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Leistungen

Rechtsreferendariat

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung abgeschlossen hat, kann in den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) eintreten. Wer am Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes die zweite juristische Staatsprüfung besteht, erwirbt damit die Befähigung zum Richteramt.

Wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung abgeschlossen hat, kann in den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) eintreten. Wer am Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes die zweite juristische Staatsprüfung besteht, erwirbt damit die Befähigung zum Richteramt.

Wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung abgeschlossen hat, kann in den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) eintreten. Wer am Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes die zweite juristische Staatsprüfung besteht, erwirbt damit die Befähigung zum Richteramt. In den juristischen Vorbereitungsdienst kann auch aufgenommen werden, wenn die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses festgestellt ist oder wer als Spätaussiedler im Sinne des § 4 Bundesvertriebenengesetzes im Aussiedlungsgebiet einen der ersten Prüfung gleichwertigen Abschluss erhalten hat.

Der juristische Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und besteht aus vier Pflicht- und einer Wahlstationen. Pflichtstationen sind

  • ein ordentliches Gericht in Zivilsachen,
  • ein Gericht in Strafsachen oder die Staatsanwaltschaft,
  • eine Verwaltungsbehörde und
  • eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Nach Wahl kann die weitere Ausbildung auch bei anderen Stellen stattfinden, bei denen eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist, z.B. bei einem Notar oder in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, im Inland oder Ausland.

Die sog. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden im juristischen Vorbereitungsdienst Einzelausbilderinnen und Einzelausbildern zugewiesen. Begleitet wird die Ausbildung durch Arbeitsgemeinschaften.

Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Klausuren) und einem mündlichen Teil (Prüfungsgespräch, u.U. Vortrag). Sie erstreckt sich u.a. über die Kernbereiche des Zivilrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts, einschließlich des  Verfahrensrechts. Die Aufgabenstellungen berücksichtigen die Tätigkeitsbereiche der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der Anwaltschaft.

Wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung abgeschlossen hat, kann in den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) eintreten. Wer am Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes die zweite juristische Staatsprüfung besteht, erwirbt damit die Befähigung zum Richteramt. In den juristischen Vorbereitungsdienst kann auch aufgenommen werden, wenn die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses festgestellt ist oder wer als Spätaussiedler im Sinne des § 4 Bundesvertriebenengesetzes im Aussiedlungsgebiet einen der ersten Prüfung gleichwertigen Abschluss erhalten hat.

Der juristische Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und besteht aus vier Pflicht- und einer Wahlstationen. Pflichtstationen sind

  • ein ordentliches Gericht in Zivilsachen,
  • ein Gericht in Strafsachen oder die Staatsanwaltschaft,
  • eine Verwaltungsbehörde und
  • eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.

Nach Wahl kann die weitere Ausbildung auch bei anderen Stellen stattfinden, bei denen eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist, z.B. bei einem Notar oder in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, im Inland oder Ausland.

Die sog. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden im juristischen Vorbereitungsdienst Einzelausbilderinnen und Einzelausbildern zugewiesen. Begleitet wird die Ausbildung durch Arbeitsgemeinschaften.

Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Klausuren) und einem mündlichen Teil (Prüfungsgespräch, u.U. Vortrag). Sie erstreckt sich u.a. über die Kernbereiche des Zivilrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts, einschließlich des  Verfahrensrechts. Die Aufgabenstellungen berücksichtigen die Tätigkeitsbereiche der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der Anwaltschaft.

Kurztext

  • Rechtsreferendariat
  • juristischer Vorbereitungsdienst
  • nach der ersten juristischen Prüfung
  • Dauer von zwei Jahren
  • Befähigung zum Richteramt erlangen

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Dem notwendigen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. eine öffentlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über das Bestehen der ersten Prüfung ( Gesamtzeugnis über das Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung); zur Wahrung Fristwahrung reicht eine Bescheinigung des zuständigen Justizprüfungsamtes in zumindest öffentlich beglaubigter Ablichtung vorläufig aus, das Zeugnis ist dann alsbald nachzureichen;

Referendarinnen und Referendare, die nach ihrer Anmeldung zum juristischen Vorbereitungsdienst ein neues Zeugnis über die staatliche Pflichtfachprüfung im Rahmen der Notenverbesserung erhalten, werden gebeten, dieses unverzüglich in beglaubigter Form bei der zuständigen Referendarabteilung zu ihren Personalakten zu reichen.

Sofern ausnahmsweise nicht das Bestehen der ersten Prüfung Voraussetzung für den Eintritt n den juristischen Vorbereitungsdienst ist, sind die entsprechenden Unterlagen in beglaubigter Form einzureichen. +

2. einen unterschriebenen Lebenslauf;

3.Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde (zumindest eine amtliche beglaubigte Ablichtung - § 33VwVfGNW);

ggf. weitere Personenstandsurkunden - z.B. Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde eines Kindes - in gleicher Form oder - z.B. Urkunde in öffentlich beglaubigter Form;

Soweit Kandidaten eine ausländische, fremdsprachige Geburtsurkunde vorlegen, ist der Bewerbung neben der Originalgeburtsurkunde eine ordnungsgemäße Übersetzung (beide in notariell beglaubigter Form) beizufügen. Die Übersetzung muss von einer oder einem durch eine deutsche Landesjustizverwaltung hierzu ermächtigten Übersetzerin/Übersetzer gefertigt werden.

