Hundehaltung Abmeldung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.
Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn
- der Hund gestorben ist
- der Hund abgegeben worden ist
- der Hund abhandengekommen ist
- Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.
Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:
- Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
- Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
- Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.
Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn
- der Hund gestorben ist
- der Hund abgegeben worden ist
- der Hund abhandengekommen ist
- Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.
Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:
- Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
- Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
- Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.
Kurztext
Für die Haltung bestimmter Hunde ist eine Haltungserlaubnis der Behörde erforderlich:
- Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist
- Hunde bestimmter Rassen
Werden diese Hunde zum Beispiel abgegeben oder sterben sie, so muss dieser Sachverhalt der Ordnungsbehörde mitgeteilt werden (Abmeldung).
Für die Haltung bestimmter Hunde ist eine Haltungserlaubnis der Behörde erforderlich:
- Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist
- Hunde bestimmter Rassen
Werden diese Hunde zum Beispiel abgegeben oder sterben sie, so muss dieser Sachverhalt der Ordnungsbehörde mitgeteilt werden (Abmeldung).
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Vorhandene Erlaubnis
- Vorhandene Erlaubnis
Voraussetzungen
Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Verfahrensablauf
Fristen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22. Februar 2022