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Leistungen

Sachverständige für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie sich als Sachverständiger für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz öffentliche bestellen und vereidigen lassen wollen, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

Wenn Sie sich als Sachverständiger für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz öffentliche bestellen und vereidigen lassen wollen, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

Wenn Sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz bei der zuständigen Stelle beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen. Vorausgesetzt werden eine überdurchschnittliche Fachkompetenz bezogen auf das jeweilige Sachgebiet sowie die persönliche Eignung, einer Gutachtertätigkeit in unabhängiger, gewissenhafter und für den Auftraggeber verständlicher Art und Weise nachzukommen. 

Es ist möglich, dass die zuständige Stelle Ihre Bestellung inhaltlich beschränkt (zum Beispiel auf ein fachliches Spezialgebiet), zeitlich befristet oder mit Auflagen versieht (zum Beispiel die Auflage, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen).  

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bestätigt im Geschäftsverkehr das Vorliegen einer besonderen fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung als Gutachterin oder Gutachter für ein abgegrenztes Sachgebiet.  

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger  

  • werden Sie bevorzugt für die Erstellung gerichtlicher Gutachten hinzugezogen und müssen entsprechenden Gutachteraufträgen nachkommen,  
  • müssen Sie im Rahmen Ihrer Kapazitäten private Gutachteraufträge annehmen,  
  • werden Ihnen teilweise Tätigkeitsfelder zugeordnet, die anderen Sachverständigen verschlossen sind. 

Wenn Sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz bei der zuständigen Stelle beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen. Vorausgesetzt werden eine überdurchschnittliche Fachkompetenz bezogen auf das jeweilige Sachgebiet sowie die persönliche Eignung, einer Gutachtertätigkeit in unabhängiger, gewissenhafter und für den Auftraggeber verständlicher Art und Weise nachzukommen. 

Es ist möglich, dass die zuständige Stelle Ihre Bestellung inhaltlich beschränkt (zum Beispiel auf ein fachliches Spezialgebiet), zeitlich befristet oder mit Auflagen versieht (zum Beispiel die Auflage, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen).  

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bestätigt im Geschäftsverkehr das Vorliegen einer besonderen fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung als Gutachterin oder Gutachter für ein abgegrenztes Sachgebiet.  

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger  

  • werden Sie bevorzugt für die Erstellung gerichtlicher Gutachten hinzugezogen und müssen entsprechenden Gutachteraufträgen nachkommen,  
  • müssen Sie im Rahmen Ihrer Kapazitäten private Gutachteraufträge annehmen,  
  • werden Ihnen teilweise Tätigkeitsfelder zugeordnet, die anderen Sachverständigen verschlossen sind. 

Kurztext

  • Sachverständige für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz Öffentliche Bestellung und Vereidigung 
  • Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen bestellt Sachverständige in den 3 Bereichen 
    •  Schäden an Gebäuden  
    •  Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken 
    •  bautechnischer Brand- und Explosionsschutz 
  • Zuständig: Richtet sich nach jeweiligem Landesrecht 
  • Sachverständige für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz Öffentliche Bestellung und Vereidigung 
  • Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen bestellt Sachverständige in den 3 Bereichen 
    •  Schäden an Gebäuden  
    •  Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken 
    •  bautechnischer Brand- und Explosionsschutz 
  • Zuständig: Richtet sich nach jeweiligem Landesrecht 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Liste der Gutachten, die die vorhandene Sachkunde beurteilen lassen 
  • 5 selbst erstellte Gutachten in 4-facher Ausfertigung 
  • Lebenslauf / Beruflicher Werdegang 
  • Polizeiliches Führungszeugnis 
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung 
  • 2 Passfotos 
  • Anschriften zweier Referenzpersonen 
  • Liste der Gutachten, die die vorhandene Sachkunde beurteilen lassen 
  • 5 selbst erstellte Gutachten in 4-facher Ausfertigung 
  • Lebenslauf / Beruflicher Werdegang 
  • Polizeiliches Führungszeugnis 
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung 
  • 2 Passfotos 
  • Anschriften zweier Referenzpersonen 

Verfahrensablauf

Das Verfahren auf öffentliche Bestellung wird durch einen Antrag bei der zuständigen Stelle eingeleitet. In dem Antrag ist das Sachgebiet genau zu bezeichnen, für das der Antragsteller vereidigt werden will. 

Der Nachweis der besonderen Qualifikation kann beispielsweise durch Vorlage erstatteter Gutachten auf dem beantragten Sachgebiet und gegebenenfalls weiteren Unterlagen wie Ausarbeitungen, Veröffentlichungen, Aufsätze und so weiter, durch Einholung von Referenzen, etc. erbracht werden. 

Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und gibt Ihnen ihre Entscheidung bekannt. 

Das Verfahren auf öffentliche Bestellung wird durch einen Antrag bei der zuständigen Stelle eingeleitet. In dem Antrag ist das Sachgebiet genau zu bezeichnen, für das der Antragsteller vereidigt werden will. 

Der Nachweis der besonderen Qualifikation kann beispielsweise durch Vorlage erstatteter Gutachten auf dem beantragten Sachgebiet und gegebenenfalls weiteren Unterlagen wie Ausarbeitungen, Veröffentlichungen, Aufsätze und so weiter, durch Einholung von Referenzen, etc. erbracht werden. 

Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und gibt Ihnen ihre Entscheidung bekannt. 

Fristen

Keine
Keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 31. Juli 2024