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Leistungen

Meldung Aalbewirtschaftungspläne - kommerzieller Fischfang Entgegennahme

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag dokumentieren.

Sie können die Jahresmeldung mithilfe des Online-Dienstes abgeben oder Ihre Aufzeichnungen postalisch an die Behörde versenden.

In Ihrer Jahresmeldung geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

Gilt nicht in NRW!

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag dokumentieren.

Sie können die Jahresmeldung mithilfe des Online-Dienstes abgeben oder Ihre Aufzeichnungen postalisch an die Behörde versenden.

In Ihrer Jahresmeldung geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

Gilt nicht in NRW!

Kurztext

  • Meldung Aalbewirtschaftungspläne - kommerzieller Fischfang Entgegennahme
  • Aufzeichnungen für jeden Fangtag erstellen
  • Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammenfassen
  • Jahresmeldung zum Aalfang zusenden
  • Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren
  • Anmeldung online oder schriftlich
  • Voraussetzung: keine
  • Für NRW nicht existent
  • Meldung Aalbewirtschaftungspläne - kommerzieller Fischfang Entgegennahme
  • Aufzeichnungen für jeden Fangtag erstellen
  • Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammenfassen
  • Jahresmeldung zum Aalfang zusenden
  • Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren
  • Anmeldung online oder schriftlich
  • Voraussetzung: keine
  • Für NRW nicht existent

Voraussetzungen

Keine

Keine

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse

Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:

  • Sie fassen mit der Mustervorlage Ihre Fangtage zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
  • Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
  • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
  • Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt.
  • Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

Für NRW nicht existent!

Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse

Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:

  • Sie fassen mit der Mustervorlage Ihre Fangtage zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
  • Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
  • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
  • Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt.
  • Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

Für NRW nicht existent!

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28. Mai 2024