Daten der Handwerksrolle Löschung auf Antrag
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Die Handwerksrolle ist ein Register, in das sich alle
- natürlichen und
- juristischen Personen sowie
- rechtsfähigen Personengesellschaften
eintragen müssen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben. Wenn die Eintragungsvoraussetzungen nachträglich wegfallen, wird die Eintragung bei Kenntnis der Gründe durch die Handwerkskammer von Amts wegen, ansonsten auf Antrag gelöscht. In der Regel erfolgt ein Antrag auf Löschung, wenn das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird. Denkbar ist aber beispielsweise auch, dass ein ursprünglich handwerksmäßig ausgeübtes Gewerbe mittlerweile industriell betrieben wird. Der Löschungsantrag muss sich daher immer darauf stützen, dass zumindest eine der Voraussetzungen für die Eintragung nicht oder nicht mehr vorliegt. Antragsberechtigt sind der/die Gewerbetreibende(-n) bzw. bei Gesellschaften der/die gesetzliche(-n) Vertreter. Bei Todesfällen sind die Ehegatten oder Erben antragsberechtigt.
Die Handwerksrolle ist ein Register, in das sich alle
- natürlichen und
- juristischen Personen sowie
- rechtsfähigen Personengesellschaften
eintragen müssen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben. Wenn die Eintragungsvoraussetzungen nachträglich wegfallen, wird die Eintragung bei Kenntnis der Gründe durch die Handwerkskammer von Amts wegen, ansonsten auf Antrag gelöscht. In der Regel erfolgt ein Antrag auf Löschung, wenn das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird. Denkbar ist aber beispielsweise auch, dass ein ursprünglich handwerksmäßig ausgeübtes Gewerbe mittlerweile industriell betrieben wird. Der Löschungsantrag muss sich daher immer darauf stützen, dass zumindest eine der Voraussetzungen für die Eintragung nicht oder nicht mehr vorliegt. Antragsberechtigt sind der/die Gewerbetreibende(-n) bzw. bei Gesellschaften der/die gesetzliche(-n) Vertreter. Bei Todesfällen sind die Ehegatten oder Erben antragsberechtigt.
Kurztext
- Antrag auf Löschung von Daten der Handwerksrolle:
- Handwerksrolle als Register aller Inhaber*innen eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks im stehenden Gewerbe (nicht Reisegewerbe oder Marktverkehr), ausgeübt von
- natürlichen und
- juristischen Personen sowie
- rechtsfähigen Personengesellschaften.
- Löschung auf Antrag, wenn zumindest eine der Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle nicht mehr vorliegt, so zum Beispiel, wenn ein Gewerbe nicht - oder nicht mehr - handwerksmäßig betrieben wird.
- Antragsberechtigt sind die Gewerbetreibenden bzw. bei Gesellschaften die gesetzlichen Vertreter.
- Zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk der Betrieb registriert ist.
- Antrag auf Löschung von Daten der Handwerksrolle:
- Handwerksrolle als Register aller Inhaber*innen eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks im stehenden Gewerbe (nicht Reisegewerbe oder Marktverkehr), ausgeübt von
- natürlichen und
- juristischen Personen sowie
- rechtsfähigen Personengesellschaften.
- Löschung auf Antrag, wenn zumindest eine der Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle nicht mehr vorliegt, so zum Beispiel, wenn ein Gewerbe nicht - oder nicht mehr - handwerksmäßig betrieben wird.
- Antragsberechtigt sind die Gewerbetreibenden bzw. bei Gesellschaften die gesetzlichen Vertreter.
- Zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk der Betrieb registriert ist.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung eines Löschvorganges sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Löschung.
2. Kopie der Gewerbeabmeldung oder -ummeldung bzw. sonstige Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen.
3. Original der Handwerkskarte.
Zur Bearbeitung eines Löschvorganges sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Löschung.
2. Kopie der Gewerbeabmeldung oder -ummeldung bzw. sonstige Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen.
3. Original der Handwerkskarte.
Voraussetzungen
Eintragungsvoraussetzungen lagen nicht vor oder sind später weggefallen, so namentlich in folgenden Fällen:
- Gewerbebetrieb wird nicht oder nicht mehr handwerksmäßig betrieben
- Aufgabe des Geschäftsbetriebs
- Gewerbeuntersagung
Eintragungsvoraussetzungen lagen nicht vor oder sind später weggefallen, so namentlich in folgenden Fällen:
- Gewerbebetrieb wird nicht oder nicht mehr handwerksmäßig betrieben
- Aufgabe des Geschäftsbetriebs
- Gewerbeuntersagung
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Verfahrensablauf
Den Löschungsantrag müssen Sie schriftlich oder elektronisch per Onlineverfahren bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer stellen. Eine Online-Antragstellung wird auch über Verwaltungsportale angeboten. Die Antragstellung hat durch den/die Betriebsinhaber*in, bei Personengesellschaften durch alle Gesellschafter*innen und bei juristischen Personen durch die vertretungsberechtigten Gesellschaftsorgane - z.B. GmbH-Geschäftsführer*in - zu erfolgen.
Schriftlicher Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer und laden Sie sich das Antragsformular herunter. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige Handwerkskammer.
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Löschungsmitteilung.
Onlineverfahren:
- Verschiedene Verwaltungsportale der Länder sehen eine Online-Antragstellung vor. Zudem bieten die Handwerkskammern einen Online-Zugang zu ihren Verwaltungsverfahren.
Den Löschungsantrag müssen Sie schriftlich oder elektronisch per Onlineverfahren bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer stellen. Eine Online-Antragstellung wird auch über Verwaltungsportale angeboten. Die Antragstellung hat durch den/die Betriebsinhaber*in, bei Personengesellschaften durch alle Gesellschafter*innen und bei juristischen Personen durch die vertretungsberechtigten Gesellschaftsorgane - z.B. GmbH-Geschäftsführer*in - zu erfolgen.
Schriftlicher Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer und laden Sie sich das Antragsformular herunter. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige Handwerkskammer.
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Löschungsmitteilung.
Onlineverfahren:
- Verschiedene Verwaltungsportale der Länder sehen eine Online-Antragstellung vor. Zudem bieten die Handwerkskammern einen Online-Zugang zu ihren Verwaltungsverfahren.
Bearbeitungsdauer
Fristen
Formulare
- Formulare: Antrag auf Löschung Ihrer Handwerkskammer
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Formulare: Antrag auf Löschung Ihrer Handwerkskammer
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07. Juli 2022