Städtischer Fachbereich Revision
Sonderstellung innerhalb der Verwaltung
Die Stadt Bocholt ist als große kreisangehörige Kommune verpflichtet, eine örtliche Rechnungsprüfung einzurichten (§ 101 Gemeindeordnung NRW).
Die örtliche Rechnungsprüfung wird bei der Stadt Bocholt vom Fachbereich Revision wahrgenommen.
In der Verwaltungsstruktur nimmt der Fachbereich Revision eine Sonderstellung ein. Er ist der Stadtverordnetenversammlung unterstellt und allein gegenüber dieser verantwortlich. Bei der Erfüllung der Prüfungsaufgaben ist der Fachbereich unabhängig und weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. Er kann daher verwaltungsintern weitgehend unabhängig tätig werden.
Die Prüfungstätigkeit erstreckt sich über die gesamte Aufgabenbreite der Stadtverwaltung Bocholt einschließlich ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (z. B. Entsorgungs- und Servicebetrieb der Stadt Bocholt) und sonstigen Einrichtungen (z. B. Volkshochschule). Neben der Prüfung des Verwaltungshandelns gewinnt die Beratung der Fachbereiche und der Verwaltungsführung sowie die begleitende Prüfung von Prozessen eine zunehmende Bedeutung.