Verfahrenslotsen
Übersicht
Junge Menschen mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung stehen oft vor großen Herausforderungen. Es stellen sich Fragen, wie zum Beispiel:
Welche Hilfen stehen uns zu?
Wie können wir Unterstützung erhalten?
Wo und wie müssen Anträge gestellt werden?
Und was ist zu tun, wenn eine Hilfe abgelehnt wird?
Häufig ist es für Eltern von Kindern mit Behinderung gar nicht so einfach, den richtigen Weg durch die Vielzahl an Hilfemöglichkeiten und Anträgen zu finden und die Hilfen auch zu erlangen.
Seit dem 01. Januar 2024 besteht ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch eine Verfahrenslotsin oder einen Verfahrenslotsen. Diese haben die Aufgabe, über die in Betracht kommenden Leistungen der Eingliederungshilfe zu informieren, sowie bei der Antragstellung und Durchsetzung von Ansprüchen zu unterstützen.
Die Beratung durch die Verfahrenslotsin oder den Verfahrenslotsen ist kostenfrei, vertraulich und kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens in Anspruch genommen werden.
An wen richtet sich das Hilfsangebot?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Geburtstag mit einer (drohenden) geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung oder einer Sinnesbeeinträchtigung |
Mütter, Väter sowie andere Personensorgeberechtigte |
Andere Erziehungsberechtigte, wie z.B. Pflegeeltern oder Betreuungspersonen in stationären Einrichtungen) |
Gesetzliche Betreuer |
Wichtig: Für eine Beratung muss keine gesicherte Diagnose vorliegen!
Fragen und Antworten
Welche Aufgaben hat eine Verfahrenslotsin oder ein Verfahrenslotse?
Verfahrenslotsen stellen Vertrauenspersonen dar, die bei der Inanspruchnahme von Eingliederungshilfeleistungen Betroffene und deren Familien unterstützen
Verfahrenslotsen haben ein offenes Ohr und agieren stets vertraulich
Sie beraten zu Ansprüchen und möglichen Vorgehensweisen, um Eingliederungshilfeleistungen zu erlangen
Verfahrenslotsen geben praktische Tipps und helfen z.B. beim Ausfüllen von Formularen oder der Formulierung eines Antrags oder auch Widerspruchs
Sie können über konkrete Hilfeanbieter informieren und auch einen Kontakt zu diesen herstellen
Verfahrenslotsen können während des gesamten Verfahrens hinzugezogen werden. Sie können auch als Unterstützung am Planverfahren teilnehmen
Wann und wie erfolgt eine Beratung?
Die Beratung durch Verfahrenslotsen kann jederzeit vor oder während des Verfahrens zur Beantragung von Eingliederungshilfeleistung erfolgen
Die Kontaktaufnahme zu den Verfahrenslotsen erfolgt durch die Betroffenen bzw. deren Angehörigen
Die Beratung ist vertraulich, unabhängig und unverbindlich, außerdem ist sie kostenfrei
Sie erfolgt i.d.R. durch ein telefonisches oder persönliches Erstgespräch in der Behörde
Die Erfassung der persönlichen Situation steht zunächst im Fokus der Beratung: Wer benötigt Beratung und Unterstützung? Welche Beeinträchtigungen liegen vor? Welche Schwierigkeiten bei der Teilhabe an der Gesellschaft sind gegeben? Welche Wünsche und Ziele haben die Betroffenen und deren Angehörige?
Angeschlossen wird eine realistische Einschätzung des Hilfebedarfs und eine Beratung oder Vermittlung zum zuständigen öffentlichen Träger bzw. zu anderen Stellen im regionalen Hilfenetzwerk
Die Verfahrenslotsin oder der Verfahrenslotse begleitet auf Wunsch zu Terminen und Gesprächen mit anderen Trägern oder im Rahmen des Planverfahrens
Welche Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX gibt es?
Der Leistungskatalog der möglichen Eingliederungshilfeleistungen ist umfangreich und nicht abschließend aufgelistet
Es gibt vier mögliche Leistungsgruppen:
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Mögliche Leistungen können sein:
- Frühförderung: Unterstützung und Förderung von Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen
- Maßnahmen zur Sicherung des Schulbesuchs, z.B. durch Schulbegleitung oder schulische Integrationshilfen
- Kostenübernahme für Lerntherapien bei LRS/ Dyskalkulie oder Autismustherapie
- Leistungen zur sozialen Teilhabe wie z. B. Assistenzleistungen, Hilfen zum Wohnen oder der Freizeitgestaltung
- Mobilitätshilfe z. B. Fahrdienste
- Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung der Gesundheit, z.B. Physiotherapie, Ergotherapie
- Heilpädagogische Leistungen