Landarztquote
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Sie können sich beim Land Nordrhein-Westfalen um einen Medizinstudienplatz bewerben, wenn Sie als Hausarzt in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region in Nordrhein-Westfalen arbeiten werden. Mehr als Ihre Abiturnote zählen sozial-kommunikative Fähigkeiten, die in einem Auswahlgespräch überprüft werden, und eine Ausbildung und ggf. Tätigkeit in einem medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Ausbildungsberuf. Zudem ist es von Vorteil, wenn Sie an dem Test für Medizinische Studiengänge (TMS) teilgenommen haben.
Wenn Sie im Auswahlverfahren erfolgreich sind, erhalten Sie einen Studienplatz an einer der acht Universitäten in der Trägerschaft des Landes in Nordrhein-Westfalen, die Humanmedizin als Studienfach anbieten. Als Gegenleistung verpflichten Sie sich vertraglich, nach dem Medizinstudium je nach Bedarf eine ärztliche Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zu absolvieren, die zur hausärztlichen Tätigkeit qualifiziert und anschließend zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt in einer unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Region in Nordrhein-Westfalen zu arbeiten. Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Weiterbildung oder zur hausärztlichen Tätigkeit nicht nachkommen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250.000 fällig.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist neben einer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur), dass Sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, EU-Bürger oder solchen gleichgestellt oder aber Bildungsinländer sind, also ein deutsches Abitur haben. Zudem müssen Sie bereit sein, den Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit den vorgenannten Verpflichtungen einzugehen.
Sie können sich beim Land Nordrhein-Westfalen um einen Medizinstudienplatz bewerben, wenn Sie als Hausarzt in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region in Nordrhein-Westfalen arbeiten werden. Mehr als Ihre Abiturnote zählen sozial-kommunikative Fähigkeiten, die in einem Auswahlgespräch überprüft werden, und eine Ausbildung und ggf. Tätigkeit in einem medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Ausbildungsberuf. Zudem ist es von Vorteil, wenn Sie an dem Test für Medizinische Studiengänge (TMS) teilgenommen haben.
Wenn Sie im Auswahlverfahren erfolgreich sind, erhalten Sie einen Studienplatz an einer der acht Universitäten in der Trägerschaft des Landes in Nordrhein-Westfalen, die Humanmedizin als Studienfach anbieten. Als Gegenleistung verpflichten Sie sich vertraglich, nach dem Medizinstudium je nach Bedarf eine ärztliche Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zu absolvieren, die zur hausärztlichen Tätigkeit qualifiziert und anschließend zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt in einer unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Region in Nordrhein-Westfalen zu arbeiten. Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Weiterbildung oder zur hausärztlichen Tätigkeit nicht nachkommen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250.000 fällig.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist neben einer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur), dass Sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, EU-Bürger oder solchen gleichgestellt oder aber Bildungsinländer sind, also ein deutsches Abitur haben. Zudem müssen Sie bereit sein, den Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit den vorgenannten Verpflichtungen einzugehen.
Kurztext
- Auswahlverfahren von Bewerberinnen und Bewerbern für einen Medizinstudienplatz im Rahmen der Landarztquote NRW
- zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten in NRW
- Bei Annahme des Studienplatzes Abschluss eines Vertrags mit dem Land NRW:
- Medizin studieren
- Bedarfsabhängige medizinische Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen absolvieren, die zur hausärztlichen Tätigkeit berechtigt.
- Als Hausärztin oder Hausarzt in einem untervorsorgten Gebiet in Nordrhein-Westfalen in Vollzeit für zehn Jahre arbeiten
- bei Vertragsverstoß Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250.000
- Antragsvoraussetzungen:
- Hochschulzugangsberechtigung für das Medizinstudium
und
- deutsche Staatsangehörigkeit
oder - der Antragsteller oder die Antragstellerin oder ihre Familienangehörigen sind Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder Staatsbürger Islands, Liechtensteins oder Norwegens
oder - der Antragsteller oder die Antragstellerin hat eine andere als die oben genannte Staatsbürgerschaft, verfügt aber über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer)
- Auswahlkriterien:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) (optional)
- Ausbildungs- oder Tätigkeitszeiten in einem medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Ausbildungsberuf (optional)
- Sozial-kommunikative Fähigkeiten, die in einem Auswahlgespräch überprüft werden
- Bewerbung über ein Online Bewerberportal und anschließend postalische Einreichung der Bewerbungsunterlagen
- Landeszentrum Gesundheit NRW
- Auswahlverfahren von Bewerberinnen und Bewerbern für einen Medizinstudienplatz im Rahmen der Landarztquote NRW
- zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten in NRW
- Bei Annahme des Studienplatzes Abschluss eines Vertrags mit dem Land NRW:
- Medizin studieren
- Bedarfsabhängige medizinische Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen absolvieren, die zur hausärztlichen Tätigkeit berechtigt.
- Als Hausärztin oder Hausarzt in einem untervorsorgten Gebiet in Nordrhein-Westfalen in Vollzeit für zehn Jahre arbeiten
- bei Vertragsverstoß Vertragsstrafe in Höhe von EUR 250.000
- Antragsvoraussetzungen:
- Hochschulzugangsberechtigung für das Medizinstudium
und
- deutsche Staatsangehörigkeit
oder - der Antragsteller oder die Antragstellerin oder ihre Familienangehörigen sind Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder Staatsbürger Islands, Liechtensteins oder Norwegens
oder - der Antragsteller oder die Antragstellerin hat eine andere als die oben genannte Staatsbürgerschaft, verfügt aber über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer)
- Auswahlkriterien:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) (optional)
- Ausbildungs- oder Tätigkeitszeiten in einem medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Ausbildungsberuf (optional)
- Sozial-kommunikative Fähigkeiten, die in einem Auswahlgespräch überprüft werden
- Bewerbung über ein Online Bewerberportal und anschließend postalische Einreichung der Bewerbungsunterlagen
- Landeszentrum Gesundheit NRW
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Februar 2023