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Leistungen

Denkmalverzeichnis Aufnahme

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. 

Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. 

Kurztext

  • Baudenkmäler und Gartendenkmäler sind in ein öffentliches Verzeichnis einzutragen (Denkmalliste)
  • Voraussetzungen zur Eintragung müssen erfüllt sein
  • Baudenkmäler und Gartendenkmäler sind in ein öffentliches Verzeichnis einzutragen (Denkmalliste)
  • Voraussetzungen zur Eintragung müssen erfüllt sein

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Adressdaten des Objektes
  • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
  • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
  • Adressdaten des Objektes
  • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
  • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

Voraussetzungen

  • formloser Antrag in Textform
  • formloser Antrag in Textform

Verfahrensablauf

  • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
  • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
  • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
  • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
  • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
  • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

Fristen

keine
keine

Bearbeitungsdauer

2-6 Monate
2-6 Monate

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01. September 2023