Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen

Bewerbungsverfahren

Bewerbung möglich vom

15.11.2024 9:00 Uhr bis zum 13.12.2024 23:59 Uhr

Liebe Bauinteressentinnen, liebe Bauinteressenten,

die Stadt Bocholt bietet Wohnbaugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften in zwei neuen Baugebieten in den Ortsteilen Biemenhorst (Tenbrocks Land) und Lowick (Elsenpass) an (Stand: November 2024).

Sie können die Informationen zu den Angeboten in Ruhe prüfen und sich dann bewerben.

Bitte beachten Sie, dass eine bereits vorhandene Eintragung in die Interessentenliste keine Bewerbung darstellt.

Alle in der städtischen Interessentenliste eingetragenen Bauwilligen werden per E-Mail schriftlich über den Start des Bewerbungsverfahrens informiert.

Die Information über den Start der aktuellen Bewerbungsphase wird zusätzlich auf www.bocholt.de, in der regionalen Presse und in den sozialen Medien veröffentlicht, sodass jeder Interessent hiervon Kenntnis nehmen kann.

Auch Neubewerbungen ohne Eintragung in die Interessentenliste sind selbstverständlich möglich.

Fragen und Antworten

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Baugrundstücken.

Unsere Mail kommt nicht an?

Die Stadt Bocholt haftet nicht für die ordnungsgemäße Zustellung von E-Mails.  Bitte stellen Sie daher sicher, dass das von Ihnen in der Interessentenliste bzw. Bewerberliste angelegte E-Mail-Postfach erreichbar ist. Prüfen Sie auch immer Ihren Spam-Ordner. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für die Aktualität und Richtigkeit Ihrer angegebenen Daten verantwortlich sind!

Sie können sich ausschließlich über den Online-Service "Bewerberliste" um ein Grundstück bewerben!

Falls Sie bereits in der Interessentenliste registriert sind, werden Ihre Daten bei der Bewerbung automatisch übernommen. Bitte denken Sie dann trotzdem daran, die Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen (z.B. Sind alle Haushaltsangehörigen, insbesondere minderjährige Kinder, richtig erfasst?)

Das ausgefüllte Online-Formular "Bewerberliste" wird digital übermittelt. Sie erhalten hierüber eine Bestätigung per E-Mail. Die Bewerbung erfolgt nicht für ein bestimmtes Grundstück, sondern zunächst allgemein für die ausgeschriebenen Baugebiete. Die konkrete Auswahl und Reservierung eines Grundstückes erfolgt erst im persönlichen Vermarktungsgespräch unter den zu diesem Zeitpunkt freien, ausgeschriebenen Baugrundstücken.

Das gesamte Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich mehrere Monate bis zum Abschluss in Anspruch nehmen.

Weitere Einzelheiten können Sie den jeweiligen Exposés zu den Baugebieten entnehmen.

Kriterien für die Grundstücksvergabe

Zielgruppensegmentierung

Wohnbaugrundstücke werden stark nachgefragt. Der Nachfrage steht ein  beschränktes Angebot sowohl seitens der Stadt Bocholt als auch des Privatmarktes gegenüber.

Wohnbaugrundstücke werden deshalb Bauwilligen angeboten, die zeitnah und mit einer sofortigen Eigennutzungsabsicht ein Wohnhaus bauen wollen. Dennoch sind notwendige Auswahlentscheidungen zu erwarten.

Diese werden unabhängig und auf der rechtlichen Grundlage kommunalpolitischer Vorgaben getroffen.

Grundlage für die Vergabe sind die Vergaberichtlinien der Stadt Bocholt vom 12.11.2014.

Häufige Fragen

Wie bewerbe ich mich auf ein Wohnbaugrundstück? (Schritt für Schritt Anleitung)

Wie ändere ich meine Daten in der Bewerbung ab? (Schritt für Schritt Anleitung)

Wie kann ich meine Bewerbung zurückziehen? (Schritt für Schritt Anleitung)

Wieso brauche ich ein Benutzerkonto, um mich auf die Bewerberliste setzen zu lassen?

Die Stadt Bocholt hat ihre Bewerberliste vollständig digitalisiert. Der Vorteil: Bewerber können ihren Eintrag und die eingegebenen Daten im Benutzerkonto selbstständig bearbeiten - und bei Bedarf auch löschen. Für diese Funktion ist ein Account auf der bocholt.de notwendig. Hier können Sie sich auf der bocholt.de registieren.

Künftig werden auch weitere Onlinedienste über das Benutzerkonto angebunden und verwaltet. Einen Überblick über das aktuelle Angebot digitaler Dienstleistungen finden Sie hier.

Ich habe bereits einmal ein städtisches Grundstück kaufen können. Kann ich mich erneut bewerben?