4. zwei Lichtbilder im Passbildformat;

5. Erklärung zu Staatsangehörigkeit, Schulden und andere Gesuche um Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst;

6. Erklärung zu Vorstrafen;

7. Erklärung zum Gesundheitszustand;

Bei den Ziffern 5. 7. ist ein Vordruck zu nutzen.

8. bei einem bestehenden Beamtenverhältnis eine Einverständniserklärung des Dienstherrn zur beabsichtigten Ausbildung;

9. ggf. eine Wehrdienst- oder Zivildienstbescheinigung bzw. den Bundesfreiwilligendienst

10. ein Führungszeugnis, das zur Vorlage bei einer Behörde geeignet ist (Belegart O nicht Belegart N). Dies kann nachgereicht werden.

Dem notwendigen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. eine öffentlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über das Bestehen der ersten Prüfung ( Gesamtzeugnis über das Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung); zur Wahrung Fristwahrung reicht eine Bescheinigung des zuständigen Justizprüfungsamtes in zumindest öffentlich beglaubigter Ablichtung vorläufig aus, das Zeugnis ist dann alsbald nachzureichen;

Referendarinnen und Referendare, die nach ihrer Anmeldung zum juristischen Vorbereitungsdienst ein neues Zeugnis über die staatliche Pflichtfachprüfung im Rahmen der Notenverbesserung erhalten, werden gebeten, dieses unverzüglich in beglaubigter Form bei der zuständigen Referendarabteilung zu ihren Personalakten zu reichen.

Sofern ausnahmsweise nicht das Bestehen der ersten Prüfung Voraussetzung für den Eintritt n den juristischen Vorbereitungsdienst ist, sind die entsprechenden Unterlagen in beglaubigter Form einzureichen. +

2. einen unterschriebenen Lebenslauf;

3.Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde (zumindest eine amtliche beglaubigte Ablichtung - § 33VwVfGNW);

ggf. weitere Personenstandsurkunden - z.B. Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde eines Kindes - in gleicher Form oder - z.B. Urkunde in öffentlich beglaubigter Form;

Soweit Kandidaten eine ausländische, fremdsprachige Geburtsurkunde vorlegen, ist der Bewerbung neben der Originalgeburtsurkunde eine ordnungsgemäße Übersetzung (beide in notariell beglaubigter Form) beizufügen. Die Übersetzung muss von einer oder einem durch eine deutsche Landesjustizverwaltung hierzu ermächtigten Übersetzerin/Übersetzer gefertigt werden.

4. zwei Lichtbilder im Passbildformat;

5. Erklärung zu Staatsangehörigkeit, Schulden und andere Gesuche um Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst;

6. Erklärung zu Vorstrafen;

7. Erklärung zum Gesundheitszustand;

Bei den Ziffern 5. 7. ist ein Vordruck zu nutzen.

8. bei einem bestehenden Beamtenverhältnis eine Einverständniserklärung des Dienstherrn zur beabsichtigten Ausbildung;

9. ggf. eine Wehrdienst- oder Zivildienstbescheinigung bzw. den Bundesfreiwilligendienst

10. ein Führungszeugnis, das zur Vorlage bei einer Behörde geeignet ist (Belegart O nicht Belegart N). Dies kann nachgereicht werden.

Voraussetzungen

In den juristischen Vorbereitungsdienst wird aufgenommen, wer die erste Prüfung bestanden hat, die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses festgestellt ist oder wer als Spätaussiedler im Sinne des § 4 Bundesvertriebenengesetzes im Aussiedlungsgebiet einen der ersten Prüfung gleichwertigen Abschluss erhalten hat.

In den juristischen Vorbereitungsdienst wird aufgenommen, wer die erste Prüfung bestanden hat, die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses festgestellt ist oder wer als Spätaussiedler im Sinne des § 4 Bundesvertriebenengesetzes im Aussiedlungsgebiet einen der ersten Prüfung gleichwertigen Abschluss erhalten hat.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine
keine

Verfahrensablauf

Der Antrag ist der oder dem zuständigen Oberlandesgerichtspräsidentin oder Oberlandesgerichtspräsidenten mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen zu übersenden. Dies sollte mindestens ca. zwei Monate vor dem geplanten Einstellungstermin erfolgen.

Der Antrag ist der oder dem zuständigen Oberlandesgerichtspräsidentin oder Oberlandesgerichtspräsidenten mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen zu übersenden. Dies sollte mindestens ca. zwei Monate vor dem geplanten Einstellungstermin erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Ca. 6 Wochen
Ca. 6 Wochen

Fristen

Die Bewerbung samt vollständiger Unterlagen für den juristischen Vorbereitungsdienst sollte spätestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin eingehen.
Die Bewerbung samt vollständiger Unterlagen für den juristischen Vorbereitungsdienst sollte spätestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin eingehen.

Weiterführende Informationen

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/landesjustizpruefungsamt/juristischer_vorbereitungsdienst/2Einstellung/index.php
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/landesjustizpruefungsamt/juristischer_vorbereitungsdienst/2Einstellung/index.php

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08. Juli 2021