Bewerbungsverfahren
Bewerbungsfrist abgelaufen am 13.12.2024 23:59 Uhr
Bewerbungen, die nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingehen, werden nachrangig behandelt.
Wichtig:
Bitte denken Sie daran, die Bescheinigung über eine bestehende Schwangerschaft und die Haushaltsbescheinigung bei auswärtigen Bewerbern mit Kindern per E-Mail an grundstuecksvermarktung(at)bocholt(dot)de zu schicken.
Liebe Bauinteressentinnen, liebe Bauinteressenten,
die Stadt Bocholt bietet Wohnbaugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften in zwei neuen Baugebieten in den Ortsteilen Biemenhorst (Tenbrocks Land) und Lowick (Elsenpass) an (Stand: November 2024).
Sie können die Informationen zu den Angeboten in Ruhe prüfen und sich dann bewerben.
Bitte beachten Sie, dass eine bereits vorhandene Eintragung in die Interessentenliste keine Bewerbung darstellt.
Alle in der städtischen Interessentenliste eingetragenen Bauwilligen werden per E-Mail schriftlich über den Start des Bewerbungsverfahrens informiert.
Die Information über den Start der aktuellen Bewerbungsphase wird zusätzlich auf www.bocholt.de, in der regionalen Presse und in den sozialen Medien veröffentlicht, sodass jeder Interessent hiervon Kenntnis nehmen kann.
Auch Neubewerbungen ohne Eintragung in die Interessentenliste sind selbstverständlich möglich.
Fragen und Antworten
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Baugrundstücken.
Unsere Mail kommt nicht an?
Die Stadt Bocholt haftet nicht für die ordnungsgemäße Zustellung von E-Mails. Bitte stellen Sie daher sicher, dass das von Ihnen in der Interessentenliste bzw. Bewerberliste angelegte E-Mail-Postfach erreichbar ist. Prüfen Sie auch immer Ihren Spam-Ordner. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für die Aktualität und Richtigkeit Ihrer angegebenen Daten verantwortlich sind!
Sie können sich ausschließlich über den Online-Service "Bewerberliste" um ein Grundstück bewerben!
Falls Sie bereits in der Interessentenliste registriert sind, werden Ihre Daten bei der Bewerbung automatisch übernommen. Bitte denken Sie dann trotzdem daran, die Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen (z.B. Sind alle Haushaltsangehörigen, insbesondere minderjährige Kinder, richtig erfasst?)
Das ausgefüllte Online-Formular "Bewerberliste" wird digital übermittelt. Sie erhalten hierüber eine Bestätigung per E-Mail. Die Bewerbung erfolgt nicht für ein bestimmtes Grundstück, sondern zunächst allgemein für die ausgeschriebenen Baugebiete. Die konkrete Auswahl und Reservierung eines Grundstückes erfolgt erst im persönlichen Vermarktungsgespräch unter den zu diesem Zeitpunkt freien, ausgeschriebenen Baugrundstücken.
Das gesamte Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich mehrere Monate bis zum Abschluss in Anspruch nehmen.
Weitere Einzelheiten können Sie den jeweiligen Exposés zu den Baugebieten entnehmen.
Kriterien für die Grundstücksvergabe
Wohnbaugrundstücke werden stark nachgefragt. Der Nachfrage steht ein beschränktes Angebot sowohl seitens der Stadt Bocholt als auch des Privatmarktes gegenüber.
Wohnbaugrundstücke werden deshalb Bauwilligen angeboten, die zeitnah und mit einer sofortigen Eigennutzungsabsicht ein Wohnhaus bauen wollen. Dennoch sind notwendige Auswahlentscheidungen zu erwarten.
Diese werden unabhängig und auf der rechtlichen Grundlage kommunalpolitischer Vorgaben getroffen.
Grundlage für die Vergabe sind die Vergaberichtlinien der Stadt Bocholt vom 12.11.2014.
Downloads
- Richtlinien der Stadt Bocholt zur Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken für den Eigenbedarf pdf 145,45 kB
- Richtlinien der Stadt Bocholt zur Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken für den Eigenbedarf (pdf 145,45 kB) herunterladen
- Datenschutzerklärung Bewerberverfahren pdf 76,95 kB
- Datenschutzerklärung Bewerberverfahren (pdf 76,95 kB) herunterladen
Häufige Fragen
Wie bewerbe ich mich auf ein Wohnbaugrundstück? (Schritt für Schritt Anleitung)
Wie ändere ich meine Daten in der Bewerbung ab? (Schritt für Schritt Anleitung)
Wie kann ich meine Bewerbung zurückziehen? (Schritt für Schritt Anleitung)
Wieso brauche ich ein Benutzerkonto, um mich auf die Bewerberliste setzen zu lassen?
Ich habe bereits einmal ein städtisches Grundstück kaufen können. Kann ich mich erneut bewerben?
Wie kann ich meine persönliche Punktzahl im Bewerbungsverfahren ermitteln?
Ich befinde mich in den nächsten Wochen im Urlaub bzw. auf einem längeren Auslandsaufenthalt. Werde ich über den Start der Bewerbungsphase informiert und kann ich mich trotzdem bewerben?
Kann ich mich auch nur für ein Baugebiet oder ein bestimmtes Grundstück bewerben?
Wenn ich mich jetzt nicht bewerbe oder ein Angebot ablehne, z.B. weil mein Wunschgrundstück nicht mehr frei ist, habe ich dann Nachteile?
Kann ich mir ein Grundstück aussuchen oder wird dieses von der Stadt Bocholt zugewiesen?
Wann erhalte ich die nächsten Informationen nach meiner Bewerbung?
Wie hoch ist meine Chance, in der laufenden Vermarktung auch ein Grundstück zu erhalten?
Ist meine Bewerbung verbindlich?
Kann ich vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden?
Wie lange dauert es, bis ich mir ein Grundstück aussuchen kann?
Ich möchte eine Doppelhaushälfte bauen. Was ist mit der zweiten Hälfte?
Wir möchten ein Mehrgenerationenhaus bauen. Können wir hierfür 2 städtische Grundstücke erwerben?
Muss ich das Grundstück direkt bebauen und selbst nutzen?
Muss ich meine Einkommens- u. Vermögensverhältnisse für den Beratungsnachweis zur Finanzierung meines Bauprojektes gegenüber der Stadt Bocholt offenlegen?
Ist die Bewerbung kostenlos?
Wann werden die nächsten Grundstücke vermarktet?
Ich komme mit der Registrierung nicht klar oder habe noch sonstige Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich an:
Isabell Rosengärtner
Bodenwirtschaft und Liegenschaften
Grundstücks- und Bodenwirtschaft
E-Mail senden
+49 2871 953-3149