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Tabletbeschaffung nach dem Bocholter Modell

Unterstützung für digitales Lernen

Willkommen auf der Informationsseite zur Tabletbeschaffung der Stadt Bocholt!

Schülerinnen und Schüler benötigen in der heutigen digitalen Welt umfangreiche Fähigkeiten, um sicher und kompetent mit Medien umgehen zu können. 

Aus diesem Grund haben wir als Stadt Bocholt das Bocholter Modell entwickelt, das die verbindliche Einführung und Nutzung von Tablets für Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt vorsieht und einen verbindlichen Standard definiert.

Die Grundlage für die Beschaffung der Schul-Tablets wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 25. Oktober 2023 geschaffen (siehe Downloads). Zuvor wurde in enger Zusammenarbeit mit den Schulen in städtischer Trägerschaft der Medienentwicklungsplan (MEP) erarbeitet. Die weiterführenden Schulen haben sich durch einen Beschluss der Schulkonferenz für die verbindliche Nutzung der Tablets als Lehr- und Lernmittel entschieden und erfüllen somit bereits die erforderlichen Voraussetzungen. Dies beinhaltet die Nutzung und den Umfang der Tablets unter einheitlichen Rahmen- und Nutzungsbedingungen, die von der Stadt Bocholt vorgegeben werden, sowie die Integration in das Mobile Device Management (MDM).

Anspruchsberechtigte erhalten beim Kauf eines Tablets inklusive Zubehör (Stift, Tastatur inkl. Kantenschutz sowie Schutzglas) einen Zuschuss i.H.v. 50% des Kaufpreises von der Stadt Bocholt. Das Eigentum geht nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf die anspruchsberechtigte Person über. Die aktuell geschätzten Kosten belaufen sich auf circa 510 Euro, was einen Mindestzuschuss von 255 Euro bedeuten würde (Stand: März 2025).

Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Ratenzahlung und unter festgelegten Voraussetzungen eine Zuschusserhöhung zu beantragen.

Die Stadt Bocholt als Träger der öffentlichen Schulen ist davon überzeugt, dass das erarbeitete Bocholter Modell einen wichtigen Beitrag zur Förderung digitaler Kompetenzen junger Menschen leistet und die digitale Bildung in Bocholt voranbringt!

Drei Schritte: So läuft die Anschaffung der Schul-Tablets

  • Im ersten Schritt werden die Erziehungsberechtigten der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler per Post von der Stadt Bocholt informiert. In diesem Schreiben ist der Link zur verbindlichen Erklärung, sowie der erforderliche Code und die PIN enthalten. Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, die verbindliche Erklärung zum Kauf eines bezuschussten Tablets abzugeben und Ihre E-Mail-Adresse zu verifizieren.

  • Im zweiten Schritt - nach der Prüfung der verbindlichen Erklärung durch die Stadt Bocholt - erhalten die Eltern per E-Mail einen Link zum Abschluss des elektronischen Kaufvertrags. Erst nachdem die Erziehungsberechtigten den Kaufvertrag vollständig ausgefüllt und bestätigt haben, ist ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen worden.

  • Im dritten Schritt wird nach Zahlung des Kaufpreises oder der ersten Raten das vorbereitete Tablet inklusive Zubehör rechtzeitig zum Schulstart an die Schule übergeben. Die Schulen entscheiden eigenständig über den Zeitpunkt der Geräte.

Auch wenn Eltern das Angebot zum Kauf eines bezuschussten Tablets nicht nutzen möchten, bittet die Stadt Bocholt dennoch um die Absendung der verbindlichen Erklärung, um den Vorgang ordnungsgemäß abschließen zu können. Nur so kann die reibungslose Verteilung der Tablets sichergestellt werden.

Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte dem Angebot nicht entsprechen, werden von der Stadt Bocholt mit einem Leihgerät ähnlicher Art und Güte ausschließlich für schulische Zwecke ausgestattet. Vgl. hierzu "Was passiert, wenn ich für mein Kind kein bezuschusstes Tablet erwerben möchte?"

