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Rentenangelegenheiten

Der Ruhestand naht! Da gilt es, rechtzeitig alle Formalitäten zu regeln, damit die Rente rechtzeitig ausgezahlt wird. Viele fragen sich:

"Wann und wo muss ich die Rente beantragen? Wer kann mich beraten? Darf ich zur Rente etwas hinzuverdienen?"

Informationen zur Rente

Der Bereich Rentenangelegenheiten im Fachbereich Soziales, nimmt Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung (z.B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente, Kontenklärung usw.) entgegen.

Die Mitarbeiterinnen im Bereich Rentenangelegenheiten erteilen Auskunft in allen Fragen der Rentenversicherung. Die eigentliche Rechtsberatung erfolgt durch die Versicherungsträger oder durch die Versichertenältesten.

Auskunft: Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Auskunft: Deutsche Rentenversicherung Bund

 

Das machen wir für Sie:

Entgegennahme von Anträgen in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten
Die Entgegennahme von Anträgen ist als Ausübung einer Mittlerfunktion zwischen Versichertem und Versicherungsträger anzusehen. Die Mitarbeiterinnen des Bereichs Rentenangelegenheiten sind bei der Erstellung der Rentenanträge behilflich.

Rente wegen Alters
Regelaltersrente
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rente wegen Todes
Witwen- oder Witwerrente
Erziehungsrente
Waisenrente

Amtshilfe
Auf Verlangen der Versicherungsträger klärt die Rentenstelle Sachverhalte in beitrags- oder leistungsrechtlichen Angelegenheiten der Rentenversicherung der Arbeitnehmer sowie in Unfalluntersuchungsangelegenheiten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung auf.

 

Das brauchen Sie

Welche Unterlagen Sie benötigen, klären wir im Rahmen der Terminabsprache.

Rechtliche Grundlagen
  • § 2 Abs. 2 VO zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO-SGB),
  • § 93 Abs. 2 SGB-IV,
  • SGB-VI,
  • FRG,
  • RÜG,
  • AAÜG,
  • VAHRG,
  • § 22 GO, Beschluß des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.06.1996