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Leistungen

Haustierhaltung Mitteilung Abgabe eines giftigen Tieres

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie ein von Ihnen gehaltenes giftiges Tier im Sinne des Gifttiergesetzes NRW verkaufen oder abgeben, müssen Sie dies melden.

Wenn Sie ein von Ihnen gehaltenes giftiges Tier im Sinne des Gifttiergesetzes NRW verkaufen oder abgeben, müssen Sie dies melden.

Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen

Das vom nordrhein-westfälischen Landtag im Juni 2020 beschlossene Gifttiergesetz (GiftTierG NRW) ist am 01. Januar 2021 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist eine Regulierung der privaten Haltung von sehr giftigen Tieren, welche aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können.

Dazu gehören alle Giftschlangenarten im engeren Sinne, bestimmte Skorpion- und Webspinnenarten sowie deren Unterarten und Kreuzungen. Eine Auflistung der betroffenen Gifttierarten ist im geltenden Gifttiergesetz NRW nachzulesen.

Die Abgabe von Tieren der in § 2 Abs. 1 GiftTierG NRW genannten Arten an eine gesetzlich aufgeführte Stelle wie etwa Zoos oder spezielle Haltungseinrichtungen oder Personen, die nicht in Nordrhein-Westfalen ansässig sind müssen dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Ein Nachweis der Abgabe durch Unterschrift der übernehmenden Person oder Stelle ist erforderlich.

Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen

Das vom nordrhein-westfälischen Landtag im Juni 2020 beschlossene Gifttiergesetz (GiftTierG NRW) ist am 01. Januar 2021 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist eine Regulierung der privaten Haltung von sehr giftigen Tieren, welche aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können.

Dazu gehören alle Giftschlangenarten im engeren Sinne, bestimmte Skorpion- und Webspinnenarten sowie deren Unterarten und Kreuzungen. Eine Auflistung der betroffenen Gifttierarten ist im geltenden Gifttiergesetz NRW nachzulesen.

Die Abgabe von Tieren der in § 2 Abs. 1 GiftTierG NRW genannten Arten an eine gesetzlich aufgeführte Stelle wie etwa Zoos oder spezielle Haltungseinrichtungen oder Personen, die nicht in Nordrhein-Westfalen ansässig sind müssen dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Ein Nachweis der Abgabe durch Unterschrift der übernehmenden Person oder Stelle ist erforderlich.

Kurztext

  • Haustierhaltung Mitteilung Abgabe eines giftigen Tieres
  • Meldung von Änderungen in Bestandshaltungen
  • Änderungen sind: Abgabe/Verkauf von Gifttieren gemäß GiftTierG NRW
  • Zuständigkeit: Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz NRW
  • Haustierhaltung Mitteilung Abgabe eines giftigen Tieres
  • Meldung von Änderungen in Bestandshaltungen
  • Änderungen sind: Abgabe/Verkauf von Gifttieren gemäß GiftTierG NRW
  • Zuständigkeit: Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz NRW

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Onlinemeldung; Post; Mail, Formular.

Zusätzlich ist ein Nachweis der Abgabe durch eine Unterschrift der übernehmenden Person oder Stelle ist erforderlich.

Onlinemeldung; Post; Mail, Formular.

Zusätzlich ist ein Nachweis der Abgabe durch eine Unterschrift der übernehmenden Person oder Stelle ist erforderlich.

Voraussetzungen

Bestandshaltung (aufgrund § 4 Absatz 1 Gifttiergesetz beim Landesamt angezeigte Gifttierhaltung).

Bestandshaltung (aufgrund § 4 Absatz 1 Gifttiergesetz beim Landesamt angezeigte Gifttierhaltung).

Weiterführende Informationen

Bezeichnung: Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen URL: https://www.gifttiergesetz.deoptional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite: Bezeichnung: Änderungsanzeigen Bestandshaltung Gifttiere URL: https://www.gifttiergesetz.de/antraege.phpoptional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite.
Bezeichnung: Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen URL: https://www.gifttiergesetz.de optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite: Bezeichnung: Änderungsanzeigen Bestandshaltung Gifttiere URL: https://www.gifttiergesetz.de/antraege.php optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite.

Verfahrensablauf

Mitteilung von Änderungen in einer bestehenden Gifttierhaltung nach dem GiftTierG NRW:

Einreichen eines Formulars oder Schreibens per Post, Mail, online mit den notwendigen Informationen (Tier, Gattung, Geschlecht):

Tier, Änderung (Verkauf, Abgabe)

Ein Nachweis der Abgabe durch Unterschrift der übernehmenden Person oder Stelle ist erforderlich.

Mitteilung von Änderungen in einer bestehenden Gifttierhaltung nach dem GiftTierG NRW:

Einreichen eines Formulars oder Schreibens per Post, Mail, online mit den notwendigen Informationen (Tier, Gattung, Geschlecht):

Tier, Änderung (Verkauf, Abgabe)

Ein Nachweis der Abgabe durch Unterschrift der übernehmenden Person oder Stelle ist erforderlich.

Fristen

Zwei Wochen nach Abgabe bzw. Verkauf.
Zwei Wochen nach Abgabe bzw. Verkauf.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Keine
Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit erfolgt zeitnah und in der Regel binnen 2 Wochen.
Die Bearbeitungszeit erfolgt zeitnah und in der Regel binnen 2 Wochen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 01. September 2023