Tabletbeschaffung nach dem Bocholter Modell
Unterstützung für digitales Lernen
Willkommen auf der Informationsseite zur Tabletbeschaffung der Stadt Bocholt!
Schülerinnen und Schüler benötigen in der heutigen digitalen Welt umfangreiche Fähigkeiten, um sicher und kompetent mit Medien umgehen zu können.
Aus diesem Grund haben wir als Stadt Bocholt das Bocholter Modell entwickelt, das die verbindliche Einführung und Nutzung von Tablets für Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt vorsieht und einen verbindlichen Standard definiert.
Die Grundlage für die Beschaffung der Schul-Tablets wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 25. Oktober 2023 geschaffen (siehe Downloads). Zuvor wurde in enger Zusammenarbeit mit den Schulen in städtischer Trägerschaft der Medienentwicklungsplan (MEP) erarbeitet. Die weiterführenden Schulen haben sich durch einen Beschluss der Schulkonferenz für die verbindliche Nutzung der Tablets als Lehr- und Lernmittel entschieden und erfüllen somit bereits die erforderlichen Voraussetzungen. Dies beinhaltet die Nutzung und den Umfang der Tablets unter einheitlichen Rahmen- und Nutzungsbedingungen, die von der Stadt Bocholt vorgegeben werden, sowie die Integration in das Mobile Device Management (MDM).
Anspruchsberechtigte erhalten beim Kauf eines Tablets inklusive Zubehör (Stift, Tastatur inkl. Kantenschutz sowie Schutzglas) einen Zuschuss i.H.v. 50% des Kaufpreises von der Stadt Bocholt. Das Eigentum geht nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf die anspruchsberechtigte Person über. Die aktuell geschätzten Kosten belaufen sich auf 500 Euro, was einen Mindestzuschuss von 250 Euro bedeutet (Stand: Februar/2024, siehe Warum ist der Eigenanteil vorerst unverbindlich?).
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Zuschusserhöhung für bestimmte Personengruppen zu beantragen; außerdem werden auch Ratenzahlungen angeboten. Der erhöhte Zuschuss kann im Rahmen der verbindlichen Erklärung Tablet ganz komfortabel digital beantragt werden.
Die Stadt Bocholt als Träger der öffentlichen Schulen ist davon überzeugt, dass das erarbeitete Bocholter Modell einen wichtigen Beitrag zur Förderung digitaler Kompetenzen junger Menschen leistet und die digitale Bildung unserer Kinder voranbringt!
Drei Schritte: So läuft die Anschaffung der Schul-Tablets
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Im ersten Schritt werden die Erziehungsberechtigten der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler per Post von der Stadt Bocholt informiert. In diesem Schreiben ist der Link zur verbindlichen Erklärung, sowie der erforderliche Code und die PIN enthalten. Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, die verbindliche Erklärung zum Kauf eines bezuschussten Tablets abzugeben und Ihre E-Mail-Adresse zu verifizieren (Frist: 15. März 2024).
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Im zweiten Schritt -nach der Prüfung der verbindlichen Erklärung durch die Stadt Bocholt- erhalten die Eltern im Mai 2024 per E-Mail einen Link zum Abschluss des elektronischen Kaufvertrags. Erst nachdem die Erziehungsberechtigten den Kaufvertrag vollständig ausgefüllt und bestätigt haben, ist ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen worden.
- Im dritten Schritt wird nach Zahlung des Kaufpreises oder der ersten Rate das vorbereitete Tablet inklusive Zubehör rechtzeitig zum Schulstart 2024/2025 durch die Schule übergeben.
Auch wenn Eltern das Angebot zum Kauf eines bezuschussten Tablets nicht nutzen möchten, bittet die Stadt Bocholt dennoch um die Absendung der verbindlichen Erklärung, um den Vorgang ordnungsgemäß abschließen zu können. Nur somit kann die reibungslose Verteilung der Tablets zum Schuljahresbeginn 2024/2025 sichergestellt werden.
Schülerinnen und Schüler deren Erziehungsberechtigte dem Angebot nicht entsprechen, werden von der Stadt Bocholt mit einem Leihgerät ähnlicher Art und Güte ausschließlich für schulische Zwecke ausgestattet. Vgl. hierzu "Was passiert, wenn ich für mein Kind kein bezuschusstes Tablet erwerben möchte?"
Häufige Fragen
Wie komme ich an die Code/PIN Kombination?
Wo kann ich die verbindliche Erklärung zum Kauf eines Tablets abgeben?
In welchem Umfang werden die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt ausgestattet?
Welche Tablets und welches Zubehör verwendet die Stadt Bocholt derzeit?
Wie hoch ist der Zuschuss durch die Stadt Bocholt?
Wer ist berechtigt ein bezuschusstes Tablet bei der Stadt Bocholt zu erwerben?
Wer beschafft die Tablets?
Verfügen die Schulen über ein flächendeckendes WLAN?
Ich habe keine Bestätigung meiner verbindlichen Erklärung per E-Mail erhalten, was muss ich machen?
Was ist das Bocholter Modell?
Warum ist der Eigenanteil vorerst unverbindlich?
Was passiert, wenn ich für mein Kind kein bezuschusstes Tablet erwerben möchte?
Wie lang ist die geplante Nutzungsdauer?
Was beinhaltet der AppleCare for Enterprise (ACE) Schutz?
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen, wenn mein Kind die Schule vor Ablauf der Nutzungsdauer verlässt?
Wenn mein Kind nicht mehr anspruchsberechtigt (z.B. Umzug, Wechsel der Schule) ist, kann ich das Tablet trotzdem kaufen?
- Konzept: Medienentwicklungsplan für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt (GEBIT Münster, März 2023) pdf 1,41 MB
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- Präsentation Medienentwicklungsplanung im Schulausschuss 17. Mai 2023 pdf 1,36 MB
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- Präsentation zum Sachstand der Medienentwicklungsplanung aus Sicht der IT der Stadt Bocholt 17. Mai 2023 pdf 1,24 MB
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- 263/2023 Politische Beschlussvorlage zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans an Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt pdf 144,92 kB
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- Vorstellung Medienentwicklungsplanung an Bocholter Schulen im Ausschuss fuer Digitales (September 2023) pdf 4,62 MB
- Vorstellung Medienentwicklungsplanung an Bocholter Schulen im Ausschuss fuer Digitales (September 2023) (pdf 4,62 MB) herunterladen
- 263/2023 1. Ergänzungsbeschluss zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans an Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt pdf 98,88 kB
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- Ratsbeschluss zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans an Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt (Oktober 2023) pdf 96,71 kB
- Ratsbeschluss zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans an Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt (Oktober 2023) (pdf 96,71 kB) herunterladen
- DSGVO Hinweise zur verb. Erklärung pdf 178,50 kB
- DSGVO Hinweise zur verb. Erklärung (pdf 178,50 kB) herunterladen
- DSGVO Hinweise zum Kaufvertrag pdf 178,22 kB
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