Fragen zum Bocholter Modell

Was ist das Bocholter Modell?

Das Bocholter Modell stellt ein ganzheitliches, nachhaltiges und in sich geschlossenes System dar. Durch das Konzept der Medienentwicklungsplanung sind die Schulen sehr eng in den Prozess einbezogen worden.

Es beschreibt die Kombination aus der digitalen Ausstattung der Schulen mit digitalen Tafeln, WLAN und weiteren Komponenten, sowie der jetzt abschließenden und bezuschussten Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Tablets nach dem beschlossenen Mengengerüst. Eine breitbandige Anbindung und eine zuverlässige und moderne Grundinfrastruktur runden die technische Basis ab.

Des Weiteren umfasst das Bocholter Modell die einheitliche Beschaffung, Support und Administration sowie die Sicherstellung des ganzheitlichen Betriebs der gesamten Infrastrukturen für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt.

Lesen Sie hierzu den Artikel Bocholter Schulen erhalten flächendeckendes WLAN vom 11.12.2023 und schauen Sie sich gerne auch das Video dazu an. 

In welchem Umfang werden die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt ausgestattet?

Im Rahmen der Medienentwicklungsplanung wurden entsprechende Modelle und Mengen gemeinsam mit den Schulen diskutiert, definiert und abschließend politisch beschlossen. 

Wer ist berechtigt ein bezuschusstes Tablet bei der Stadt Bocholt zu erwerben?

Gemäß der politischen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 25.10.2023 sind Schülerinnen und Schüler (SuS) der künftigen Jahrgänge 7 und 11 anspruchsberechtigt. 

Es sind ausschließlich die genannten zukünftigen Jahrgänge anspruchsberechtigt. Wird das Angebot zu dem genannten Jahr nicht in Anspruch genommen, kann es in den darauffolgenden Jahren nicht eingefordert werden.

Was passiert, wenn ich für mein Kind kein bezuschusstes Tablet erwerben möchte?

Das System des Bocholter Modells beruht auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Es muss demnach kein bezuschusstes Tablet beschafft werden. Laut politischem Beschluss (vgl. 263/2023 3.4) erfolgt dann eine Sachausstattung des Kindes mit einem Leihgerät gleicher Art und Güte. 

Mit dem Verzicht auf den Kauf eines bezuschussten Tablets wird Ihr Kind also mit einem Leihgerät inkl. Zubehör ausgestattet. Dieses Leihgerät muss nicht dem neusten Standard entsprechen und kann bereits Gebrauchsspuren aufweisen. Das Leihgerät verbleibt im Eigentum der Stadt Bocholt, ist ausschließlich für die schulische Nutzung vorgesehen und wird nicht zur privaten Nutzung freigegeben. Es wird im weiteren keine Freigabe einer persönlichen Kundenkennung für den Kauf von privaten Apps erteilt werden.

Ziel ist die Schaffung eines nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesamtsystems, dass durch die Beteiligung der Eltern an den Finanzierungskosten der Digitalisierung haushaltsverträglich umgesetzt werden soll.

Bitte geben Sie trotzdem die verbindliche Erklärung ab, damit Ihr Vorgang abgeschlossen wird und weitere Rückfragen vermieden werden.

Welches Tablet und welches Zubehör wird zum Kauf angeboten?

Zum Kauf wird das Apple iPad 11" (A16), 128 GB in Silber (Wifi only) angeboten. Als Standardzubehör wird die Schutzhülle inkl. Tastatur Logitech Combo Touch Education Blue und der Stift Logitech Crayon Blue (USB-C) angeboten. Weiterhin wird das Tablet mit einem Schutzglas ausgestattet sein. Ein Netzteil wird nicht Bestandteil des Kaufangebots sein. Darüber hinaus sichert die Stadt Bocholt die Tablets (nur iPad ohne Zubehör) mittels AppleCare for Enterprise für 3 Jahre zusätzlich ab.