Falls Sie sich bewerben, müssten Sie vom Verfahren ausgeschlossen werden, da laut der aktuellen Vergaberichtlinie ein Zweiterwerb ausgeschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kauf ggf. bereits viele Jahre zurückliegt.

Wie kann ich meine persönliche Punktzahl im Bewerbungsverfahren ermitteln?

Der Familienstand des Bewerbers oder der Bewerberin spielt zur Ermittlung der individuellen Punktzahl keine Rolle, da die entscheidenden Kriterien bei den dauerhaft im Haushalt lebenden minderjährigen Kindern bzw. dem selbstgenutzten Wohneigentum (Wohnhaus) in Bocholt liegen. Das bedeutet gleichzeitig, dass es keine Punkte für volljährige Kinder (auch nicht, wenn sie im Kindergeldbezug sind) gibt oder für weitere volljährige Haushaltsangehörige. Darüber hinaus muss das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt gemeldet sein. Es gibt nach der Vergaberichtlinie keine Punkte für Kinder, die sich nur zeitweise, z. B. am Wochenende oder in den Ferien, bei Ihnen aufhalten.

Der Punktabzug für ein selbstgenutztes Wohneigentum (Wohnhaus) in Bocholt beträgt 20 Punkte. Es erfolgt kein Punktabzug für ein selbstgenutztes Wohneigentum in Form einer Eigentumswohnung oder für ein Wohneigentum (Wohnhaus) außerhalb von Bocholt bzw. wenn man in einer Mietwohnung wohnt.

Unter diesen Bedingungen ergeben sich folgende Berechnungsbeispiele (für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt rechnen Sie bitte mit +10 Punkte):

Haushalt mit:

  • 2 minderjährigen Kindern, selbstgenutztes Wohneigentum (Wohnhaus) in Bocholt: 0 Punkte
  • 3 minderjährigen Kindern, selbstgenutztes Wohneigentum (Wohnhaus) in Bocholt: 10 Punkte
  • 2 minderjährigen Kindern, selbstgenutztes Wohneigentum (Wohnhaus) außerhalb von Bocholt: 20 Punkte
  • 2 minderjährigen Kindern, Mietwohnung: 20 Punkte
  • 3 minderjährigen Kindern, Mietwohnung: 30 Punkte
  • 2 minderjährigen Kindern + 1 volljähriges Kind, Mietwohnung: 20 Punkte
  • keinen/nur volljährigen Kindern, selbstgenutztes Wohneigentum (Wohnhaus) in Bocholt: -20 Punkte
  • keinen/nur volljährigen Kindern, selbstgenutztes Wohneigentum außerhalb von Bocholt: 0 Punkte
  • keinen/nur volljährigen Kindern, Mietwohnung: 0 Punkte

Ich befinde mich in den nächsten Wochen im Urlaub bzw. auf einem längeren Auslandsaufenthalt. Werde ich über den Start der Bewerbungsphase informiert und kann ich mich trotzdem bewerben?

Wenn Sie in der Interessentenliste registriert sind, erhalten Sie eine E-Mail über den Start der Bewerbungsphase. Ansonsten wird der Start der Bewerbung auch auf www.bocholt.de und sozialen Medien bekanntgegeben. Da die Bewerbung digital erfolgt und eine Reservierung auch per Telefon oder Mail möglich ist, kann diese auch im Urlaub oder während eines längeren Auslandsaufenthalts erfolgen.

Kann ich mich auch nur für ein Baugebiet oder ein bestimmtes Grundstück bewerben?

Nein, das ist nicht möglich. Um Ihnen so viele Chancen wie möglich zu eröffnen, erfolgt die Bewerbung laut Vergaberichtlinie zunächst auf alle ausgeschriebenen Grundstücke. Im Vermarktungsgespräch können Sie dann ein freies Grundstück reservieren.

Wenn ich mich jetzt nicht bewerbe oder ein Angebot ablehne, z.B. weil mein Wunschgrundstück nicht mehr frei ist, habe ich dann Nachteile?

Nein, Sie werden weiter in der Interessentenliste geführt und über die nächsten Vermarktungen entsprechend wieder informiert.

Kann ich mir ein Grundstück aussuchen oder wird dieses von der Stadt Bocholt zugewiesen?

Sie können sich im Vermarktungsgespräch für eines der noch freien Grundstücke entscheiden. Ein Tausch ist im laufenden Verfahren ebenfalls möglich, jedoch nur unter den nach noch freien Grundstücken.

Wann erhalte ich die nächsten Informationen nach meiner Bewerbung?

Es erfolgt - voraussichtlich innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist eine Info-Mail über den Fortgang des Verfahrens

Wie hoch ist meine Chance, in der laufenden Vermarktung auch ein Grundstück zu erhalten?

