Wohnung / Wohnsitz abmelden
Zuständigkeitsfinder: Stadt Bocholt
Die Abmeldung der Wohnung bzw. des Wohnsitzes ist notwendig bei:
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland wird bei der Anmeldung der neuen Wohnung, die alte Wohnung automatisch abgemeldet.
Abmeldung ins Ausland: Eine Abmeldung ins Ausland ist grundsätzlich ab einem Aufenthalt von länger als 12 Monaten im Ausland notwendig. Bei der Abmeldung soll die zukünftige Adresse im Ausland angegeben werden. Kürzer befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken, begründen keine Abmeldung.
Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Wohnung / am neuen Wohnsitz anmelden.
Voraussetzungen
Bisheriger Wohnsitz in Bocholt.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Pass.
Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten:
- schriftliche Vollmacht
- original Ausweisdokument von beiden Personen
Bei schriftlicher Abmeldung (per E-Mail oder Post):
- Anschreiben mit Unterschrift
- Kopie vom Personalausweis oder Pass
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
keine
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro wird die Abmeldung direkt bearbeitet.