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Leistungen

Wahlamt

Stadt Bocholt

In Bocholt finden in regelmäßigen Abständen Wahlen statt. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung führt diese Wahlen durch und organisiert den Ablauf.

Kurztext

Rund fünf Wochen vor einer jeden Wahl richtet der Fachbereich Öffentliche Ordnung, der auch für die Durchführung der Wahlen in Bocholt zuständig ist, ein Wahlamt ein.

Für alle Wahlen gilt der Wahlrechtsgrundsatz der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl.

Im Wahlamt wird

  • das Wählerverzeichnis geführt,
  • Wahlscheine aus- und Briefwahlunterlagen bereitgestellt
  • Wahlhelfer gewonnen und einberufen
  • Wahllokale angemietet, ausgestattet und eingerichtet

Zum Wahlablauf und zur Organisation werden in dieser Zeit entsprechende Informationen über die Presse und auf der städtischen Webseite veröffentlicht.

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Wahlschein

Für die Beantragung von Briefwahl bzw. eines Wahlscheines:

  • Personalausweis
  • Wahlbenachrichtigungskarte (wenn möglich)
  • Vollmacht, wenn Briefwahl für einen anderen beantragt werden möchte

Sie können die Briefwahl nicht nur persönlich im Wahlamt beantragen, sondern auch  via Internet. Achten Sie hierzu auf aktuelle Hinweise auf www.bocholt.de sowie in den örtlichen Medien.