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Leistungen

Sachverständige für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden tätig werden möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle öffentlich bestellt und vereidigt werden. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf die beiden Baukammern in NRW.

Wenn Sie als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden tätig werden möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle öffentlich bestellt und vereidigt werden. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf die beiden Baukammern in NRW.

Für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für Gebäudeschäden müssen die Bewerber ihre besondere Sachkunde und die Fähigkeit der Gutachtenerstellung sowie Ihre persönliche Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Neutralität nachweisen. Erst nach Abschluss des Prüfungsverfahrens erhalten sie Bestellungsurkunde, Sachverständigenausweis und Rundstempel. Im Zuge der öffentlichen Bestellung legen die Sachverständigen einen Eid ab, dass sie ihre Aufgaben unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft erfüllen werden. 

Für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für Gebäudeschäden müssen die Bewerber ihre besondere Sachkunde und die Fähigkeit der Gutachtenerstellung sowie Ihre persönliche Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Neutralität nachweisen. Erst nach Abschluss des Prüfungsverfahrens erhalten sie Bestellungsurkunde, Sachverständigenausweis und Rundstempel. Im Zuge der öffentlichen Bestellung legen die Sachverständigen einen Eid ab, dass sie ihre Aufgaben unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft erfüllen werden. 

Kurztext

  • Sachverständige für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung
  • Es können nur solche Personen öffentlich bestellt und vereidigt werden, die besondere fachliche Qualifikationen auf dem jeweiligen Sachgebiet nachgewiesen haben und ihre Gutachten wirtschaftlich unabhängig erstellen können.
  • Zuständig: Richtet sich nach jeweiligem Landesrecht. In NRW unter anderem IK Bau NRW und Architektenkammer NRW (Auch die Industrie- und Handelskammern bestellen diese Sachverständigen)
  • Sachverständige für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung
  • Es können nur solche Personen öffentlich bestellt und vereidigt werden, die besondere fachliche Qualifikationen auf dem jeweiligen Sachgebiet nachgewiesen haben und ihre Gutachten wirtschaftlich unabhängig erstellen können.
  • Zuständig: Richtet sich nach jeweiligem Landesrecht. In NRW unter anderem IK Bau NRW und Architektenkammer NRW (Auch die Industrie- und Handelskammern bestellen diese Sachverständigen)

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Kopie des Ausweisdokuments
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs und Lichtbild
  • Originale oder amtlich beglaubigte Kopien der Prüfungszeugnisse
  • Nachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit unter Darlegung der besonderen Sachkunde: Nachweis einer qualifizierten mind. fünfjährigen Tätigkeit, die geeignet war, die notwendigen Praxiskenntnisse für die Tätigkeit eines Sachverständigen zu vermitteln, zu erbringen.
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Auskunft aus dem Bundeszentralregister
  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung

Wenn Arbeits- oder Dienstverhältnis besteht, zusätzlich:

  • Erklärung, dass der Anstellungsvertrag den Erfordernissen nicht entgegensteht und dass sie ihre Sachverständigentätigkeit persönlich ausüben können; b) sie bei ihrer Sachverständigentätigkeit im Einzelfall keinen fachlichen Weisungen unterliegen und ihre Leistungen als von ihnen selbst erstellt kennzeichnen können; c) sie ihr Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die Sachverständigentätigkeit freistellt (Freistellungserklärung)
  • Antrag
  • Kopie des Ausweisdokuments
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs und Lichtbild
  • Originale oder amtlich beglaubigte Kopien der Prüfungszeugnisse
  • Nachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit unter Darlegung der besonderen Sachkunde: Nachweis einer qualifizierten mind. fünfjährigen Tätigkeit, die geeignet war, die notwendigen Praxiskenntnisse für die Tätigkeit eines Sachverständigen zu vermitteln, zu erbringen.
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Auskunft aus dem Bundeszentralregister
  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung

Wenn Arbeits- oder Dienstverhältnis besteht, zusätzlich:

