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Tabletbeschaffung nach dem Bocholter Modell

Unterstützung für digitales Lernen

Willkommen auf der Informationsseite zur Tabletbeschaffung der Stadt Bocholt!

Schülerinnen und Schüler benötigen in der heutigen digitalen Welt umfangreiche Fähigkeiten, um sicher und kompetent mit Medien umgehen zu können. 

Aus diesem Grund haben wir als Stadt Bocholt das Bocholter Modell entwickelt, das die verbindliche Einführung und Nutzung von Tablets für Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt vorsieht und einen verbindlichen Standard definiert.

Die Grundlage für die Beschaffung der Schul-Tablets wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 25. Oktober 2023 geschaffen (siehe Downloads). Zuvor wurde in enger Zusammenarbeit mit den Schulen in städtischer Trägerschaft der Medienentwicklungsplan (MEP) erarbeitet. Die weiterführenden Schulen haben sich durch einen Beschluss der Schulkonferenz für die verbindliche Nutzung der Tablets als Lehr- und Lernmittel entschieden und erfüllen somit bereits die erforderlichen Voraussetzungen. Dies beinhaltet die Nutzung und den Umfang der Tablets unter einheitlichen Rahmen- und Nutzungsbedingungen, die von der Stadt Bocholt vorgegeben werden, sowie die Integration in das Mobile Device Management (MDM).

Anspruchsberechtigte erhalten beim Kauf eines Tablets inklusive Zubehör (Stift, Tastatur inkl. Kantenschutz sowie Schutzglas) einen Zuschuss i.H.v. 50% des Kaufpreises von der Stadt Bocholt. Das Eigentum geht nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf die anspruchsberechtigte Person über. Die aktuell geschätzten Kosten belaufen sich auf 500 Euro, was einen Mindestzuschuss von 250 Euro bedeutet (Stand: Februar/2024, siehe Warum ist der Eigenanteil vorerst unverbindlich?).

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Zuschusserhöhung für bestimmte Personengruppen zu beantragen; außerdem werden auch Ratenzahlungen angeboten. Der erhöhte Zuschuss kann im Rahmen der verbindlichen Erklärung Tablet ganz komfortabel digital beantragt werden.

Die Stadt Bocholt als Träger der öffentlichen Schulen ist davon überzeugt, dass das erarbeitete Bocholter Modell einen wichtigen Beitrag zur Förderung digitaler Kompetenzen junger Menschen leistet und die digitale Bildung unserer Kinder voranbringt!

Drei Schritte: So läuft die Anschaffung der Schul-Tablets

  • Im ersten Schritt werden die Erziehungsberechtigten der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler per Post von der Stadt Bocholt informiert. In diesem Schreiben ist der Link zur verbindlichen Erklärung, sowie der erforderliche Code und die PIN enthalten. Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, die verbindliche Erklärung zum Kauf eines bezuschussten Tablets abzugeben und Ihre E-Mail-Adresse zu verifizieren (Frist: 15. März 2024).

  • Im zweiten Schritt -nach der Prüfung der verbindlichen Erklärung durch die Stadt Bocholt- erhalten die Eltern im Mai 2024 per E-Mail einen Link zum Abschluss des elektronischen Kaufvertrags. Erst nachdem die Erziehungsberechtigten den Kaufvertrag vollständig ausgefüllt und bestätigt haben, ist ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen worden.

  • Im dritten Schritt wird nach Zahlung des Kaufpreises oder der ersten Rate das vorbereitete Tablet inklusive Zubehör rechtzeitig zum Schulstart 2024/2025 durch die Schule übergeben.

Auch wenn Eltern das Angebot zum Kauf eines bezuschussten Tablets nicht nutzen möchten, bittet die Stadt Bocholt dennoch um die Absendung der verbindlichen Erklärung, um den Vorgang ordnungsgemäß abschließen zu können. Nur somit kann die reibungslose Verteilung der Tablets zum Schuljahresbeginn 2024/2025 sichergestellt werden.

Schülerinnen und Schüler deren Erziehungsberechtigte dem Angebot nicht entsprechen, werden von der Stadt Bocholt mit einem Leihgerät ähnlicher Art und Güte ausschließlich für schulische Zwecke ausgestattet. Vgl. hierzu "Was passiert, wenn ich für mein Kind kein bezuschusstes Tablet erwerben möchte?

Häufige Fragen

Wie komme ich an die Code/PIN Kombination?

Es wurde ein Informationsschreiben an die den Schulen bekannte Anschrift der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler gesendet. Sollten Sie dieses nicht erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Wo kann ich die verbindliche Erklärung zum Kauf eines Tablets abgeben?

Die durch die Stadt Bocholt versendeten Informationsschreiben enthalten einen Link zum digitalen Formular. Da das Formular ohne Code/PIN nicht nutzbar ist wird auf das Informationsschreiben verwiesen.

