Förderung für Spezialräder
Endlich selbst am Radverkehr teilnehmen können!
Weiterhin unterstützt die Stadt Bocholt Bürgerinnen und Bürger mit Handicap oder Assistenzbedarf bei der Anschaffung eines geeigneten Spezial-Fahrrades. Mit dem Fahrrad unterwegs zu sein, ist in Bocholt Teil der Lebensqualität, Spaß an der Bewegung im Freien, Alltags- und Freizeitvergnügen - in Zukunft hoffentlich für ein paar Menschen mehr.
Voraussetzungen:
- Es muss sich um ein Dreirad für Personen mit Handicap oder ein Spezialrad für den Transport einer weiteren Person handeln,
- es muss ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G, aG, H, Bl, B vorgelegt werden können und
- das Fahrrad muss bei einem Fachhändler in Deutschland gekauft werden.
Klassische dreirädrige Lastenräder werden nicht bezuschusst! Auch gebrauchte Fahrräder der oben genannten Arten können gefördert werden, soweit diese über einen Fachhändler erworben werden sollen.
Die Höhe der Unterstützung beträgt:
- einmalig 30 Prozent des Kaufbetrages,
- maximal jedoch 2.500 Euro.
Bitte beachten Sie die Bedingungen des Antragsformulars!