Handwerkerparken
Quelle: Stadt Bocholt
Kurztext
Wer als Handwerkerin bzw. Handwerker münsterlandweit tätig ist und für das Parken in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster eine Genehmigung braucht, kann diese beim Fachbereich Öffentliche Ordnung formlos beantragen.
Die Städte und Gemeinden in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster haben einvernehmlich die Installierung der Münsterlandgenehmigung für Handwerker beschlossen.
Während des Arbeitseinsatzes ist mit dieser Genehmigung das Parken erlaubt:
- im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhalteverbot (Verkehrszeichen 286/290 StVO)
- an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
- auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild und
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Verkehrszeichen 325 StVO)
Die Bescheinigung ist von den Handwerkerinnen und Handwerkern im Original mitzuführen, gut lesbar im Fahrzeug auszulegen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die Ausnahmegenehmigung - und um ein solche handelt es sich bei der Münsterlandgenehmigung für Handwerker - gilt immer nur für ein Fahrzeug der Firma und ist ein Jahr lang gültig. Dieses Fahrzeug muss durch Firmenaufschrift eindeutig erkennbar sein.
Die Genehmigung gilt nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes und berechtigt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.