Eine Abweichung von der Standardausstattung auf Wunsch des Käufers ist nicht möglich.

Wer beschafft die Tablets?

Die Tablets werden zentral über die Stadt Bocholt beschafft, gehen allerdings mit vollständiger Zahlung des Eigenanteils in das Eigentum des Käufers/der Käuferin über. Weitere Details dazu werden im Kaufvertrag festgehalten. In diesem können neben der Zahlungsart auch Ratenzahlungen vereinbart werden. 

Fragen zum Zuschuss

Wie hoch ist der Zuschuss durch die Stadt Bocholt?

Beim Kauf eines Tablets (Apple iPad) inkl. Zubehör (Stift, Tastatur inkl. Kantenschutz sowie Schutzglas) erhalten Sie bei der Stadt Bocholt mindestens einen Zuschuss i.H.v. 50 % des Kaufpreises. 

Für bestimmte Personengruppen (z.B. Einkommensgruppe bis 37.000€, Bezug von Sozialleistungen, Geschwisterkinder, Pflegekinder) besteht die Möglichkeit einen höheren Zuschuss zu beantragen. 

Wenn mein Kind nicht mehr anspruchsberechtigt (z.B. Umzug, Wechsel der Schule) ist, kann ich das Tablet trotzdem kaufen?

Wenn zwischen Abgabe der verbindlichen Erklärung und Schuljahresbeginn ein Schulwechsel bzw. ein Schulabbruch erfolgt, besteht kein Anspruch auf Erfüllung des Vertrags zum Erwerb des bezuschussten Tablets. Bei einem Wechsel zwischen Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt in die Jahrgänge 7 oder 11 besteht der Anspruch weiterhin.

Muss ich den Zuschuss zurückzahlen, wenn mein Kind die Schule vor Ablauf der Nutzungsdauer verlässt?

Eine Rückforderung des Zuschusses nach Übergabe des Tablets bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt nicht.

Fragen zur verbindlichen Erklärung

Wo kann ich die verbindliche Erklärung zum Kauf eines Tablets abgeben?

Die durch die Stadt Bocholt versendeten Informationsschreiben enthalten einen Link zum digitalen Formular. Da das Formular ohne Code/PIN nicht nutzbar ist, wird auf das Informationsschreiben verwiesen.

Wie komme ich an die Code/PIN Kombination?

Es wird ein Informationsschreiben an die den Schulen bekannte Anschrift der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler gesendet. Sollten Sie dieses nicht erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Ich habe keine Bestätigung meiner verbindlichen Erklärung per E-Mail erhalten, was muss ich machen?

Nach Absenden der verbindlichen Erklärung werden Sie von der E-Mail-Adresse tabletbeschaffung(at)bocholt(dot)de aufgefordert, Ihre Adresse über einen Link zu bestätigen. Erfolgt dies nicht, ist der Prozess nicht vollständig abgeschlossen.

Bitte schauen Sie in Ihrem E-Mail Postfach oder SPAM Ordner nach einer Mail mit dem Betreff "Bestätigungslink verbindliche Erklärung Tablet".

Falls keine E-Mail zu finden ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Was passiert nach der Abgabe der verbindlichen Erklärung?

Nach Eingang aller verbindlichen Erklärungen wird der Beschaffungsvorgang für die Tablets seitens der Stadt Bocholt angestoßen. Die Stadt Bocholt verfügt über entsprechende Rahmenverträge, allerdings können sich Schwankungen durch Änderung des Preisindizies ergeben. Durch den Beschaffungsvorganng können sich Zuschuss und Eigenanteil ändern und stehen erst mit Übersendung des digitalen Kaufangebots im Juni diesen Jahres endgültig fest. 

Wann und wie erhalte ich den Kaufvertrag?

Der Link zum Kaufvertrag wird im Juni diesen Jahres an die verfizifierte E-Mail-Adresse gesandt. Der Abschluss des Kaufvertrags ist ausschließlich digital möglich.

Fragen zur Nutzung

Wie erhält mein Kind das Gerät?

Die Geräte werden durch die Stadt Bocholt vorbereitet und den Schulen zum Schuljahresbeginn inkl. eines Übergabeprotokolls zur Verfügung gestellt. Über den Zeitpunkt der Ausgabe der Geräte entscheidet die Schule eigenverantwortlich.

Wie wird zwischen privater und schulischer Nutzung unterschieden?

Die Geräte werden durch das städtische Mobile Device Management (MDM) verwaltet. Über das MDM wird die private Nutzung während einer bestimmten Zeit ausgeschlossen. Diese Zeitprofile werden täglich über eine bestehende Internetverbindung auf die Geräte verteilt. Die Zeiten der ausschließlichen schulischen Nutzung werden durch die jeweilige Schule festgelegt. Während der privaten Nutzung sind die Erziehungsberechtigten für die Einhaltung des geltenden Rechts (z.B. Jugendschutz) verantwortlich.

Kann ich während der privaten Nutzung des Geräts als Erziehungsberechtigter Einschränkungen vornehmen?

Das städtische Mobile Device Management (MDM) bietet eine kostenlose App für die Erziehungsberechtigten namens JAMF-Parent-App an. Über diese App können - ausschließlich während der privaten Nutzung - Einschränkungen gesetzt und Einstellungen am Kauftablet getätigt werden. Während der schulischen Nutzung sind die Regelungen des städtischen MDM vorrangig.

Wie lang ist die geplante Nutzungsdauer?

Bei einem Besuch der Sekundarstufe II ist eine zweimalige Ausstattung möglich. 

  • Das erste Kaufangebot (SEK I)
    • für den zukünftigen Jahrgang 7 mit einer Nutzungsdauer von 4 Jahren
  • Das zweite Kaufangebot (SEK II)
    • für den zukünftigen Jahrgang 11 mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren 

Da in der Sekundarstufe II tendenziell höhere Anforderungen an die Apps bestehen und derzeit nicht davon ausgegangen wird, dass ein Tablet insgesamt 7 Jahre performant betrieben werden kann, wird zum Start der Sekundarstufe II ein erneutes Angebot unterbreitet.

Welche WLAN-Verbindungen können genutzt werden?

Das Kauftablet wird seitens der Stadt Bocholt mit den WLAN-Profil der Schule verbunden. Das Gerät kann im privaten WLAN eingebunden werden. 
Den Schülerinnen und Schülern steht das City-WLAN "BEWspeed 2go" kostenlos zur schulischen Nutzung zur Verfügung. Die Tablets verbinden sich an Zugangspunkten innerhalb von Bocholt automatisch mit dem WLAN "BEWspeed-Schulen". Dies basiert auf einer Vereinbarung der Stadt Bocholt mit der BEW.

Was beinhaltet der AppleCare for Enterprise (ACE) Schutz?

AppleCare for Enterprise (ACE) für die iPads (ohne Zubehör) beinhaltet u.a.:

  • Schutzzeitraum: 3 Jahre ab Kauf durch die Stadt Bocholt (i. d. R. Juni des Jahres)
  • Umfassende Service- und Supportleistungen
    • Bestehend aus Anwender:innen Support
    • IT Helpdesk und Bearbeitung geschäftskritischer Vorgänge
  • unlimitierte Schadensregulierung bei Defekten ohne Fremdeinwirkung oder Verschulden
  • Erweiterter Support für den Fachbereich Digitales und IT
    • Erhöht indirekt das Supportniveau, die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit des Gesamtsystems und eines jeden iPads
    • Kurze Reaktionszeiten

Mehr Informationen können der AppleCare for Enterprise Seite entnommen werden.