In welchem Umfang werden die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt ausgestattet?

Im Rahmen der Medienentwicklungsplanung wurden entsprechende Modelle und Mengen gemeinsam mit den Schulen diskutiert, definiert und abschließend politisch beschlossen. Details dazu können im Bereich (Downloads, Präsentation Sachstand vom 17.05.2023, Folie 6) abgerufen werden.

Welche Tablets und welches Zubehör verwendet die Stadt Bocholt derzeit?

Derzeit wird an den Schulen der Stadt Bocholt als Standard das Apple iPad 10,2" 64 GB der 9. Generation 2021 (WiFi only) eingesetzt. Als Standardzubehör wird die Tastatur Logitech SlimFolio und der Stift Logitech Crayon (1. Generation) genutzt.

Darüber hinaus sichert die Stadt Bocholt die Tablets (nur iPad ohne Zubehör) mittels AppleCare for Enterprise für 3 Jahre zusätzlich ab.

Diese Standardausstattung soll auch im Rahmen des Bocholter Modells beschafft werden.

Wie hoch ist der Zuschuss durch die Stadt Bocholt?

Beim Kauf eines Tablets (Apple iPad) inkl. Zubehör (Stift, Tastatur inkl. Kantenschutz sowie Schutzglas) erhalten Sie bei der Stadt Bocholt mindestens einen Zuschuss i.H.v. 50 % des Kaufpreises. 

Für bestimmte Personengruppen (z.B. Einkommensgruppe bis 37.000€, Bezug von Sozialleistungen, Geschwisterkinder, Pflegekinder) besteht die Möglichkeit einen höheren Zuschuss zu beantragen. 

Wer ist berechtigt ein bezuschusstes Tablet bei der Stadt Bocholt zu erwerben?

Gemäß den politischen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 25.10.2023 sind im Jahr 2024 (und Folgejahre) Schülerinnen und Schüler (SuS) der künftigen Jahrgänge 7 und 11 anspruchsberechtigt. 

Im Jahr 2024 sind einmalig SuS des künfitigen 8. Jahrgangs (nur Schuljahr 2024/2025) anspruchsberechtigt.

Es sind ausschließlich die genannten zukünftigen Jahrgänge anspruchsberechtigt. Wird das Angebot zu dem genannten Jahr nicht in Anspruch genommen, kann es in den darauffolgenden Jahren nicht eingefordert werden.

Wer beschafft die Tablets?

Die Tablets werden zentral über die Stadt Bocholt beschafft, gehen allerdings mit vollständiger Zahlung des Eigenanteils in das Eigentum über. Weitere Details dazu werden im Kaufvertrag festgehalten. In diesem können neben der Zahlungsart auch Ratenzahlungen vereinbart werden. 

Verfügen die Schulen über ein flächendeckendes WLAN?

Ja. Mit Hilfe des Digitalpaktes Schule konnte Ende 2023 ein flächendeckendes WLAN in allen Schulen bereitgestellt werden. Lesen Sie hierzu den Artikel Bocholter Schulen erhalten flächendeckendes WLAN vom 11.12.2023. 

Übrigens steht den Schülerinnen und Schülern das City-WLAN "BEWspeed 2go" kostenlos zur schulischen Nutzung zur Verfügung. Die Tablets verbinden sich an Zugangspunkten automatisch mit dem WLAN "BEWspeed-Schulen". Dies basiert auf einer Vereinbarung der Stadt Bocholt mit der BEW.

Ich habe keine Bestätigung meiner verbindlichen Erklärung per E-Mail erhalten, was muss ich machen?

Nach Absenden der verbindlichen Erklärung werden Sie von der E-Mail-Adresse tabletbeschaffung(at)bocholt(dot)de aufgefordert Ihre Adresse über einen Link zu bestätigen. Erfolgt dies nicht, ist der Prozess nicht vollständig abgeschlossen.

Bitte schauen Sie in Ihrem E-Mail Postfach oder SPAM Ordner nach einer Mail mit dem Betreff "Bestätigungslink verbindliche Erklärung Tablet".

Falls keine E-Mail zu finden ist nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Was ist das Bocholter Modell?

Das Bocholter Modell beschreibt ein ganzheitliches, nachhaltiges und in sich geschlossenes System, welches in den vergangenen 3 Jahren entwickelt wurde. Durch das Konzept der Medienentwicklungsplanung sind die Schulen sehr eng in den Prozess einbezogen worden.

Es ist die Kombination aus der digitalen Ausstattung der Schulen mit digitalen Tafeln, WLAN und weiteren Komponenten, sowie der jetzt abschließenden und bezuschussten Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Tablets nach dem beschlossenen Mengengerüst. Eine breitbandige Anbindung und eine zuverlässige und moderne Grundinfrastruktur runden die technische Basis ab.

