Sachkundenachweis für Mess- und Suchgeräte Anerkennung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein, bedürfen der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die antragstellende Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt eine Person insbesondere dann nicht, wenn sie wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen hat.
Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege.
Das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein, bedürfen der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die antragstellende Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt eine Person insbesondere dann nicht, wenn sie wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen hat.
Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege.
Kurztext
- formlosen Antrag auf Sachkundenachweis stellen
- die beantragende Person muss zuverlässig sein
- formlosen Antrag auf Sachkundenachweis stellen
- die beantragende Person muss zuverlässig sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
- Prüfung durch die zuständigen Denkmalbehörde
- Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
- Prüfung durch die zuständigen Denkmalbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01. September 2023