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Solaranlagen oder Bäume? Vorgaben für große Stellflächen

Gemäß § 48 Abs. 1a Satz 3 BauO NRW 2018 kann zur Erfüllung der Pflicht, eine Photovoltaikanlage über gewerblichen Stellplatzflächen mit mehr als 35 notwendigen Stellplätzen zu errichten, je fünf Stellplätzen auf der Stellplatzfläche mindestens ein geeigneter Laubbaum gepflanzt und unterhalten werden. Ziel ist die Abmilderung des Eindrucks einer großen befestigten Grundstücksfläche.

Diese Hinweise stellen eine Orientierungshilfe zur Planung und Umsetzung von Ersatzanpflanzungen im Sinne des § 48 Abs. 1a S. 3 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) dar.

Gibt es Anforderungen an die Bäume? Wie sehen diese aus?

Ja es gibt Anforderungen an die Bäume. Die ergeben sich aus folgenden Kriterien:

  • Baumarten: Heimische und/oder standortgerechte Laubbäume I. bzw. II. Ordnung. Eine Auflistung finden Sie unter "Welche Baumarten werden empfohlen?"
  • Stammumfang: Mindestens 16/18 cm (gemessen in 1,00 m Höhe).
  • Kronenansatz: Mindestens 1,80 m Höhe.
  • Wurzelraum: Mindestens 3,00 m x 5,00 m Fläche und 1,5 m Tiefe, durchwurzelbar.
  • Baumsubstrat: Entsprechend den FLL-Richtlinien für Baumpflanzungen (Bauweise 1).
  • Schutzmaßnahmen: Anfahrschutz vor Kraftfahrzeugen.
  • Pflanzbeete: Ebenerdig oder mit Wasserleitborden anzulegen.

Welche Baumarten werden empfohlen?

Folgende Baumarten werden empfohlen:

  • Acer campestre (Feldahorn)
  • Acer platanoides 'Columnare' (Spitzahorn)
  • Acer rubrum 'Armstrong' (Rotahorn)
  • Acer rubrum 'Scanlon' (Rotahorn)
  • Carpinus betulus (Hainbuche)
  • Fraxinus angustifolia 'Raywood' (Schmalblättrige Esche)
  • Fraxinus pensylvanica 'Summit' (Rotesche)
  • Gleditsia triacanthos inermis (Lederhülsenbaum)
  • Gymnocladus dioicus (Geweihbaum)
  • Liquidambar styraciflua (Amberbaum)
  • Liriodendron tulipifera (Tulpenbaum)
  • Platanus x hispanica (Platane)
  • Quercus palustris (Sumpfeiche)
  • Sophora japonica (Japanischer Schnurbaum)
  • Tilia tomentosa 'Brabant' (Silberlinde)

Hinweis: Diese Auflistung ist nicht abschließend. Weitere geeignete Baumarten können der GALK-Liste "Zukunftsbäume für die Stadt" entnommen werden. Die Broschüre kann unter folgendem Link kostenfrei heruntergeladen werden: https://galk.de/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/zukunftsbaeume-fuer-die-stadt/

Bis wann sind die Anpflanzungen vorzunehmen?

Die Anpflanzungen sind spätestens in der auf die Fertigstellung der Stellplatzanlage folgenden Pflanzperiode vorzunehmen.

Beispielbepflanzungen

Hier finden Sie Beispielzeichnungen, wie die Bepflanzung auf den Parkplätzen aussehen könnte: