Solaranlagen oder Bäume? Vorgaben für große Stellflächen
Gemäß § 48 Abs. 1a Satz 3 BauO NRW 2018 kann zur Erfüllung der Pflicht, eine Photovoltaikanlage über gewerblichen Stellplatzflächen mit mehr als 35 notwendigen Stellplätzen zu errichten, je fünf Stellplätzen auf der Stellplatzfläche mindestens ein geeigneter Laubbaum gepflanzt und unterhalten werden. Ziel ist die Abmilderung des Eindrucks einer großen befestigten Grundstücksfläche.
Diese Hinweise stellen eine Orientierungshilfe zur Planung und Umsetzung von Ersatzanpflanzungen im Sinne des § 48 Abs. 1a S. 3 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) dar.