Höchstalter: 40 Jahre und sechs Monate (Ausnahmen in bestimmten Fällen möglich) - § 14 LBG NRW
Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates - § 7 BeamtStG
So läuft die Ausbildung ab
Brandmeisterinnen und Brandmeister bekämpfen Brände, leisten technische Hilfe bei Unglücksfällen, retten Menschen- oder Tierleben und versorgen verletzte oder erkrankte Personen.
Die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst als Brandmeisteranwärter/in dauert 18 Monate und erfolgt an der Feuerwehr- und Rettungsakademie Bocholt. Sie umfasst sowohl einen feuerwehrtechnischen, als auch einen rettungsdienstlichen Teil.
Der Ablauf des feuerwehrtechnischen Teils gliedert sich wie folgt:
Grundausbildungs- und feuerwehrtechnischer Truppführerlehrgang: ca. 22 Wochen
örtliche, feuerwehrtechnische Zusatzausbildung: ca. 8 Wochen
Feuerwehrpraktika auf Feuer- und Rettungswachen: ca. 24 Wochen
Führerscheinlehrgang: ca. 4 Wochen
Prüfungslehrgang: ca. 4 Wochen
Der rettungsdienstliche Teil umfasst folgende Bereiche:
Rettungssanitäterlehrgang: ca. 4 Wochen
Klinikpraktikum: ca. 4 Wochen
Rettungswachenpraktikum auf einer Feuer- und Rettungswache: ca. 4 Wochen
Prüfungslehrgang: ca. 1 Woche
Nach Ende der Ausbildung ist eine Prüfung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes abzulegen. Diese besteht aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.