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Leistungen

Denkmaleigenschaften eines Gebäudes Feststellung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

m den Status eines geschützten Bau- oder Gartendenkmals zu erhalten, muss in Nordrhein-Westfalen ein Objekt in die von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde geführte Denkmalliste eingetragen werden. Das kann "von Amts wegen, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes" erfolgen. Dazu muss der Denkmalwert anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes geprüft, beschrieben und begründet werden. 

m den Status eines geschützten Bau- oder Gartendenkmals zu erhalten, muss in Nordrhein-Westfalen ein Objekt in die von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde geführte Denkmalliste eingetragen werden. Das kann "von Amts wegen, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes" erfolgen. Dazu muss der Denkmalwert anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes geprüft, beschrieben und begründet werden. 

Kurztext

  • Geschichtlicher Hintergrund eines Gebäudes
  • baugeschichtliche oder künstlerische Qualität
  • wissenschaftliche Bedeutung oder Bedeutung fürs Stadtbild
  • Geschichtlicher Hintergrund eines Gebäudes
  • baugeschichtliche oder künstlerische Qualität
  • wissenschaftliche Bedeutung oder Bedeutung fürs Stadtbild

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Adressdaten des Objektes
  • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
  • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
  • Antrag
  • Adressdaten des Objektes
  • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
  • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

Voraussetzungen

formloser Antrag in Textform

formloser Antrag in Textform

Formulare

bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

Verfahrensablauf

  • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
  • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
  • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
  • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
  • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
  • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

Fristen

keine
keine

Bearbeitungsdauer

2-6 Monate
2-6 Monate

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17. August 2023