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Schwanenstraße

Ihre Straße Schwanenstraße befindet sich in der Gruppe 7

Die Reinigung findet 2-mal wöchentlich durch den ESB statt.

Die Reinigungsgebühr beträgt 2,38 € pro Meter.

Reinigung
Der ESB reinigt die Fahrbahn, die Rinnsteine, Radwege, Parkstreifen und Haltestellenbuchten.
Den Anliegern obliegt die Sauberhaltung der an das Grundstück angrenzenden Gehweges. Die Säuberung muß grundsätzlich mindestens 2 Mal wöchentlich und bei sicherheitsgefährdenden Verschmutzungen (z.B. nasses Laub, Äste, Scherben) unverzüglich durchgeführt werden. Der Kehricht darf nicht in die Gosse gekehrt werden, sondern ist in geeigneten Abfallbehältern der Anlieger zu sammeln. Sind Anlieger über einen von der gereinigten Straße abzweigenden Wohnweg erschlossen, so ist dieser von den Anliegern in Gänze zu reinigen.
Winterdienst
Der ESB räumt und streut die Straße entsprechend der Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit. Entlang der Straße verlaufende separate Radwege werden vom ESB ebenfalls geräumt oder gestreut, wenn sie von besonderer Bedeutung sind.
Die Anlieger haben den Gehweg mindestens in einer Breite von 1 m von Schnee und Eis zu befreien. Dies gilt in der Zeit von 07:30 - 19 Uhr. Streusalz darf nur bei besonderer Gefahrenlage (z.B. Gefällestrecke, Blitzeis) benutzt werden, üblicherweise sind abstumpfende Mittel zu verwenden. Schnee und Eis darf am Rand des Bürgersteiges gelagert werden, nicht an Bushaltestellen und Hydranten.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung.