Bauvorbescheid Erteilung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Vor Einreichung eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage einen schriftlichen Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragen.
Eine Bauvoranfrage ist z.B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können.
Durch eine Bauvoranfrage können Sie finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauvorlagen notwendig sind.
Der Bauvorbescheid entfaltet Bindungswirkung, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.
Vor Einreichung eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage einen schriftlichen Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragen.
Eine Bauvoranfrage ist z.B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können.
Durch eine Bauvoranfrage können Sie finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauvorlagen notwendig sind.
Der Bauvorbescheid entfaltet Bindungswirkung, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.
Kurztext
Bauvorbescheid Erteilung
- Klärung einzelner Fragen eines Bauvorhabens
- Bindungswirkung für ein späteres Baugenehmigungsverfahren
- Frühzeitige Planungssicherheit
- Für den Antrag ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
- Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre, Verlängerung jeweils bis zu einem Jahr auf Antrag möglich wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
Bauvorbescheid Erteilung
- Klärung einzelner Fragen eines Bauvorhabens
- Bindungswirkung für ein späteres Baugenehmigungsverfahren
- Frühzeitige Planungssicherheit
- Für den Antrag ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
- Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre, Verlängerung jeweils bis zu einem Jahr auf Antrag möglich wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan (sollte auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte erstellt sein)
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung (bei Gestaltungsfragen)
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblicher Nutzung)
- Bauvorlageberechtigung (wenn sich die Fragen des Bauvorbescheides auf die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes beziehen, müssen die Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern unterschrieben sein. Ausnahme: wenn nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche geprüft werden soll.)
- Lageplan (sollte auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte erstellt sein)
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung (bei Gestaltungsfragen)
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblicher Nutzung)
- Bauvorlageberechtigung (wenn sich die Fragen des Bauvorbescheides auf die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes beziehen, müssen die Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern unterschrieben sein. Ausnahme: wenn nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche geprüft werden soll.)
Voraussetzungen
Sie planen ein konkretes Bauvorhaben und möchten einzelne Fragen klären, bevor sie einen Bauantrag einreichen.
Sie planen ein konkretes Bauvorhaben und möchten einzelne Fragen klären, bevor sie einen Bauantrag einreichen.
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Verfahrensablauf
- Reichen Sie die unterschriebene Bauvoranfrage mit den erforderlichen Unterlagen bei ihrer Bauaufsichtsbehörde ein.
- Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt Ihnen schriftlich den Eingang Ihrer Bauvoranfrage und fordert Sie ggfs. auf, weitere Unterlagen nachzureichen.
- Nach Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid oder Ablehnung) zugestellt.
- Reichen Sie die unterschriebene Bauvoranfrage mit den erforderlichen Unterlagen bei ihrer Bauaufsichtsbehörde ein.
- Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt Ihnen schriftlich den Eingang Ihrer Bauvoranfrage und fordert Sie ggfs. auf, weitere Unterlagen nachzureichen.
- Nach Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid oder Ablehnung) zugestellt.
Bearbeitungsdauer
Fristen
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18. Oktober 2022