Baugenehmigung Befreiung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Zu den baulichen Anlagen zählen auch zum Beispiel Aufschüttungen und Abgrabungen, Lager-, Abstell- und Ausstellungsplätze, Sport- und Spielflächen, Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätze.
Auch für verfahrensfreie Bauvorhaben besteht die Möglichkeit, die Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zu beantragen (s. hierzu Baugenehmigung Erteilung bei Abweichung).
Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.
Zu den baulichen Anlagen zählen auch zum Beispiel Aufschüttungen und Abgrabungen, Lager-, Abstell- und Ausstellungsplätze, Sport- und Spielflächen, Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätze.
Auch für verfahrensfreie Bauvorhaben besteht die Möglichkeit, die Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zu beantragen (s. hierzu Baugenehmigung Erteilung bei Abweichung).
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Das Bauvorhaben ist im Katalog des § 62 BauO NRW 2018 als verfahrensfreies Bauvorhaben aufgeführt.
Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Das Bauvorhaben ist im Katalog des § 62 BauO NRW 2018 als verfahrensfreies Bauvorhaben aufgeführt.
Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Bearbeitungsdauer
Fristen
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie zweifeln, ob die von Ihnen beabsichtigte Baumaßnahme baugenehmigungs- bzw. anzeigepflichtig ist oder aber verfahrensfrei errichtet werden kann, wenden Sie sich bitte an Ihre untere Bauaufsichtsbehörde.
Wenn Sie zweifeln, ob die von Ihnen beabsichtigte Baumaßnahme baugenehmigungs- bzw. anzeigepflichtig ist oder aber verfahrensfrei errichtet werden kann, wenden Sie sich bitte an Ihre untere Bauaufsichtsbehörde.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18. Oktober 2022