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Grundstückszufahrt

Das gilt es zu beachten

Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der öffentlichen Straße aus befahrbar machen? Für die Herstellung oder Umbau einer Zufahrt benötigen Sie als Grundstückseigentümer immer die Genehmigung des Fachbereichs "Mobilität und Umwelt" der Stadt Bocholt, welche über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW zu beantragen ist.

Ist Ihr Grundstück bereits über eine vorhandene Zufahrt erschlossen, so sind weitere Stellplätze auf Ihrem Grundstück über diese bereits vorhandene Grundstückszufahrt anzufahren, außer es ergibt sich aus der Genehmigung für ihre Hochbaumaßnahme des Fachbereichs "Stadtplanung und Bauordnung" der Stadt Bocholt entsprechend gesondert geregelte Zufahrten.  

Bei Genehmigung ist die Zufahrt innerhalb eines Jahres durch ein zugelassenes Fachunternehmen fertigzustellen. Die für das Bauvorhaben anfallenden Kosten (Verwaltungsgebühren und Herstellungskosten), sind vom Antragsteller zu tragen. Nach Ablauf einer einjährigen Frist für die Fertigstellung der genehmigten Baumaßnahme, erlischt die Genehmigung und ist unter Umständen neu bei der Stadt Bocholt (Fachbereich "Mobilität und Umwelt") zu beantragen.

Das bauausführende Fachunternehmen hat die Zulassung als Tief- oder Straßenbauunternehmen mit der Eintragung in der Handwerksrolle beim Fachbereich "Mobilität und Umwelt" der Stadt Bocholt schriftlich nachzuweisen.