Wahlamt
Stadt Bocholt
Kurztext
Rund fünf Wochen vor einer jeden Wahl richtet der Fachbereich Öffentliche Ordnung, der auch für die Durchführung der Wahlen in Bocholt zuständig ist, ein Wahlamt ein.
Für alle Wahlen gilt der Wahlrechtsgrundsatz der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl.
Im Wahlamt wird
- das Wählerverzeichnis geführt,
- Wahlscheine aus- und Briefwahlunterlagen bereitgestellt
- Wahlhelfer gewonnen und einberufen
- Wahllokale angemietet, ausgestattet und eingerichtet
Zum Wahlablauf und zur Organisation werden in dieser Zeit entsprechende Informationen über die Presse und auf der städtischen Webseite veröffentlicht.
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Wahlschein
Für die Beantragung von Briefwahl bzw. eines Wahlscheines:
- Personalausweis
- Wahlbenachrichtigungskarte (wenn möglich)
- Vollmacht, wenn Briefwahl für einen anderen beantragt werden möchte
Sie können die Briefwahl nicht nur persönlich im Wahlamt beantragen, sondern auch via Internet. Achten Sie hierzu auf aktuelle Hinweise auf www.bocholt.de sowie in den örtlichen Medien.