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Betreuungsbehörde

"Ich möchte frühzeitig vorsorgen, wenn ich durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in eine Lage gerate, in der ich meine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann."

Ein kluger Mensch

Unsere Aufgaben

Immer wieder hört man von Ereignissen und Schicksalsschlägen, bei denen Menschen plötzlich und ungewollt in Situationen geraten, in denen sie für sich selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Sie sind dann auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen, die in ihrem Sinne entscheiden und persönliche Angelegenheiten regeln können.

Sie brauchen Menschen, die

  • Ihre Wünsche kennen
  • Wissen, wie Sie in welcher Lebenssituation für sich entscheiden würden
  • In Ihrem Sinne handeln
  • Ihre jetzt getroffenen Entscheidungen in Zukunft umsetzen

Wir geben Ihnen hier einen Eindruck, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, selbstbestimmt und vorausschauend für den Notfall Vorsorge zu treffen und so sicherzustellen, dass Ihr Wille auch in dieser Situation Berücksichtigung findet. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, durch die Betreuungsbehörde der Stadt Bocholt Ihre Vorsorgevollmacht amtlich beglaubigen zu lassen.

Als große kreisangehörige Gemeinde ist die Stadt Bocholt als einzige Gemeinde im Kreis Borken Betreuungsbehörde im Sinne des Landesbetreuungsgesetzes.

Neben der Ermittlung von Sachverhalten für das Amtsgericht ist ein Aufgabenschwerpunkt die Begleitung und Beratung Betroffener im betreuungsgerichtlichen Verfahren. Außerdem bieten wir gemeinsam mit den beiden Betreuungsvereinen in Bocholt Unterstützung, Beratung und Schulung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Berufsbetreuern, Vollmachtnehmerinnen und Vollmachtnehmern und Vollmachtgeberinnen und Vollmachtgebern.

Die Betreuungsbehörde Bocholt ist zudem zuständig für das Registrierungsverfahren von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern.