Tabletbeschaffung nach dem Bocholter Modell
Unterstützung für digitales Lernen
Willkommen auf der Informationsseite zur Tabletbeschaffung der Stadt Bocholt!
Schülerinnen und Schüler benötigen in der heutigen digitalen Welt umfangreiche Fähigkeiten, um sicher und kompetent mit Medien umgehen zu können.
Aus diesem Grund haben wir als Stadt Bocholt das Bocholter Modell entwickelt, das die verbindliche Einführung und Nutzung von Tablets für Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt vorsieht und einen verbindlichen Standard definiert.
Die Grundlage für die Beschaffung der Schul-Tablets wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 25. Oktober 2023 geschaffen (siehe Downloads). Zuvor wurde in enger Zusammenarbeit mit den Schulen in städtischer Trägerschaft der Medienentwicklungsplan (MEP) erarbeitet. Die weiterführenden Schulen haben sich durch einen Beschluss der Schulkonferenz für die verbindliche Nutzung der Tablets als Lehr- und Lernmittel entschieden und erfüllen somit bereits die erforderlichen Voraussetzungen. Dies beinhaltet die Nutzung und den Umfang der Tablets unter einheitlichen Rahmen- und Nutzungsbedingungen, die von der Stadt Bocholt vorgegeben werden, sowie die Integration in das Mobile Device Management (MDM).
Anspruchsberechtigte erhalten beim Kauf eines Tablets inklusive Zubehör (Stift, Tastatur inkl. Kantenschutz sowie Schutzglas) einen Zuschuss i.H.v. 50% des Kaufpreises von der Stadt Bocholt. Das Eigentum geht nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf die anspruchsberechtigte Person über. Die aktuell geschätzten Kosten belaufen sich auf circa 510 Euro, was einen Mindestzuschuss von 255 Euro bedeuten würde (Stand: März 2025).
Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Ratenzahlung und unter festgelegten Voraussetzungen eine Zuschusserhöhung zu beantragen.
Die Stadt Bocholt als Träger der öffentlichen Schulen ist davon überzeugt, dass das erarbeitete Bocholter Modell einen wichtigen Beitrag zur Förderung digitaler Kompetenzen junger Menschen leistet und die digitale Bildung in Bocholt voranbringt!
Drei Schritte: So läuft die Anschaffung der Schul-Tablets
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Im ersten Schritt werden die Erziehungsberechtigten der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler per Post von der Stadt Bocholt informiert. In diesem Schreiben ist der Link zur verbindlichen Erklärung, sowie der erforderliche Code und die PIN enthalten. Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, die verbindliche Erklärung zum Kauf eines bezuschussten Tablets abzugeben und Ihre E-Mail-Adresse zu verifizieren.
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Im zweiten Schritt - nach der Prüfung der verbindlichen Erklärung durch die Stadt Bocholt - erhalten die Eltern per E-Mail einen Link zum Abschluss des elektronischen Kaufvertrags. Erst nachdem die Erziehungsberechtigten den Kaufvertrag vollständig ausgefüllt und bestätigt haben, ist ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen worden.
- Im dritten Schritt wird nach Zahlung des Kaufpreises oder der ersten Raten das vorbereitete Tablet inklusive Zubehör rechtzeitig zum Schulstart an die Schule übergeben. Die Schulen entscheiden eigenständig über den Zeitpunkt der Geräte.
Auch wenn Eltern das Angebot zum Kauf eines bezuschussten Tablets nicht nutzen möchten, bittet die Stadt Bocholt dennoch um die Absendung der verbindlichen Erklärung, um den Vorgang ordnungsgemäß abschließen zu können. Nur so kann die reibungslose Verteilung der Tablets sichergestellt werden.
Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte dem Angebot nicht entsprechen, werden von der Stadt Bocholt mit einem Leihgerät ähnlicher Art und Güte ausschließlich für schulische Zwecke ausgestattet. Vgl. hierzu "Was passiert, wenn ich für mein Kind kein bezuschusstes Tablet erwerben möchte?"
Fragen zum Bocholter Modell
Was ist das Bocholter Modell?
In welchem Umfang werden die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt ausgestattet?
Wer ist berechtigt ein bezuschusstes Tablet bei der Stadt Bocholt zu erwerben?
Was passiert, wenn ich für mein Kind kein bezuschusstes Tablet erwerben möchte?
Welches Tablet und welches Zubehör wird zum Kauf angeboten?
Wer beschafft die Tablets?
Fragen zum Zuschuss
Wie hoch ist der Zuschuss durch die Stadt Bocholt?
Wenn mein Kind nicht mehr anspruchsberechtigt (z.B. Umzug, Wechsel der Schule) ist, kann ich das Tablet trotzdem kaufen?
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen, wenn mein Kind die Schule vor Ablauf der Nutzungsdauer verlässt?
Fragen zur verbindlichen Erklärung
Wo kann ich die verbindliche Erklärung zum Kauf eines Tablets abgeben?
Wie komme ich an die Code/PIN Kombination?
Ich habe keine Bestätigung meiner verbindlichen Erklärung per E-Mail erhalten, was muss ich machen?
Was passiert nach der Abgabe der verbindlichen Erklärung?
Wann und wie erhalte ich den Kaufvertrag?
Fragen zur Nutzung
Wie erhält mein Kind das Gerät?
Wie wird zwischen privater und schulischer Nutzung unterschieden?
Kann ich während der privaten Nutzung des Geräts als Erziehungsberechtigter Einschränkungen vornehmen?
Wie lang ist die geplante Nutzungsdauer?
Welche WLAN-Verbindungen können genutzt werden?
Was beinhaltet der AppleCare for Enterprise (ACE) Schutz?
- 263/2023 Politische Beschlussvorlage zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans an Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt pdf 144,92 kB
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- 263/2023 1. Ergänzungsbeschluss zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans an Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt pdf 98,88 kB
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- Ratsbeschluss zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans an Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt (Oktober 2023) pdf 96,71 kB
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- DSGVO Hinweise zur verb. Erklärung pdf 178,50 kB
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- DSGVO Hinweise zum Kaufvertrag pdf 178,22 kB
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