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Leistungen

Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (z.B. beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und bescheinigt werden. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (z.B. beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und bescheinigt werden. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig. 
 

Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich ablegen.

Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde. Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positiver Prüfung Ihre Fachkunde. 


Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig. 
 

Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich ablegen.

Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde. Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positiver Prüfung Ihre Fachkunde. 


Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.

Kurztext

  • Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung
  • Nachweis ist auf Anfrage der zuständigen Behörde vorzulegen
  • Versand schriftlich oder online
  • Zuständig: Dezernate 55 der jeweiligen Bezirksregierung
  • Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung
  • Nachweis ist auf Anfrage der zuständigen Behörde vorzulegen
  • Versand schriftlich oder online
  • Zuständig: Dezernate 55 der jeweiligen Bezirksregierung

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen)
  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen)

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben.
  • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können.
  • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen.
  • Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben.
  • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können.
  • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen.

Formulare

Keine

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
  • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.
  • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
  • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.

Fristen

Der anerkannte Kurs / Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Der anerkannte Kurs / Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

von EUR 200 bis EUR 1.000
von EUR 200 bis EUR 1.000

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen
2 bis 4 Wochen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 01. August 2024