich ständig fort,

  • schätzt die hohe eigenverantwortliche sowie abwechslungsreiche und vielseitige Prüfungstätigkeit.

Die Revision ist nicht berechtigt, in Verwaltungsgeschäfte einzugreifen oder Weisungen zu erteilen.

Aufgaben

Die Aufgaben ergeben sich aus der Gemeindeordnung NRW, spezialgesetzlichen Regelungen sowie der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bocholt. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören...

  • Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse

  • Laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
  • Dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung sowie Vornahme von Prüfungen

  • Prüfung von Vergaben

  • Technische Prüfungen (Bauausführungen und - abrechnungen)

  • Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollsysteme

  • Prüfung der Verwaltungstätigkeit auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit

  • IT-Prüfungen/ Anwenderprüfungen bei Automatisierung der Finanzbuchhaltung

Darüber hinaus können die Stadtverordnetenversammlung und der Rechnungsprüfungsausschuss im Einzelfall dem Fachbereich Revision Prüfaufträge erteilen. Ebenso kann der Bürgermeister innerhalb seines Amtsbereichs unter Mitteilung an den Rechnungsprüfungsausschuss Aufträge zur Prüfung erteilen.

Zu den Prüfberichten

Die Revision prüft die Jahres- und Gesamtabschlüsse der Stadtverwaltung Bocholt. 

Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Thema städtische Finanzen.