Erfahrungsgemäß bewerben sich deutlich mehr Interessenten, als Baugrundstücke vorhanden sind. Je höher Ihre individuelle Punktzahl laut Vergaberichtlinie daher ist, desto besser stehen Ihre Chancen auf ein Grundstück. Im Vermarktungsverfahren erhalten Sie eine Information darüber, wie viele fristgemäße Bewerbungen es gab und wie sich die Punkte innerhalb der Ränge verteilen.

Ist meine Bewerbung verbindlich?

Nein, Ihre Bewerbung ist unverbindlich. Von der Bewerbung können Sie jederzeit Abstand nehmen und sich in einem späteren Verfahren ohne Nachteile erneut bewerben. Sie können die Bewerbung einfach in der digitalen Bewerberliste zurückziehen.

Kann ich vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden?

Das ist möglich, wenn Sie schuldhaft falsche Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen getätigt haben. Insbesondere dann, wenn diese zu einem besseren Platz im Ranking führen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Bewerber, die bereits in einem früheren Vermarktungsverfahren ein städtisches Grundstück erhalten haben. Eine Zweitvergabe ist nach der aktuellen Vergaberichtlinie nicht möglich. Dies gilt auch, wenn das erste Grundstück ggf. bereits vor vielen Jahren erworben wurde.

Wie lange dauert es, bis ich mir ein Grundstück aussuchen kann?

Die Stadt Bocholt bietet zunächst den Bewerbern mit der höchsten Punktzahl eine Grundstücksreservierung an. Anhand der Zwischenmitteilung können Sie erkennen, in welcher Bewerbergruppe Sie sich befinden und ob eine reelle Chance auf ein Grundstück besteht. Am Ende des Vermarktungsverfahrens erhalten alle nicht berücksichtigten Bewerber eine Absage. Dieses kann jedoch bis zu 10 Monaten dauern.

Ich möchte eine Doppelhaushälfte bauen. Was ist mit der zweiten Hälfte?

Architektonisch und technisch zusammengehörige Baukörper sind nach den Festsetzungen von Bebauungsplänen mit einer einheitlichen Form-, Farb- und Materialwahl zu errichten. Kostengünstiges Bauen gelingt über eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Bauherren. Bewerber für Grundstücke für Doppelhaushälften müssen sich vorvertraglich auf einen gemeinsamen Fachplaner und Bauleiter sowie eine einheitliche Form-, Farb- und Materialwahl einigen.

Bereits vorliegende Planungsentscheidungen von Erstbewerbern (z. B. Wahl des Architekten, der Konstruktion, der Außengestaltung / Architektur) sind von nachrückenden Bewerbern für die zweite Haushälfte zu übernehmen.

Feststehende Bewerbergruppen (z.B. von Geschwistern oder Freunden) sollen nach Möglichkeiten unterstützt werden, sofern jeder einzelne Bewerber die Vergabekriterien erfüllt. Sie können diesen Wunsch und Ihren Baupartner bei der Bewerbung unter "sonstigen Angaben" angeben.

Wir möchten ein Mehrgenerationenhaus bauen. Können wir hierfür 2 städtische Grundstücke erwerben?

Der Erwerb von 2 Grundstücken durch einen Bewerber ist nicht möglich. Sinnvollerweise wird sich aufgrund der Vergabekriterien die junge Familie mit den Kindern um ein Grundstück für ein Mehrgenerationenhaus bewerben. In den meisten Baugebieten ist es möglich, ein Haus mit einer 2. Wohneinheit zu errichten. In diese können dann z. B. die Eltern einziehen. Zur Trennung ist die Bildung eines Wohnungseigentums für die zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück möglich.

Muss ich das Grundstück direkt bebauen und selbst nutzen?

Die Stadt Bocholt stellt Grundstücke für junge Familien mit einem Wunsch zur direkten Eigennutzung bereit. Es gibt eine Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren und eine Eigennutzungsverpflichtung von 5 Jahren. Diese Verpflichtungen werden im Kaufvertrag festgelegt und sind mit Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzung verbunden.

Muss ich meine Einkommens- u. Vermögensverhältnisse für den Beratungsnachweis zur Finanzierung meines Bauprojektes gegenüber der Stadt Bocholt offenlegen?

Nein, die Stadt Bocholt wird nicht Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse abfragen. Diese Informationen benötigt nur Ihr Berater, der dann den Beratungsnachweis ausstellt. Den Vordruck für den Beratungsnachweis finden Sie in den Downloads.

Ist die Bewerbung kostenlos?

Ja, für die Bewerbung entstehen Ihnen von Seiten der Stadt Bocholt keine Kosten. Es können lediglich geringe Gebühren z. B. für eine Haushaltsbescheinigung bei auswärtigen Bewerbern anfallen.

Wann werden die nächsten Grundstücke vermarktet?

Ich komme mit der Registrierung nicht klar oder habe noch sonstige Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich an:

Isabell Klaue

Bodenwirtschaft und Liegenschaften

Grundstücks- und Bodenwirtschaft

E-Mail senden

+49 2871 953-3149