Des Weiteren umfasst das Bocholter Modell die einheitliche Beschaffung, Support und Administration sowie die Sicherstellung des ganzheitlichen Betriebs der gesamten Infrastrukturen für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt.

Lesen Sie hierzu den Artikel Bocholter Schulen erhalten flächendeckendes WLAN vom 11.12.2023 und schauen Sie sich gerne auch das Video dazu an. 

Warum ist der Eigenanteil vorerst unverbindlich?

Erst nach Eingang aller verbindlichen Erklärungen kann der Beschaffungsvorgang für die Tablets final angestoßen werden. Die Stadt Bocholt verfügt zwar über entsprechende Rahmenverträge, allerdings können sich Schwankungen durch Änderung der Preisindizes ergeben.

Aus diesem Grund können sich Zuschuss und Ihr Eigenanteil im Beschaffungsvorgang ändern und stehen erst mit Übersendung des Kaufangebots im Mai 2024 endgültig fest.

Was passiert, wenn ich für mein Kind kein bezuschusstes Tablet erwerben möchte?

Das System des Bocholter Modells beruht auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Es muss demnach kein bezuschusstes Tablet beschafft werden. Laut politischem Beschluss (vgl. 263/2023 3.4) erfolgt dann eine Sachausstattung des Kindes mit einem Leihgerät gleicher Art und Güte. 

Mit dem Verzicht auf den Kauf eines bezuschussten Tablets wird Ihr Kind also mit einem Leihgerät inkl. Zubehör ausgestattet. Dieses Leihgerät muss nicht dem neusten Standard entsprechen und kann bereits Gebrauchsspuren aufweisen. Das Leihgerät verbleibt im Eigentum der Stadt Bocholt, ist ausschließlich für die schulische Nutzung vorgesehen und wird nicht zur privaten Nutzung freigegeben. Es wird im weiteren keine Freigabe einer persönlichen Kundenkennung für den Kauf von privaten Apps erteilt werden.

Ziel ist die Schaffung eines nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesamtsystems, dass durch die Beteiligung der Eltern an den Finanzierungskosten der Digitalisierung haushaltsverträglich umgesetzt werden soll.

Wie lang ist die geplante Nutzungsdauer?

Bei einem Besuch der Sekundarstufe II ist eine zweimalige Ausstattung möglich. 

  • Das erste Kaufangebot (SEK I)
    • für den zukünftigen Jahrgang 7 mit einer Nutzungsdauer von 4 Jahren
    • einmalig für den zukünftigen Jahrgang 8  mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren, vgl.: Anspruchsberechtigte
  • Das zweite Kaufangebot (SEK II)
    • für den zukünftigen Jahrgang 11 mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren 

Da in der Sekundarstufe II tendenziell höhere Anforderungen an die Apps bestehen und derzeit nicht davon ausgegangen wird, dass ein Tablet insgesamt 7 Jahre performant betrieben werden kann, wird zum Start der Sekundarstufe II ein erneutes Angebot unterbreitet.

Was beinhaltet der AppleCare for Enterprise (ACE) Schutz?

AppleCare for Enterprise (ACE) für die iPads (ohne Zubehör) beinhaltet u.a.:

  • ServicePool beim Fachbereich Digitales und IT
    • ermöglicht Austausch nach Freigabe ohne Angaben von Gründen, z.B. Fremdeinwirkung
    • Austausch am nächstmöglichen Tag
    • unlimitierte Schadensregulierung bei Defekten ohne Fremdeinwirkung oder Verschulden
  • Erweiterter Support für den Fachbereich Digitales und IT
    • Erhöht indirekt das Supportniveau, die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit des Gesamtsystems und eines jeden iPads
    • Kurze Reaktionszeiten
  • Alleinstellungsmerkmal: Umfassende Service- und Supportleistungen
    • Bestehend aus Anwender:innen Support
    • IT Helpdesk und Bearbeitung geschäftskritischer Vorgänge
  • Schutzzeitraum: 3 Jahre ab Juni 2024

Mehr Informationen können der AppleCare for Enterprise Seite entnommen werden.

Muss ich den Zuschuss zurückzahlen, wenn mein Kind die Schule vor Ablauf der Nutzungsdauer verlässt?

Eine Rückforderung des Zuschusses nach Übergabe des Tablets bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt nicht.

Wenn mein Kind nicht mehr anspruchsberechtigt (z.B. Umzug, Wechsel der Schule) ist, kann ich das Tablet trotzdem kaufen?

Wenn zwischen Bedarfsabfrage und Schuljahresbeginn ein Schulwechsel bzw. ein Schulabbruch erfolgt, besteht kein Anspruch auf Erfüllung des Vertrags zum Erwerb des bezuschussten Tablets. Bei einem Wechsel zwischen Schulen in Trägerschaft der Stadt Bocholt in die Jahrgänge 7 oder 11 besteht der Anspruch weiterhin.