  • Erklärung, dass der Anstellungsvertrag den Erfordernissen nicht entgegensteht und dass sie ihre Sachverständigentätigkeit persönlich ausüben können; b) sie bei ihrer Sachverständigentätigkeit im Einzelfall keinen fachlichen Weisungen unterliegen und ihre Leistungen als von ihnen selbst erstellt kennzeichnen können; c) sie ihr Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die Sachverständigentätigkeit freistellt (Freistellungserklärung)

Voraussetzungen

  • Sie können als Sachverständiger auf Antrag öffentlich bestellt werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:
  • Für das beantragte Sachgebiet muss ein Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen.
  • Sie unterhalten ihre Hauptniederlassung als Sachverständiger in Deutschland.
  • Sie verfügen über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung
  • es bestehen keine Bedenken gegen Ihre persönliche Eignung
  • Sie weisen erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit nach, sowohl Gutachten zu erstatten als auch die in der Sachverständigenordnung der zuständigen Kammer genannten Leistungen zu erbringen,
  • Sie verfügen über die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellte Sachverständige erforderlichen Einrichtungen
  • Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben
  • Sie bieten die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten der öffentlich bestellten Sachverständigen
  • Sie weisen nach, dass Sie über Kenntnisse des einschlägigen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügen
  • Sie verfügen über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebiets
  • Sie können als Sachverständiger auf Antrag öffentlich bestellt werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:
  • Für das beantragte Sachgebiet muss ein Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen.
  • Sie unterhalten ihre Hauptniederlassung als Sachverständiger in Deutschland.
  • Sie verfügen über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung
  • es bestehen keine Bedenken gegen Ihre persönliche Eignung
  • Sie weisen erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit nach, sowohl Gutachten zu erstatten als auch die in der Sachverständigenordnung der zuständigen Kammer genannten Leistungen zu erbringen,
  • Sie verfügen über die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellte Sachverständige erforderlichen Einrichtungen
  • Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben
  • Sie bieten die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten der öffentlich bestellten Sachverständigen
  • Sie weisen nach, dass Sie über Kenntnisse des einschlägigen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügen
  • Sie verfügen über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebiets

Verfahrensablauf

  • Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Ein Fachgremium prüft, ob die Mindestanforderungen nach der Sachverständigenordnung der jeweiligen Kammer erfüllt sind.
  • Bei positiver Prüfung erfolgt Bestellung und Vereidigung
  • Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Ein Fachgremium prüft, ob die Mindestanforderungen nach der Sachverständigenordnung der jeweiligen Kammer erfüllt sind.
  • Bei positiver Prüfung erfolgt Bestellung und Vereidigung

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Richten sich nach den Gebührenordnungen der zuständigen Kammern. In NRW Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW 2.1 Bestellung und Ablehnung 2.1.1 Antrag eines Kammermitglieds je Sachgebiet EUR 615 2.1.2 Antrag eines Ingenieurs oder einer Ingenieurin ohne Mitglied-schaft in der IK-Bau NRW EUR 765 Gebührenordnung der Architektenkammer NRW 2.1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger in einem Sachgebiet EUR 1.000 2.2 Verlängerung der Bestellung EUR 300 2.3 Ablehnung EUR 600 2.4 Rücknahme des Antrags vor Behandlung im Fachgremium EUR 320 2.5 Rücknahme des Antrags nach Behandlung im Fachgremium EUR 600
Richten sich nach den Gebührenordnungen der zuständigen Kammern. In NRW Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW 2.1 Bestellung und Ablehnung 2.1.1 Antrag eines Kammermitglieds je Sachgebiet EUR 615 2.1.2 Antrag eines Ingenieurs oder einer Ingenieurin ohne Mitglied-schaft in der IK-Bau NRW EUR 765 Gebührenordnung der Architektenkammer NRW 2.1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger in einem Sachgebiet EUR 1.000 2.2 Verlängerung der Bestellung EUR 300 2.3 Ablehnung EUR 600 2.4 Rücknahme des Antrags vor Behandlung im Fachgremium EUR 320 2.5 Rücknahme des Antrags nach Behandlung im Fachgremium EUR 600

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29. Juni 2023